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19. Juni 2019, von Michael Schöfer
Behandelt politisch Kriminelle wie andere Kriminelle


Wir sollten weder verharmlosen noch überreagieren. "In einem Gastbeitrag in der 'Welt' regte der frühere Generalsekretär der CDU und heutige Staatssekretär im Verteidigungsministerium Peter Tauber an, Verfassungsfeinden bestimmte Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu entziehen. Nur das Strafrecht anzuwenden, genüge nicht. Er bezog sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes, der noch nie angewendet worden sei. Danach können Grundrechte verwirkt werden, wenn jemand versucht, damit die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen." (tagesschau.de) Ich habe staatliche Überreaktionen bei der RAF für falsch gehalten, und meiner Ansicht nach gilt das auch bei der Terrorgefahr von rechts. Behandelt politisch Kriminelle wie andere Kriminelle, aber setzt dabei keine Grundrechte außer Kraft. Das hat damals bei linken Terroristen geklappt und wird sicherlich auch bei rechten Terroristen klappen. Sympathisanten (oder solchen, die man dafür hält) die Meinungsfreiheit zu beschneiden, halte ich für den falschen Weg. Es würde schon viel helfen, wenn man sich auf die Sicherheitsbehörden verlassen könnte. Die Gesetze müssen nur konsequent durchgesetzt werden.