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17. Januar 2010, von Michael Schöfer
Arbeitspflicht für Hartz IV-Empfänger


Roland Koch fordert, wie unlängst ZEW-Chef Wolfgang Franz, eine Arbeitspflicht für Hartz IV-Empfänger. Wenn die Bedingungen stimmen, ist der Gedanke gar nicht so dumm. Wie wäre es, alle Hartz IV-Empfänger beim Land Hessen anzustellen, sagen wir mal für schlappe 1.500 Euro netto? Die Landesverwaltung hätte dann Arbeitskräfte im Überfluss, und Roland Koch würde vielleicht endlich seinen Mund halten. Aber das hat er wohl nicht gemeint, die Tätigkeit der Hartz IV-Empfänger soll offenbar eher den Charakter von Zwangsarbeit haben. Zu Billigtarifen, versteht sich. Dabei hätte ein Blick ins Grundgesetz vollauf genügt. In Artikel 12 Abs. 2 heißt es nämlich: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Es war lange ruhig um Roland Koch, vielleicht wollte er sich durch seine ihm wesenseigene Rüpelhaftigkeit bloß mal wieder in Erinnerung bringen. Das ist ihm gelungen. Und was lernen wir daraus? Niemand ändert seinen Charakter, und Roland Koch zweimal nicht. Wenn ich mir vergegenwärtige, dass die SPD die Ablösung Kochs durch Andrea Ypsilanti hintertrieb, könnte ich noch immer in die Tischkante beißen.