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09. Mai 2009, von Michael Schöfer
Putin ist überall


Wahlen haben einen gravierenden Nachteil: Man kann abgewählt werden. Das ist natürlich insbesondere für die jeweiligen Amtsinhaber schlimm, in regelmäßigen Abständen müssen sie um ihre Macht zittern. Deshalb haben Versuche, das Wahlverhalten der Bürger im eigenen Sinne zu lenken, nicht gerade Seltenheitswert. Legendär sind etwa die bürokratischen Hindernisse, mit denen der frühere russische Präsident Wladimir Putin erfolgreich seine Widersacher gegängelt hat. Opposition ist in Russland keineswegs verboten, aber sie wird massiv behindert, u.a. durch einen restriktiven Zugang zu den Medien. Und wer in der Öffentlichkeit nicht präsent ist, hat beim Wahlgang zweifellos die schlechteren Karten.

Doch Putin ist überall, sogar in Deutschland. Ursula Jungherr (CDU) ist im hessischen Bad Homburg vor der Höhe Oberbürgermeisterin. Noch, denn momentan sind dort OB-Wahlen. Und im ersten Wahlgang lag der Grüne Michael Korwisi 40 Stimmen vor der Amtsinhaberin. Man kann sich gut vorstellen, welche Panik das in der Stadt, in der die CDU seit 1948 den Oberbürgermeister stellt, ausgelöst hat. Wenigstens beim Establishment. Das Interesse, die Opposition mit bürokratischen Mitteln klein zu halten, ist evident.

Wahlplakate sind extrem gefährlich. Um zu verhindern, dass die Wähler am Wahltag auf dumme Gedanken kommen und ihr Kreuz womöglich an der "falschen" Stelle machen, muss man sie verbieten. Jedenfalls außerhalb der dafür vorgesehenen Stellplätze. Zum Glück gibt es in Bad Homburg eine "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". [1] Paragraph 4 dieser Verordnung untersagt das wilde "Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen", in Absatz 3 nicht nur auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, sondern selbst auf Privatgrundstücken, "wenn sie von der Straße eingesehen werden können".

Nun haben sich Anhänger des Oppositionskandidaten Korwisi erdreistet, auf Privatgrundstücken Wahlplakate ihres Kandidaten aufzuhängen. Sichtbar, sonst hätte das Ganze ja keinen Sinn. Prompt gab es Ärger mit der Stadtverwaltung, die Ordnungspolizei ließ die Plakate mit dem Konterfei von Michael Korwisi kurzerhand abhängen. Begründung: § 4 der städtischen Gefahrenabwehrverordnung. Der "lupenreine Demokrat" Wladimir Putin lacht sich gewiss ins Fäustchen. Inwieweit das harsche Vorgehen der Stadtverwaltung überhaupt mit dem auch in Bad Homburg geltenden Grundgesetz vereinbar ist, wird sich wahrscheinlich erst nach der OB-Wahl herausstellen.

Unrechtmäßige Beeinflussung des Wählerverhaltens hat in Bad Homburg gewissermaßen Tradition. Am 8. April 2003 erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Bad Homburger OB-Wahl vom 22. März 1998 für ungültig und ordnete Neuwahlen an. Grund: Wolfgang Assmann (CDU), bis dahin Oberbürgermeister, unterstützte im Wahlkampf den CDU-Kandidaten Reinhard Wolters. Dadurch habe er jedoch "einseitig für den CDU-Kandidaten Wolters Partei ergriffen und (...) als amtierender Wahlleiter gegen das Neutralitätsgebot verstoßen", befanden manche und fochten die Wahl an. "Im November 2001 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zugunsten der Kläger und erklärte die Wahl wegen 'unzulässiger Wahlbeeinflussung' für ungültig." Ein Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich bestätigte. [2] Nachfolgerin von Wolters wurde Ursula Jungherr.

Not macht erfinderisch: Anhänger des Oppositionskandidaten tuckern jetzt mit dem "Korwisi-Mobil" durch die Straßen Bad Homburgs - ein vom Traktor gezogenes Korwisi-Wahlplakat. Ebenfalls eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung? Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, im Rathaus suche man noch nach der entsprechenden Verordnung.

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[1] Magistrat der Stadt Bad Homburg, Fachbereich Recht, PDF-Datei mit 152 kb
[2] Wikipedia, Reinhard Wolters (Bad Homburg)


Nachtrag (11.05.2009):
Michael Korwisi hat die Stichwahl mit 59,5 Prozent für sich entschieden, Ursula Jungherr erhielt lediglich 40,5 Prozent.