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11. August 2010, von Michael Schöfer
Grundrechte gelten für alle


Auf meinen Artikel "Internet-Pranger für Sexualstraftäter?" hin erreichen mich E-Mails, in denen gefragt wird, ob ich denn kein Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung hätte. Und der Schutz der Bevölkerung, wird darin argumentiert, habe stets Vorrang gegenüber den Grundrechten von Sexualstraftätern.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, als es Mitte der achtziger Jahre in einer Diskussion einmal um die Verteidigung von Terroristen durch Rechtsanwälte ging. Damals waren ja die Eindrücke der Terroristenprozesse noch recht frisch. Der Disput entzündete sich an der verächtlich gemeinten Bezeichnung "Terroristen-Anwalt". Als ich darauf hinwies, dass auch Terroristen Grundrechte hätten und ihnen selbstverständlich ein Verteidiger zustehe, erntete ich bei manchen blankes Unverständnis. Meiner Auffassung nach sollten Terroristen in jeglicher Hinsicht genauso behandelt werden, wie alle anderen Straftäter auch. Und jeder, ich betonte: jeder, habe das Recht auf einen fairen Prozess. Was denn sonst? Andernfalls würde sich der Rechtsstaat selbst ad absurdum führen. Der Anwalt, um den es seinerzeit ging, war übrigens der spätere Bundesinnenminister Otto Schily.

Natürlich hat die Bevölkerung Anspruch auf Schutz vor Sexualstraftätern, insbesondere wenn man letzteren attestiert, in hohem Maße rückfallgefährdet zu sein. Aber selbst diese Täter haben Grundrechte, das ist jedenfalls mein Verfassungsverständnis. Und rechtsstaatliche Grundsätze gelten ausnahmslos für alle. Es ist eben die Aufgabe des Gesetzgebers, beides miteinander in Einklang zu bringen. Doch genau daraus resultieren ja unsere jetzigen Probleme mit der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung, denn hier hat der Gesetzgeber kläglich versagt. Die Politiker haben ein Gesetz gemacht, das sie nun von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs um die Ohren gehauen bekommen. Die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung ist zudem nicht das einzige Gesetz, das in den zurückliegenden Jahren wieder gekippt wurde. [1]

Allerdings hat man den Eindruck, als hätten die Politiker überhaupt nichts dazugelernt. Jetzt, wie es hie und da geschieht, mit unsachlicher Kritik in Richtung Justiz zu schießen oder erneut mit unüberlegten Schnellschüssen zu reagieren (Stichwort: Internet-Pranger), ist genau die falsche Reaktion. Die derzeitige Misere, die Freilassung von gefährlichen und therapieresistenten Sexualstraftätern, muss sich einzig und allein die Politik an ihre Fahnen heften. Sie hat uns die Suppe eingebrockt, die andere vielleicht auslöffeln dürfen. Mir ist klar, dass die Bevölkerung geschützt werden will. Dieses Bedürfnis ist auch legitim, aber der Schutz der Bevölkerung muss grundrechtekonform erfolgen. Wie denn sonst?

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[1] siehe Bedenkliche Entwicklung vom 22.07.2007