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31. August 2015, von Michael Schöfer
Es wird eher schlechter als besser


Im sächsischen Heidenau war die Polizei mit dem rechten Mob sichtlich überfordert, weshalb zunächst für das vergangene Wochenende im gesamten Stadtgebiet ein Versammlungsverbot erlassen worden ist. Grund: Polizeilicher Notstand. Die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte seien nicht in der Lage, der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden, hieß es. Von diesem Versammlungsverbot wären nicht nur Proteste gegen Flüchtlinge betroffen gewesen, sondern auch ein Willkommensfest, bei dem u.a. Sachspenden (Kleidung, Spielzeug, Zahnpasta, Handtücher etc.) verteilt werden sollten.

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und in der Wertigkeit entsprechend hoch anzusiedeln, sie kann nur durch außergewöhnliche Umstände außer Kraft gesetzt werden. Allerdings sei nicht erkennbar, dass "jede Durchführung von Versammlungen in Heidenau für das ganz Wochenende zu einem nicht beherrschbaren Notstand" führe, entschied das Bundesverfassungsgericht. [1] Substanzielle Gründe, die das Versammlungsverbot gerechtfertigt hätten, haben die Behörden offenbar nicht vorgetragen, sonst wäre die Eilentscheidung der Karlsruher Richter womöglich anders ausgefallen. Das Willkommensfest fand also statt. Und es hatte auch eine große symbolische Bedeutung, denn andernfalls wäre Heidenau allein mit dem rechten Mob in Verbindung gebracht worden. Es ist gut, wenn der aufgeklärte Teil der Bürger klar macht, dass die Mehrheit anders denkt. Die Flüchtlingshasser sind in Wahrheit in der Minderheit. Hoffentlich bleibt das auch so.

Wie in einer pluralistischen Demokratie üblich, gab es dazu unterschiedliche Meinungen: Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), befürwortete das Versammlungsverbot. Es sei richtig, denn "die Polizei kann nur mit dem Personalbestand aufwarten, den ihr die Politik zubilligt. Wenn zeitgleich Leib und Leben von Flüchtlingen in deren Unterkünften zu schützen sind, hat das eindeutig Vorrang vor dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. (…) Allein in Sachsen wurden in den vergangenen 15 Jahren rund 1.600 Stellen bei der Polizei abgebaut. Dass in der Folge nun zum wiederholten Male auch Grundrechtseinschränkungen zu ertragen sind, ist Folge einer verfehlten Personalpolitik, aber offensichtlich mittlerweile traurige Realität in Deutschland." [2] Offenkundig hat das Bundesverfassungsgericht den "eindeutigen Vorrang" anders bewertet als Wendt. Wenn es nämlich so leicht wäre, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit einzuschränken, fänden wahrscheinlich viele Veranstaltungen/Demonstrationen gar nicht statt, denn die Personalknappheit der Polizei ist bekanntlich chronisch. Es läge dann ausschließlich in der Hand der Behörden, kurzerhand den "polizeilichen Notstand" festzustellen, um auf diese Weise unliebsame Zusammenkünfte der Bürger zu unterbinden. Faktisch könnte man so ein Grundrecht auf kaltem Wege aushebeln.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, bezeichnete das Versammlungsverbot dagegen als "Kniefall vor dem Mob in Heidenau". Es sei Fakt, "dass die mit einem sogenannten polizeilichen Notstand begründete Absage nicht nur ein falsches politisches Signal, sondern auch für alle Unterstützer der Flüchtlinge in Deutschland, die sich der dumpfen Stimmungsmache rechter Gewalttäter entgegenstellten, ein Schlag ins Gesicht" wäre. [3] Aber die GdP beklagt ebenfalls den Personalabbau. Man habe die Warnungen der Gewerkschaft "vor einem ungebremsten Personalabbau" in der Vergangenheit stets in den Wind geschlagen. "Die in den vergangenen 15 Jahren bundesweit aus Kostengründen wegrationalisierten rund 16.000 Polizistinnen und Polizisten dürften jedoch nicht dazu führen, das Verfassungsrecht auf friedliche Versammlungen zu beschneiden. (…) 'Es ist beängstigend, dass Fundamente der Demokratie und des Rechtsstaates Stück für Stück preisgegeben werden.'" Dem kann man eigentlich nur beipflichten. Es tut immer wieder gut festzustellen, dass sogar in den Reihen der Polizei gelegentlich über den Tellerrand hinausgeblickt und solche Fragen auch aus der Perspektive des Staatsbürgers (und nicht nur aus dem Blickwinkel des Polizeibeamten) bewertet werden.

