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28. Juni 2014, von Michael Schöfer
Billiges Ablenkungsmanöver


Die Realität schlägt zuweilen die Satire. Ich hatte vor kurzem angesichts der Abhöraffäre in Polen scherzhaft darüber spekuliert, dass die Ermittler dafür bestimmt "die bösen Russen" verantwortlich machen würden. [1] Die Russen seien schließlich im Zweifelsfall immer schuld, schon allein aus historischen Gründen. Frei nach dem Motto Captain Renaults in "Casablanca": "Verhaften Sie die üblichen Verdächtigen." Und prompt findet Premierminister Donald Tusk eine russische Spur.

"Die wichtigste Spur von der Abhöraffäre nach Osten führt zunächst zu einem der größten Kohlehändler Polens, dessen Hauptaktionär am Dienstag im Zusammenhang mit der Abhöraffäre festgenommen worden ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit einiger Zeit gegen das Unternehmen, das verdächtigt wurde, russische Kohle nicht nur legal, sondern auch illegal nach Polen einzuführen." [2] Danach hat es sich um einen privaten Rachefeldzug für entgangene Millionengewinne gehandelt.

Doch es gibt noch eine weitere Spur: Der Restaurantmanager, in dessen Lokal die polnischen Spitzenpolitiker abgehört wurden, soll ebenfalls Kontakte nach Russland haben. "Zwei Experten äußerten die Vermutung, es könnte sich um eine Operation des russischen Geheimdienstes zur Destabilisierung Polens handeln." [3]

Laut Tusk gibt es die illegalen Aufzeichnungen von Politikergesprächen womöglich schon seit eineinhalb Jahren. Und das Nachrichtenmagazin "Wprost" verfügt angeblich über Aufzeichnungen in einer Länge von mehr als 900 Stunden. Die Abhöraffäre fällt mittlerweile jedoch auf die Presse zurück, schreibt die taz: "Hat sich die polnische Illustrierte 'Wprost' zum politischen Handlanger gemacht? (…) Tomasz Lis, der Chefredakteur von Newsweek Polska, warf der Wprost-Redaktion vor, ihre 'Enthüllungen' hätten rein gar nichts mit der Freiheit der Presse zu tun. Statt gut zu recherchieren, machten sie sich zu Stenotypisten illegal abgehörter Politikergespräche. Mit der Watergate-Affäre habe das absolut nichts gemein, eher schon mit dem Abhörskandal des englischen Boulevardblattes News of the World." [4]

Hier scheint man nach der beliebten Taktik "Haltet den Dieb" zu verfahren. Der Überbringer der Botschaft wird für die schlechte Nachricht verantwortlich gemacht. Zugegeben, bislang sind - anders als bei Watergate - keine strafrechtlich relevanten Äußerungen oder Handlungen der abgehörten Politiker bekannt geworden, aber es wurde ja auch erst ein Bruchteil des Materials veröffentlicht. Warten wir einmal ab, was noch ans Tageslicht kommt, bevor wir uns ein abschließendes Urteil bilden. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, die Aufzeichnungen in den Redaktionsräumen der Wprost zu beschlagnahmen, ist jedenfalls ein Angriff auf die Pressefreiheit und sollte womöglich weitere Enthüllungen unterbinden.

Falls das Material wirklich bloß derbe Sprüche enthält und lediglich Aufschluss darüber gibt, was polnische Politiker insgeheim denken, ist die Veröffentlichung in der Tat fragwürdig. Auch Politiker haben ein Anrecht auf Privatsphäre. Allerdings nehmen sich die Politiker das Recht heraus, die Privatsphäre der Bevölkerung geflissentlich zu missachten. Devise: Abgehört werden ist pfui, abhören dagegen hui. Aber es darf nicht sein, dass Politiker für sich Rechte in Anspruch nehmen, die sie den Bürgern vorenthalten. Vor dem Gesetz sind bekanntlich alle gleich.

