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06. Mai 2013, von Michael Schöfer
Der unaufgeregte Umgang spricht für den Rechtsstaat


Jetzt ist es so weit, Beate Zschäpe wird in München endlich der Prozess gemacht. Auch wenn sich die Ermittlungsbehörden in Bezug auf den NSU bis auf die Knochen blamiert haben, ist doch zumindest eines festzustellen: Die Republik reagiert, soweit man das im Zusammenhang mit der schrecklichen Mordserie überhaupt sagen darf, wohltuend unaufgeregt. In den Medien wird zwar viel spekuliert, doch wird auch stets betont, dass die Justiz der bislang schweigenden Zschäpe die Beteiligung an den Verbrechen erst nachweisen muss. Und alle Zeitungen stellen klar, dass Schweigen schließlich ihr gutes Recht als Angeklagte sei. Eben wie es sich für einen Rechtsstaat geziemt.

Von der Hysterie der siebziger Jahre, als die RAF ihr Unwesen trieb, ist weit und breit nichts zu sehen. Und das liegt wohl kaum daran, dass es diesmal gegen mutmaßliche Rechtsterroristen geht. Vielleicht ist Deutschland in dieser Beziehung wirklich reifer geworden. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich appellierte zwar an die Hauptangeklagte, ihr Schweigen zu brechen, mehr aber auch nicht. In scharfem Kontrast zu den USA. Dort hatten hochrangige Politiker gefordert, den mutmaßlichen Attentäter von Boston als "feindlichen Kämpfer" zu behandeln, ihn ohne Hinweis auf seine Rechte als US-Bürger und ohne Anwesenheit eines Anwalts zu verhören. Ihm wären also fundamentale Rechte vorenthalten worden. Rechte, die jedem Menschen zustehen. Dschochar Zarnajew hätte dann sogar, wie die Guantanamo-Häftlinge, ohne Anklage und Prozess praktisch unbegrenzt in Haft gehalten werden können.

Hierzulande hat das in Bezug auf Beate Zschäpe niemand gefordert. Zum Glück. Es hätte dafür auch jede Rechtsgrundlage gefehlt. Forderungen, ihr Schweigen notfalls durch Folter zu brechen, konnte man bloß in entsetzlich dummen Internet-Kommentaren lesen. Doch davon abgesehen ist der überwiegend sachliche Umgang mit der Angeklagten ein klarer Pluspunkt für den Rechtsstaat. Soweit bekannt, sind nicht einmal ihre Verteidiger angefeindet worden. Anders als damals, als man den Verteidiger von Gudrun Ensslin und späteren Bundesinnenminister, Otto Schily, verächtlich Terroristen-Anwalt nannte. Er würde, so die perfide Unterstellung, mit der RAF sympathisieren. Dass selbst Terroristen das Recht auf eine ordentliche Verteidigung haben, war noch nicht Allgemeingut geworden.

Natürlich wünscht jeder, dass sich eine solche Verbrechensserie nicht wiederholen möge. Falls doch, sind wir hoffentlich besonnen genug, um genauso unaufgeregt zu reagieren. Das ist nämlich - trotz der unbestreitbaren Mängel im Einzelfall - die Stärke des Rechtsstaates.