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18. Oktober 2009, von Michael Schöfer
Seltsames Demokratieverständnis


Als Beschäftigter des Öffentlichen Dienstes bin ich in einer Fachgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes organisiert. Und wie der DGB führt auch der dbb als Dachverband zu bestimmten Themen Veranstaltungen durch. Am 3. September 2009 fand in Köln ein Symposium der dbb tarifunion und der dbb akademie zum Thema "Was ist Arbeit heute noch wert?" statt. [1] Eingeladen war u.a. der SPD-Politiker Karl Lauterbach. Lauterbach sprach sich in der Diskussion dezidiert für den "gesetzlichen" Mindestlohn aus, während sich Frank Stöhr, der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, und Willi Russ, der 2. Vorsitzende der dbb tarifunion, grundsätzlich für "branchenspezifische" Mindestlöhne aussprachen.

Nun kann man ja in Bezug auf den Mindestlohn durchaus unterschiedlicher Meinung sein, doch hat mich ehrlich gesagt irritiert, dass Stöhr und Russ ihr Eintreten für den "branchenspezifischen" Mindestlohn als Haltung der tarifunion darstellten. Ich persönlich habe, was das angeht, nicht nur eine andere Meinung (in meinen Augen sollte der "gesetzliche" Mindestlohn Vorrang haben), ich vermisste darüber hinaus auch einen entsprechenden Beschluss der dbb-Gremien. Querulanten und Nestbeschmutzer neigen dazu, nervtötende E-Mails zu schreiben und nachzufragen. Ich fragte also am 4. September nach, ob Frank Stöhr und Willi Russ auf dem Symposium lediglich ihre persönliche Meinung zum Besten gaben oder ob es hierzu einen entsprechenden Beschluss gibt.

Zunächst hörte ich eine ganze Weile nichts. Am 8. Oktober (!) erhielt ich endlich Antwort von der Zentrale der dbb tarifunion. Das Thema Mindestlohn sei "innerhalb des dbb im vorletzten Jahr anlässlich der Verhandlungen über den Tarifvertrag über Mindestentgelte in der Briefdienstleistungsbranche verstärkt diskutiert" worden, las ich da. Und in einem Dringlichkeitsantrag auf dem Gewerkschaftstag 2007 hat der dbb für den Bereich der Postdienstleistungen tatsächlich einen "branchenspezifischen" Mindestlohn gefordert. [2] Darüber, ob der dbb generell "branchenspezifische" Mindestlöhne präferiert und den "gesetzlichen" grundsätzlich ablehnt, so wie es auf dem Symposium in Köln dargestellt wurde, gibt es allerdings keinen Beschluss. Jedenfalls hat die Zentrale der dbb tarifunion keinen mitgeschickt.

Stattdessen wurde ich darauf hingewiesen: "Wie die Kollegen Stöhr und Russ in ihren Redebeiträgen anlässlich des Symposiums am 3. September 2009 in Köln ausgeführt haben, sind der dbb und die dbb tarifunion der Ansicht, dass branchenspezifische Mindestlöhne grundsätzlich besser als gesetzliche Mindestlöhne geeignet sind, in einzelnen Bereichen bestehende soziale Verwerfungen zu beseitigen." Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn sei darüber hinaus ein Eingriff in die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien. Wie gesagt, man kann darüber streiten. Es gibt m.E. dennoch gute Gründe für die Einführung des "gesetzlichen" Mindestlohns - insbesondere, weil es Branchen gibt, in denen Tarifverträge gar keine Rolle mehr spielen und der Einfluss der Gewerkschaften dort äußerst schwach ist. Doch auch in solchen Branchen brauchen die Arbeitnehmer Schutz vor Dumpinglöhnen.

Das "Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen" hilft hier nur wenig. Es gilt zwar schon seit 1952, der darin geforderte Hauptausschluss wurde jedoch erst im September 2009 gebildet, überdies hat man das Gesetz noch nie angewandt. [3] Außerdem: Warum soll eine Friseuse in Mecklenburg-Vorpommern einen geringeren Mindestlohn haben, als ein Arbeiter im Fleischerhandwerk Niedersachsens. Beide müssen von ihrer Arbeit leben können. Deutschland ist sogar einer der wenigen Industriestaaten, die keinen "gesetzlichen" Mindestlohn kennen. 20 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. [4] Sind die alle auf dem Holzweg?

Da es offenbar keinen Beschluss des dbb gibt, der sich grundsätzlich gegen den "gesetzlichen" Mindestlohn ausspricht, schrieb ich umgehend zurück: "Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Argumente, die für oder gegen einen 'branchenspezifischen' Mindestlohn sprechen, sind mir bekannt. Die, die für oder gegen einen 'gesetzlichen' Mindestlohn sprechen, ebenso. Meine Frage lautete jedoch, ob es zur Festlegung auf den branchenspezifischen Mindestlohn ('der dbb und die dbb tarifunion sind der Ansicht') einen Beschluss gibt. In einer demokratischen Gewerkschaft bzw. einem demokratischen Gewerkschaftsdachverband können die Vorsitzenden doch nicht einfach ihre persönliche Meinung als Meinung des dbb ausgeben, dazu bedarf es zumindest eines entsprechenden Beschlusses. Jedenfalls kenne ich das aus der politischen und gewerkschaftlichen Praxis nicht anders. Es könnte ja sein, dass die Mitglieder mehrheitlich eine ganz andere Meinung als Stöhr und Russ vertreten. Leider sind Sie darauf in Ihrer Antwort nicht eingegangen."

Antwort erhielt ich bislang keine. Ich bin gespannt, ob überhaupt noch eine kommt.

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[1] siehe Auszug aus dem "dbb magazin" Oktober 2009, Seite 10, PDF-Datei mit 97 kb
[2] Antrag an den Gewerkschaftstag 2007, Mindestlohn, PDF-Datei mit 12 kb
[3] siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[4] siehe Wikipedia, Mindestlohn, Situation in ausgewählten Staaten