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06. Oktober 2007, von Michael Schöfer
Handle so, wie Du sprichst


In Birma (Myanmar) regiert eine Militärjunta seit Jahrzehnten mit brutalen Methoden. Normalerweise passiert das unter Ausschluss der größtenteils desinteressierten Öffentlichkeit. Bloß wenn, wie gerade jetzt, von den Militärs Hunderte getötet und Tausende verhaftet werden, ist Birma kurzzeitig im Fokus der Weltöffentlichkeit. Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt sich für eine Normalisierung der Lage in Birma ein. "Ich hoffe, dass China seinen Einfluss in Birma nutzt, damit die notwendigen Bedingungen für ein gewaltfreies Demonstrieren und eine demokratische Entwicklung entstehen können." [1] Recht hat sie, denn die Lage dort ist unerträglich und darf nicht hingenommen werden. Der Westen erwägt deshalb, die Sanktionen gegen das südostasiatische Land weiter zu verschärfen.

Allerdings sollte Merkel zu Hause ihre Erkenntnisse auch dem Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen, denn das scheint vom verschärften Kurs gegenüber der birmesischen Militärdiktatur nichts zu wissen. Ganz im Gegenteil. Denn im Gegensatz zu früher, als die Erfolgsquote der Asylanträge von Flüchtlingen aus Birma bei 98 Prozent lag, hagelt es nun reihenweise Ablehnungen. Von April bis September soll die Erfolgsquote nur noch rund 40 Prozent betragen haben. [2] Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes kann zwar die "Missachtung des Versammlungsverbotes" in Birma "erhebliche Drangsalierungen" nach sich ziehen, eine "abweichende politische Überzeugung" allein führe aber angeblich nicht unmittelbar zu Repressalien. Und das BAMF orientiert sich bei seinen Asylentscheidungen an den Auskünften des Auswärtigen Amtes.

Dabei scheint das Auswärtige Amt nicht auf dem Laufenden zu sein oder die Lage zu beschönigen. "Im Mai 2003 reiste Stanley Van Tha legal mit seinem Reisepass - für dessen Erhalt er in Myanmar einen Beamten bestochen hatte - in die Schweiz ein. Er stellte ein Asylgesuch, da er in seiner Heimat wegen politischer Aktivitäten (Unterstützung von Kämpfern der ethnischen Minderheit der Chin, die gegen die Regierung kämpfen, sowie Sammeln von Geld für Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi) verfolgt werde. (...) Es gelang Stanley Van Tha jedoch nicht, dem schweizerischen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) seine Verfolgung glaubhaft zu machen." Anfang März 2004 wurde er aus der Schweiz nach Birma abgeschoben und in Rangun auf dem internationalen Flughafen sofort verhaftet. "Ende August 2004 wurde er zu 19 Jahren Haft verurteilt - davon 14 Jahre für seine politischen Aktivitäten in Myanmar und die übrigen fünf Jahre wegen Reisens mit gefälschtem Pass und Stellens eines Gesuchs um politisches Asyl. Über den weiteren Verbleib Stanley Van Thas ist wenig bekannt. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass er im Insein-Gefängnis gefoltert, eventuell getötet wurde." [3] So viel zu den Einschätzungen des Auswärtigen Amtes.

Es ist ein Skandal, wenn die Bundesregierung nach außen als Verfechterin von Demokratie und Freiheit auftritt, hierzulande jedoch den Flüchtlingen aus Birma die Gewährung von Asyl größtenteils vorenthält. Sich für die Menschenrechte einzusetzen kann nur glaubhaft sein, sofern man sie daheim praktiziert. Und das Asylrecht ist ein Menschenrecht [4]. Flüchtlingen aus Birma den Asylstatus vorzuenthalten, schadet dieser Glaubwürdigkeit.

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[1] Netzeitung vom 03.10.2007
[2] Frankfurter Rundschau vom 06.10.2007
[3] Wikipedia und Amnesty International, Schweizer Sektion
[4] vgl. Artikel 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte