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02. April 2017, von Michael Schöfer
Es gibt im Bundestag keine türkischen Abgeordneten


"Türkische Abgeordnete: Im Bundestag hat Erdogan nur Gegner", meldet T-Online. Und: "Türkische Bundestagsabgeordnete appellieren an Landsleute." Bundestagsabgeordnete riefen nämlich vor der Volksabstimmung über die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei zur Verteidigung der Demokratie auf.

Da fragt man sich, ob mal wieder der Azubi im ersten Lehrjahr eine Meldung formulieren durfte, denn wer sonst denkt sich eine solch hirnrissige Schlagzeile aus? Jemand, der Bescheid weiß, sicherlich nicht. Merke: Es gibt im Bundestag keine türkischen Abgeordneten, sondern ausschließlich deutsche:
"Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat." (§ 15 Abs. 1 Bundeswahlgesetz)
Und nach Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Aber wahrscheinlich hat der Azubi gedacht: "Einmal Türke, immer Türke!" Übrigens genauso, wie es Erdogan und Rechtsradikale tun.