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26. Dezember 2017, von Michael Schöfer
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte


Im US-Bundesstaat Minnesota droht einer 14-Jährigen eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren und der 10 Jahre währende Eintrag in der öffentlich einsehbaren Kartei für Sexualstraftäter. Was ist ihr "Verbrechen"? Sie hatte einem Mitschüler über Snapchat, einem kostenlosen Instant-Messaging-Dienst, ein intimes Bild von sich geschickt. Bilder sind bei Snapchat normalerweise gegen das Abspeichern geschützt und sollen sich spätestens nach 24 Stunden selbständig löschen, doch der Empfänger hat diese Sperre überwunden und das intime Bild der 14-Jährigen verbreitet. [1] Intime Selfies von sich verschicken nennt man Sexting, es soll unter Jugendlichen weit verbreitet sein.

Die Schizophrenie der amerikanischen Gesellschaft ist doch, dass einerseits Jugendliche für vergleichsweise harmlose Bilder kriminalisiert werden, aber andererseits der Schwerpunkt der Pornofilmindustrie ausgerechnet in den USA zu finden ist, die dort Milliardenumsätze erwirtschaftet. Pornofilme im Internet ansehen ist bekanntlich kein Problem. Zum Verbrechen wird die Verbreitung offenbar nur, wenn es eine 14-Jährige macht. Logisch ist das nicht.

Ein anderes Beispiel: "YouTube unterstützt keine pornografischen oder sexuell expliziten Inhalte", sagen die Richtlinien der Videoplattform von Google. Was sexuell explizite Inhalte sind, wird im (offiziell) prüden Amerika ziemlich streng ausgelegt, weshalb auf YouTube Filme, in denen nackte Brüste zu sehen sind, rasch gelöscht werden. Nicht zulässig! Brustwarzen auf YouTube? Igitt, igitt.

Die Richtlinien von YouTube sagen aber auch: "Es dürfen keine gewalttätigen oder blutigen Inhalte hochgeladen bzw. veröffentlicht werden, die vorrangig in schockierender, respektloser oder effekthascherischer Art und Weise gestaltet sind." Doch das steht dort nur pro forma, denn auf YouTube sind beispielsweise Ausschnitte von Folterfilmen (Saw, Hostel etc.) zu sehen, die im Gegensatz zu Nippel nicht gnadenlos gelöscht werden. Und wer glaubt, diese Folterfilme wären nicht gewalttätig, schockierend und blutig, der soll sich bitteschön mal ein paar davon ansehen. Auch wenn es keine echten Folterszenen sind (alles nur gespielt), kann man die Schmerzen förmlich selbst spüren. Folterszenen aus dem Film "Die Passion Christi" von Mel Gibson? In aller grausamen Ausführlichkeit auf YouTube! Es dreht sich einem der Magen um. Aber vermutlich fällt Letzteres unter die Religionsfreiheit. Und die ist in den USA unantastbar.

Geradezu kafkaesk mutet ein Fall aus North Carolina an, "wo ein 16-Jähriger für das bloße Speichern von zwei freizügigen Fotos von sich selbst auf seinem Handy gleich vier mal strafrechtlich belangt wurde. Er erhielt jeweils zwei Anklagen wegen Besitz und Herstellung von Kinderpornographie. In den letztgenannten Punkten wurde er sowohl als Täter, als auch als Opfer geführt." [2] Wohlgemerkt, die Bilder wurden nur auf dem eigenen Handy gespeichert, nicht verbreitet. Und was soll der Quatsch, dass ein Teenager das Opfer von sich selbst ist? Franz Kafka hätte das köstlich amüsiert, doch in den USA als "sex offender" (Sexualstraftäter) zu gelten, kann spürbare Folgen haben. Unter Umständen landet man in der im Internet öffentlich einsehbaren Datenbank der "National Sex Offender Public Registry Web Site", wo Name, Bild und Wohnort verzeichnet sind. Mit dem Stigma des "sex offenders" ist dann das weitere Leben vorgezeichnet.

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Diskussion in den USA teilweise skurrile Züge aufweist, dann ist er hiermit erbracht.

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[1] Der Standard vom 24.12.2017
[2] Der Standard a.a.O.