Dennoch bleibt feststellen, in einem haben beide recht: Die neoliberale Magersucht, die die Personalausstattung des Staates in den letzten Jahrzehnten arg zusammenschrumpfen ließ, ist fatal. Fatal für die Grundrechte der Bürger. Beispiel Sachsen: Laut Personalstandstatistik des Statistischen Landesamtes gab es dort im Jahr 2000 noch 119.687 Vollzeitäquivalente (Vollzeitstellen, nicht identisch mit dem tatsächlich vorhandenen Personal). 2014 waren es nur 103.930 - das ist immerhin ein Rückgang von 13,2 Prozent. [4] Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) will die Polizei reformieren, selbstverständlich soll alles besser und effizienter werden. Projekt "Polizei 2020" heißt das Programm. Doch in der Konsequenz handelt es sich dabei um eine Reduzierung des Personalbestandes.

Angeblich bleiben der Streifendienst und die Bereitschaftspolizei in der bisherigen Stärke erhalten, dafür will der Innenminister jedoch die Führungsebenen, die Stäbe und die Verwaltung verkleinern. Im Jahr 2010 verfügte die sächsische Landespolizei über 13.911 Stellen, nach dem Jahr 2025 werden es aber bloß noch 11.280 Stellen sein. [5] Ob die Polizei, die sich in Heidenau schon jetzt für überlastet erklärte, dann mit einem um 18,9 Prozent kleineren Personalkörper noch genauso leistungsfähig sein wird, darf man mit Fug und Recht bezweifeln. Ein Personalabbau um nahezu ein Fünftel wird gewiss nicht folgenlos bleiben, es wird demnach eher schlechter als besser. Wie die Polizei so den braunen Mob erfolgreich bekämpfen und die Grundrechte schützen will, ist schleierhaft. Die Demokratie muss aber wehrhaft bleiben, deshalb darf sich die Polizei nicht in eine Nische zurückziehen. Es wäre richtiger, die Organisationsänderung dazu zu nutzen, den Streifendienst und die Bereitschaftspolizei zu stärken.

Die Reduzierung des Personals im Öffentlichen Dienst war politisch gewollt. Fortschrittlich klingende Konzepte verschleiern da nur den Personalnotstand. Doch der Personalabbau kann natürlich durch politische Entscheidungen ebenso gut wieder ins Gegenteil verkehrt werden. Das ist lediglich eine Frage der Prioritäten. Wenn bereits jetzt wegen Personalknappheit Grundrechte außer Kraft gesetzt werden sollen, ist es nicht mehr fünf vor zwölf, sondern vielmehr fünf nach zwölf. Rainer Wendt, der Chef der DPolG, ist pessimistisch: "'Die Kombination aus konzeptionsloser Politik und massiven Flüchtlingsströmen nach Deutschland und innerhalb Europas ist der ideale Nährboden für das Entstehen eines starken Rechtsextremismus in Deutschland.' (…) Statt mit Weitsicht und strategischer Planung vorzugehen, 'stolpert die Politik völlig hilflos und ohne Konzeption von einer Empörung zur anderen, ohne dass ein Konzept erkennbar wäre. Im Ergebnis werden Gewalt, Extremismus und auch Rechtsterrorismus folgen.'" [6]

Hinzuzufügen wäre: Der Rechtsterrorismus existiert bereits, schließlich ist die Mordserie des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) noch immer unaufgeklärt. Die Zweifel wachsen: "Selbst im Bundestag wird mittlerweile die These der Bundesanwaltschaft offen in Frage gestellt, dass lediglich drei Menschen sämtliche dem 'NSU' zugeschriebenen Morde, Bombenanschläge und Banküberfälle begangen haben sollen. Zu viele Fragen bleiben offen." [7] Manche fragen sich zudem, ob die Behörden die Mordserie nicht verhindern konnten oder ob sie sie nicht verhindern wollten. War es nur Staatsversagen oder vielleicht sogar Absicht? "Wie tief die Verstrickung des Staates und seiner Organe?" In Sachsen hat man anscheinend aus alledem nichts gelernt. Oder man will partout nichts daraus lernen. Ich fürchte, andernorts sieht es ähnlich aus.

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[1] BVerfG, Pressemitteilung Nr. 62/2015 vom 29. August 2015, Beschluss vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15
[2] DPolG vom 28.08.2015, DPolG rechtfertigt Versammlungsverbot, Hinweis des Verfassers: Die Pressemeldung ist inzwischen auf der Website der DPolG nicht mehr zu finden
[3] GdP vom 28.08.2015, Radek: Ein Kniefall vor dem Mob
[4] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Tabellen – Personalstandstatistik, Landesbereich ohne Kommunaler Bereich und Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes, PDF-Datei mit 57 kb
[5] Sächsisches Staatsministerium des Innern, Projekt "Polizei.Sachsen.2020", Feinkonzept zur künftigen Organisation der sächsischen Polizei, PDF-Datei mit 1,7 MB
[6] Sächsische Zeitung vom 23.08.2015
[7] 3sat vom 06.07.2015, Kampf um die Wahrheit