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15. Mai 2014, von Michael Schöfer
Legalisiert aktive Sterbehilfe


Frauenhäuser wären eigentlich überflüssig - zumindest wenn Männer nicht mehr gewalttätig wären. Weil das aber leider nicht so ist, sind sie nach wie vor unverzichtbar. Oder anders ausgedrückt: Ein notwendiges Übel. Wir würden zwar gerne auf sie verzichten, doch es fehlt schlicht und ergreifend an den dafür notwendigen Voraussetzungen. Auch Sterbehilfevereine wären eigentlich überflüssig - zumindest wenn es Menschen gestattet wäre, würdevoll und selbstbestimmt ihr Leben zu beenden. Aber weil man ihnen dabei jede Menge juristische Steine in den Weg legt, so dürfen etwa in Deutschland Ärzte aus standesrechtlichen Gründen keine Beihilfe zum Suizid leisten, müssen sie sich zwangsläufig an Sterbehilfevereine wenden. Letztere sind offenbar ebenfalls ein notwendiges Übel. Wir würden zwar gerne auf sie verzichten, aber es fehlt schlicht und ergreifend an den dafür notwendigen Voraussetzungen.

Ob die Anklage gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch wegen Totschlags wirklich Substanz hat, wird sich noch herausstellen. Beihilfe zum Suizid ist hierzulande erlaubt. Daran, ob eine angeblich mangelnde Aufklärung durch den Sterbehilfeverein aus der straffreien Beihilfe zum Suizid einen strafbewehrten Totschlag macht, darf man zweifeln. Immerhin, eine interessante juristische Frage. Ein Präzedenzfall.

Die Meinung der Deutschen ist dagegen klar und deutlich: 70 Prozent sprechen sich für die - im Gegensatz zur Beihilfe zum Suizid strafbare - aktive Sterbehilfe aus. "Damit ist der Definition nach die Tötung auf Verlangen gemeint, also etwa die Verabreichung eines tödlichen Medikaments." [1] Diese Wünsche ignorierend planen unsere Volksvertreter, die kommerzielle Beihilfe zum Suizid künftig zu bestrafen. Mit anderen Worten: Es geht um Strafverschärfung, nicht um Straflockerung. Die Große Koalition hat den Gesetzentwurf einstweilen bis nach der Sommerpause 2015 verschoben, denn in dieser Frage prallen die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander.

Das geplante Gesetz soll sich hauptsächlich gegen Sterbehilfevereine richten, doch die sind - wie oben erwähnt - bloß ein notwendiges Übel, sprich eine verständliche Reaktion auf die bis dato existierende Regelungslücke. Das Verbot der Arbeit von Sterbehilfevereinen beseitigt schließlich nicht das Bedürfnis von Menschen, selbstbestimmt sterben zu wollen - notfalls unter aktiver Beteiligung eines Arztes. Genauso wenig wie ein Verbot der Frauenhäuser deren eigentliche Ursache, nämlich die Gewalttätigkeit der Männer, beseitigen würde. Ein schräger Vergleich? Keineswegs.

In Europa ist die Sterbehilfe in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und der Schweiz legal (allerdings in unterschiedlichem Ausmaß). Sterbehilfe ist außerdem in einzelnen Bundesstaaten der USA erlaubt, in Australien war sie es zumindest vorübergehend. Gewiss, das Thema ist heikel, insbesondere vor dem Hintergrund unserer Geschichte (Euthanasie während der Nazi-Diktatur). Und die Spannweite der Ansichten ist riesengroß, humanistisch gesinnte Atheisten treffen auf tiefgläubige Christen.

Gleichwohl: Meiner Auffassung nach müsste die aktive Sterbehilfe auch in Deutschland legalisiert werden. Vorkehrungen gegen einen möglichen Missbrauch verstehen sich von selbst. Der Staat ist kein Vormund seiner Bürger. Er hat für sie da zu sein, soll sie aber nicht entmündigen. Das Selbstbestimmungsrecht des Individuums hört nämlich nicht plötzlich beim Sterben auf. Wenn ein Mensch sterben will, ist das ein persönliches Anliegen, in das sich niemand einzumischen hat. Und falls jemand dafür fremde Hilfe benötigt, etwa weil er körperlich nicht mehr imstande ist, sich selbst den gewünschten Freitod zu verschaffen, sollten ihm andere dabei straffrei helfen dürfen.

Es muss niemand leiden, heißt es. Stichwort: Palliativmedizin. Aber dieser Ansatz greift, sofern er überhaupt tatsächlich flächendeckend zur Verfügung steht, zu kurz. Denn die Linderung des Leidens ist nur ein Aspekt menschlicher Würde. Letztlich geht es auch um Menschen, die ohne Schmerzen zu haben körperlich gebrechlich sind. Oder um Menschen, denen ein unabänderliches Schicksal bevorsteht (Diagnose Alzheimer, ALS, Multiple Sklerose etc.) Nur allein der Betroffene kann entscheiden, was er ertragen will und was nicht, was für ihn noch lebenswert ist und was nicht. Er allein. Das dürfen sich stellvertretend für ihn weder Staat noch Religionen anmaßen.

Ist es nicht geradezu absurd: Atheisten werden bei uns per Gesetz aus religiösen Motiven heraus zum Weiterleben verdammt. Motive, die sie gar nicht teilen. Faktisch bestimmt ein anderer, welche Suppe jemand auszulöffeln hat. Das sind unhaltbare Zustände. Macht Sterbehilfevereine überflüssig - aber nicht, indem ihr sie verbietet, sondern indem ihr endlich die aktive Sterbehilfe legalisiert.

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[1] Süddeutsche vom 16.01.2014