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01. September 2004, von Michael Schöfer
Ist ein gesetzlicher Mindestlohn notwendig?


Die Meinungen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sind recht unterschiedlich, sogar innerhalb des DGB kann man sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Während sich Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für dessen Einführung aussprechen, sind IG Metall und IG Bau strikt dagegen. Dabei existiert ein gesetzlicher Mindestlohn bereits in 18 von 25 EU-Staaten, und selbst im Zentrum des Kapitalismus, den Vereinigten Staaten, mag man nicht auf ihn verzichten. Dort wurde er übrigens schon im Jahr 1938 eingeführt.

Monatliche Mindestlöhne (brutto) Stand: Januar 2003 [1]
Land
Höhe in Euro
Jahr der Einführung
Luxemburg
1.369
1973
Niederlande
1.249
1969
Belgien
1.163
1975
Frankreich
1.154
1970
Vereinigtes Königreich
1.105
1999
Irland
1.073
2000
Griechenland
605
1991
Malta
535
1974
Spanien
526
1980
Slowenien
451
1995
Portugal
416
1974
Ungarn
212 1988
Polen
201
2003
Tschechische Republik
199
1991
Estland
138
1991
Litauen
125
1991
Slowakei
118
1991
Lettland
116
1991
USA
877
1938

Einerseits sind die Bedenken der Kritiker des Mindestlohns in keinem dieser Länder Wirklichkeit geworden. Es wird ja gern auf das scheinbar schlüssige marktwirtschaftliche Argument zurückgegriffen, ein Arbeitnehmer müsse wenigstens eine Wertschöpfung in Höhe seiner Entlohnung erzielen. Und da dies nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns häufig nicht mehr geschehe, die Wertschöpfung dann also unterhalb der staatlich festgelegten Entlohnung liege, würden logischerweise - anders als von den Befürwortern des Mindestlohns beabsichtigt - sogar etliche Arbeitsplätze wegfallen.

Das ist, isoliert betrachtet, nicht ganz von der Hand zu weisen. Doch nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist der Niedriglohnsektor entgegen dieser These nirgendwo verschwunden, insofern belegt die Praxis eindeutig das Gegenteil. Man hat wohl andere Wege gefunden, sich mit dem Mindestlohn zu arrangieren. Außerdem ist es ja gerade der Sinn von sozialen Mindeststandards, daß die Menschen nicht wehrlos den inhumanen Marktgesetzen ausgeliefert sind. Der Markt ist bekanntlich auf dem sozialen Auge blind. Das rein marktwirtschaftliche Argument würde - konsequent zu Ende gedacht - nämlich bedeuten, Niedriglohnempfänger peu a peu bis an die Grenze ihrer Existenzmöglichkeit zu drücken.

Ab wann ein Mensch aufgrund von Hunger oder Obdachlosigkeit nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten (Verzeihung, die notwendige Wertschöpfung zu erzielen), mithin die Ermittlung des absoluten Grenzlohnes, das auszutesten mag aus marktwirtschaftlicher Sicht hochinteressant sein. Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet ist so etwas hingegen zutiefst inhuman. Wer derart frühkapitalistisch argumentiert, hat offenbar 150 Jahre gesellschaftliche Entwicklung total verpennt und befindet sich auf dem gesellschaftlichen Diskussionsniveau von 1850.

Vom Mindestlohn sind zudem wesentlich mehr Hinzuverdiener als Alleinverdiener betroffen. In den USA, Großbritannien und den Niederlanden erhalten nur 2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten den Mindestlohn, in Lettland, Ungarn, Frankreich und Luxemburg sind es immerhin elf bis 15 Prozent. [2] Der gewerkschaftliche Organisationsgrad sei dort relativ gering, heißt es stets, was in diesen Ländern die Verordnung eines gesetzlichen Mindestlohns rechtfertige. In Deutschland liegen die Verhältnisse aber völlig anders, wird behauptet. Die Zahlen sagen anderes. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Deutschland lag 1991, dem ersten Jahr der Einheit, noch bei 40,6 Prozent [3], inzwischen ist er jedoch dramatisch auf rund 23 Prozent gesunken. [4] Das hat unmittelbar Folgen für die Tariflandschaft: In Westdeutschland arbeiteten im vergangenen Jahr (2003) 63 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb, der an einen Flächentarifvertrag gebunden war, in Ostdeutschland waren es lediglich 43 Prozent. 14 (West) bzw. 22 Prozent (Ost) der Beschäftigten arbeiteten ohne jede tarifvertragliche Bindung. [5]

Mittlerweile haben sich die Verhältnisse also entscheidend geändert. Insbesondere in Ostdeutschland gibt es viele Betriebe, die keinem Arbeitgeberverband mehr angehören. Dort existiert also vielfach gar kein Tarifvertrag, der anstelle eines gesetzlichen Mindestlohns die Höhe des Arbeitsentgelts regulieren könnte. Und die wiederholt als gangbare Alternative ins Spiel gebrachte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen scheitert allzu oft an der Weigerung der Arbeitgeber. Letztere müssen nämlich der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, was immer seltener geschieht. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums werden nur noch 0,8 Prozent der Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. [6]

