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22. Juli 2019, von Michael Schöfer
Eindeutig verfassungswidrig


Der "Flügel" um Björn Höcke sei "dezidiert nationalkonservativ", stehe "aber auf dem Boden der Verfassung", behauptet der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen. Wirklich? Ein Beispiel: Das Rentenkonzept, das die AfD-Fraktion im Thüringischen Landtag unter der Leitung von Höcke vorgelegt hat, sieht eine "Staatsbürgerrente" vor: "Die Staatsbürgerrente ist ein Aufschlag, den jeder Rentner erhält, der weniger als 45 Rentenpunkte, aber mindestens 35 Beitragsjahre hat." Doch die Erläuterung hat es in sich: "Um es deutlich zu sagen: Selbstverständlich werden ausländische Arbeitnehmer weiterhin ihre erarbeiteten Rentenansprüche erhalten und auch von der Steigerung des Rentenniveaus profitieren. Nur der steuerfinanzierte Staatsbürgeraufschlag wird ausschließlich an deutsche Staatsbürger ausgezahlt." Unser Grundgesetz sagt aber in Artikel 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ein Rentenaufschlag nur für Deutsche ist somit eindeutig verfassungswidrig. "Nur für Deutsche", das hatten wir schon einmal. In unseligen Zeiten.