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14. September 2006, von Michael Schöfer
Schon GEZahlt?


Mit einem Herd kann man kochen, mit einer Waschmaschine Wäsche waschen und mit einem Bügeleisen Hemden bügeln. Diese Produkte sind sogenannte "single-use"-Güter, bei denen eine andere als die ursprünglich vorgesehene Verwendung kaum möglich ist. Und deshalb würde nicht einmal der chronisch klamme Bundesfinanzminister daran denken, etwa den Herd alkoholsteuerpflichtig zu machen, bloß weil man mit ihm Rinderbraten in Burgundersoße kochen kann.

Mit Personalcomputern schreibt man Briefe, führt komplexe Berechnungen durch und entwirft Häuser, Flugzeuge oder Autos. Darüber hinaus kann man mit ihnen ins Internet gehen. Ob man dort Banküberweisungen tätigt, mit Gleichgesinnten chattet, Webseiten erstellt oder Pornobilder ansieht, ist im Grunde völlig gleichgültig. Den öffentlich-rechtlichen Sendern dagegen nicht, denn die wollen demnächst für internetfähige PCs eine Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat erheben - und das nur, weil man mit ihnen eben auch Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann.

Für alle, die bislang schon Rundfunkgebühren zahlen, ändert sich nichts. Zahlen müssen vor allem Unternehmen und Freiberufler, die keine firmeneigenen Radios oder Fernseher besitzen. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Länder gelten nämlich Computer mit Internetanschluß vom nächsten Jahr an als Rundfunkgeräte und unterliegen damit der Gebührenpflicht.

Wenn ich zu Hause ein Radiogerät oder einen Fernseher habe, entsteht schon dadurch die Pflicht, Rundfunkgebühren zu zahlen. Das ist vollkommen richtig, denn in diesem Fall geht man zu Recht davon aus, daß die Geräte für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen verwendet werden. Eine andere Nutzung wäre lebensfremd. Doch ob man mit einem Internet-PC Radio- oder Fernsehprogramme nutzt, ist im Vergleich zu Rundfunkgeräten äußerst unsicher.

Ich persönlich bin mit meinem privaten PC schon seit Jahren ans Internet angeschlossen - die Programme der Fernsehsender habe ich mir dort aber noch nie angesehen. Dafür besitze ich schließlich ein Fernsehgerät. Im Internet ist das Angebot so vielfältig, daß ich schlicht und ergreifend noch gar nicht auf die Idee gekommen bin, mir hier auch den Presseclub oder den Weltspiegel anzusehen.

Ist es vor diesem Hintergrund gerecht, wenn ans Internet angeschlossene Personalcomputer allein durch das Bereithalten eines Angebots der Fernsehsender gebührenpflichtig werden? Auf das Anbot von ARD und ZDF hat man ja nicht den geringsten Einfluß, es steht einfach irgendwo in den unendlichen Weiten des World Wide Web bereit. Die Sender haben dafür bei keinem Internet-User um Erlaubnis gebeten, aber Gebühren wollen sie trotzdem einkassieren.

Wer bestellt, bezahlt gemeinhin. Anders als bei Fernsehgeräten, ist jedoch mit dem Kauf eines PCs keine weitere Nutzung von Dienstleistungen verbunden. Nicht einmal mittelbar. Fürs Internet bezahle ich meinen Provider. Und wenn ich neben den in der Regel kostenfreien Angeboten des www eine andere kostenpflichtige Dienstleistung haben will, muß ich mich dort anmelden und gesondert abrechnen. Die Technik macht's möglich. Ich zahle schließlich auch keine Taxigebühren, nur weil ich beim Herumlaufen auf der Straße potentiell die Möglichkeit habe, in ein solches einzusteigen. Erst dann, wenn ich es wirklich mache, fallen Kosten an.

Das Vorhaben der Sender ist eine bodenlose Unverschämtheit, hier soll abermals bloß abgezockt werden. Ob man zudem in den Firmen überhaupt dazu kommt, am PC Fernsehsendungen anzusehen, wage ich zu bezweifeln. Unter Produktivität stellen sich die Unternehmen gewiß etwas anderes vor. Selbst wenn ich nicht von der neuen Gebühr betroffen bin, empörend finde ich die Abzockerei trotzdem. Wollen die Sender zusätzliche Einnahmen haben, müssen sie halt jeden tatsächlichen (!) Nutzer einzeln abkassieren. Eine Registrierungsprozedur mit anschließendem Bankeinzugsverfahren werden sie technisch bestimmt bewältigen können. Jeder simple Web-Shop kann das.