Andererseits muß man feststellen, daß der Mindestlohn nicht, wie von vielen erhofft, vor der Armut schützt. So leben in den USA trotz Mindestlohn 35,8 Millionen Bürger unterhalb der offiziellen Armutsgrenze, das sind 12,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. [7] In der Bundesrepublik erreichen wir ohne Mindestlohn 12 Prozent (Definition der Armutsgrenze = weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens). [8] Was das angeht, sind die Zahlen somit nahezu identisch. Deshalb bietet die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, je nachdem, auf welche Höhe man sich hierbei einigt, für Erwerbstätige nicht mehr als einen allgemeinen sozialen Mindeststandard. Er soll garantieren, daß möglichst wenige für menschenunwürdige Dumpinglöhne arbeiten müssen. Gleichzeitig kann er den Unterbietungswettbewerb der Betriebe verhindern und hierdurch mehr Chancengleichheit auf den Absatzmärkten gewährleisten. Ein Allheilmittel gegen die wirtschaftliche Misere ist er freilich nicht, aber das hat auch niemand behauptet. Dazu bedarf es einer grundlegend anderen Wirtschaftspolitik.

Hartz IV wird ab 2005 zu einer breiten Lohnniveausenkung führen. Zwar sollen dem Gesetz zufolge Ein-Euro-Jobs nur für gemeinnützige Zwecke zulässig sein, doch stehen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes längst weitergehende Forderungen im Raum. So hat die CDU Äußerungen der Wirtschaft begrüßt, Ein-Euro-Jobs auch in Unternehmen anzubieten. "Jeder, der hier Angebote macht, ist herzlich willkommen", bekannte CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer. [9] Klar, Ein-Euro-Jobs erhöhen drastisch die Gewinnspanne und sind für die Arbeitgeber deshalb äußerst reizvoll.

Überdies konstatierten kürzlich die Grünen in Wiesbaden, daß "die Nachfrage nach Putzfrauen (...) in der hessischen Landeshauptstadt enorm" sei. Dank Hartz IV würde man künftig aber "wieder leichter geeignete Kräfte für private Haushalte finden". Die Wiesbadener Grünen verweisen in ihrem Vorschlag auf das vor zwei Jahren in Rheinland-Pfalz gestartete Homepower-Projekt: "Dort wurden mit Landeszuschüssen die Lohnkosten für legale Haushaltshilfen soweit gesenkt [sic, Anm.d.V.], dass sie mit dem Entgelt für Schwarzarbeit mithalten konnten", heißt es erläuternd in dem diesbezüglichen Zeitungsartikel. [10]

Die Wiesbadener Grünen mögen vielleicht bei diesem äußerst fragwürdigen Vorschlag an den miserablen Zustand ihrer eigenen Wohnungen gedacht haben, die negativen Folgen ihrer Politik für die betroffenen Arbeitnehmer haben sie dabei bezeichnenderweise nicht bedacht. Angesichts solcher Äußerungen erkennt jeder, der auch nur einen Funken ökonomischen Sachverstand besitzt, wohin die Reise mit Hartz IV gehen soll: Man beabsichtigt das Lohnniveau auf breiter Front zu drücken und die Gesellschaft noch stärker in Arm und Reich aufzuspalten. Darüber kann auch nicht mehr hinwegtäuschen, wenn etwa der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer seine Partei als das "soziale Gewissen der Nation" bezeichnet. [11] Krasser vermag die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit gar nicht ausfallen. Man sagt das eine, tut aber das genaue Gegenteil. Ist es, so fragt sich der geneigte Beobachter, Dreistigkeit oder Realitätsverlust?

Von Hartz IV ist folglich jeder betroffen, ob er nun Arbeit hat oder nicht. Um genau diesem Effekt entgegenzuwirken, wird der gesetzliche Mindestlohn benötigt. Er soll Pflöcke einschlagen, damit das Sozialsystem nicht vollends ins Rutschen kommt. Eine Vorbeugemaßnahme - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich denke, die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist in Deutschland längst überfällig. Wer sich dagegen wehrt, hat m.E. die Pflicht zu erklären, wie er sonst das Abbröckeln des allgemeinen Lohnniveaus wirksam verhindern will. Es sei denn, er gibt offen zu, daß ihm das Abbröckeln des allgemeinen Lohnniveaus durchaus willkommen ist.

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[1] Eurostat - Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften, THEMA 3, 10/2003, Mindestlöhne
[2] Frankfurter Rundschau vom 25.08.2004
[3] Zuma, Abteilung soziale Indikatioren
[4] PfalzMetall (Neustadt an der Weinstraße), Rundschreiben Nr. 24/2004 vom 08.07.2004
[5] IAB-Betriebspanel, Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung
[6] Frankfurter Rundschau vom 28.08.2004
[7] Frankfurter Rundschau vom 28.08.2004
[8] Frankfurter Rundschau vom 24.08.2004
[9] Frankfurter Rundschau vom 25.08.2004
[10] Frankfurter Rundschau vom 23.08.2004
[11] Frankfurter Rundschau vom 27.08.2004