Bedauerlicherweise sieht die Realität anders aus. Medienberichten zufolge soll etwa in Deutschland der Bundesnachrichtendienst in den Jahren 2004 bis 2007 der NSA Rohdaten des Frankfurter Internet-Knotens DE-CIX zur Verfügung gestellt haben. Verantwortlich für den Beginn der Abhöraktion: Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD). Im Kanzleramt, das die Aufsicht über die Geheimdienste hat, saß damals der heutige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier. [5] Und das ist vermutlich bloß die Spitze des Eisbergs. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, hält die Kooperation des BND mit der NSA in diesem Umfang schlicht für rechtswidrig. [6]

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, weil sie gegen europäisches Recht verstößt. "Die Regelung 'beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt', begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der Zugriff auf darauf ohne das Wissen der Betroffenen sei dazu geeignet, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen." [7] Auch in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung gestoppt. "Die Vorratsdatenspeicherung sei 'nicht verhältnismäßig' und stelle einen 'gravierenden Eingriff in die Grundrechte' dar. Die Bestimmungen in Telekommunikations- und Sicherheitspolizeigesetz sowie der Strafprozessordnung sind daher nicht zulässig", urteilten die Richter. [8] In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die exzessiv betriebene Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig erklärt. [9] Es ist evident: Die Bedenken der Politiker beschränken sich allein auf ihre eigene Privatsphäre, die Privatsphäre der Bürger indes ist nebensächlich. Zum Glück werden sie von der Justiz in die Schranken gewiesen.

Die wachsweichen Reaktionen auf die Erkenntnisse von Edward Snowden und das offenkundig halbherzige Aufklärungsbedürfnis der Behörden lassen nur einen Schluss zu: Wir sind einer Bespitzelung ungeheuren Ausmaßes ausgesetzt, und die Regierungen des Westens arbeiten hierbei ungeachtet der Rechtslage klammheimlich zusammen. Sie ist technisch möglich und scheinbar nützlich (Stichwort: Terrorabwehr), folglich wird - Rechtsstaatsgrundsätze hin oder her - nahezu hemmungslos überwacht. Doch dieses Handeln untergräbt die Demokratie und führt zur Entmündigung der Bürger. Die Macht geht nicht mehr, wie es die Verfassung vorschreibt, vom Volke aus, sondern de facto von den Geheimdiensten. So wird der Primat der Politik peu à peu konterkariert.

James R. Clapper, in den USA Direktor der nationalen Nachrichtendienste, hat in einer öffentlichen Anhörung den Kongress belogen. Dianne Feinstein, die Vorsitzende des Geheimdienstausschusses des Senats, beschuldigt die CIA, die Verfassung gebrochen zu haben. Der Geheimdienst habe dem Ausschuss Informationen vorenthalten, die Computer des Senats angezapft und dort sogar Dokumente gelöscht. [10] Außerdem haben die Schlapphüte den Versuch unternommen, Senatsmitarbeiter einzuschüchtern. Mit anderen Worten: Die Aufgabe der Legislative, die Exekutive zu kontrollieren, wird unterbunden. Die Exekutive maßt sich vielmehr an, die Legislative in die Irre zu führen und seinerseits zu kontrollieren. Schleichend werden sämtliche Prinzipien des Rechtsstaats auf den Kopf gestellt. Das sind keine kruden Verschwörungstheorien, sondern leider bittere Realität.

Vor diesem Hintergrund ist die polnische Abhöraffäre lediglich eine Petitesse. Und dafür jetzt die Schuld bei der Presse abzuladen ein billiges Ablenkungsmanöver.

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[1] siehe Der Fluch der Technik vom 24.06.2014
[2] FAZ.Net vom 25.06.2014
[3] Süddeutsche vom 25.06.2014
[4] taz vom 27.06.2014
[5] heise.de vom 25.06.2014
[6] Internet-Law vom 26.06.2014
[7] Spiegel-Online vom 08.04.2014
[8] Der Standard vom 27.06.2014
[9] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 02.03.2010, Az: 1 BvR 256/08
[10] Süddeutsche vom 11.03.2014