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21. Oktober 2019, von Michael Schöfer
Es gibt einen entscheidenden Unterschied


John Bercow, der Sprecher des Unterhauses, hat sich auf eine Parlamentsregel aus dem Jahr 1604 berufen. Und das bereits zum zweiten Mal. Wir erinnern uns: Als Theresa May im März diesen Jahres ihren mit der EU ausgehandelten Brexit-Vertrag zum dritten Mal im Unterhaus zur Abstimmung einbringen wollte, hat der Speaker das zunächst verhindert. Die Parlamentsregel lautet: "Ein Antrag oder ein Änderungsantrag, der im Wesentlichen derselbe ist wie eine Frage, die während einer Sitzung entschieden wurde, kann in derselben Sitzung nicht erneut vorgebracht werden." (Erskine May, Paragraph 20.12, Matters already decided during the same session) Es ist durchaus sinnvoll, nicht ständig über den gleichen Antrag abzustimmen. Nun verhindert Bercow, dass Boris Johnson seinen Antrag, den er am Samstag vergangener Woche ins Unterhaus einbrachte, heute erneut zur Abstimmung stellt.

Es gibt allerdings einen, wie ich meine, entscheidenden Unterschied: Als Theresa May ihren Brexit-Vertrag abermals zur Abstimmung stellen wollte, war er zuvor vom Unterhaus bereits zwei Mal abgelehnt worden. Insofern konnte sich der Speaker damals zu Recht auf die uralte Parlamentsregel berufen. May musste den Antrag nach Bercows Intervention vor der dritten Abstimmung erst substanziell ändern. Doch das Unterhaus hat am Samstag gar nicht über Johnsons Brexit-Vertrag abgestimmt, sondern lediglich die Abstimmung vertagt. Die Parlamentsregel betrifft ausdrücklich "Angelegenheiten, die bereits in der gleichen Sitzung entschieden wurden". Aber genau das, "already decided", hat ja gar nicht stattgefunden (das Unterhaus hat bloß dem Antrag von Oliver Letwin zugestimmt). So gesehen ist fraglich, ob sich John Bercow in diesem Fall zu Recht auf die Parlamentsregel berufen kann, weil sie genaugenommen einen anderen Sachverhalt anspricht.