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30. Januar 2007, von Michael Schöfer
Das Abmahnunwesen


Abmahnungen können teuer werden, das haben viele zu spüren bekommen. Weil es Anwälte gibt, die als Serienabmahner in Erscheinung treten und dadurch jede Menge leichtverdientes Geld scheffeln, formiert sich nun endlich gesetzgeberischer Widerstand. Im Einvernehmen mit ihren Klienten treiben nämlich Anwälte den Streitwert häufig in astronomische Höhen - entsprechend hoch sind die Abmahngebühren und damit ihre Einkünfte, die sich schließlich nach dem Streitwert richten. Außerdem steigt mit dem Streitwert für den Abgemahnten das finanzielle Prozessrisiko, was etliche vor dem kostentreibenden Weg durch die Gerichtsinstanzen zurückschrecken lässt, selbst wenn sie vermutlich im Recht sind. Juristenweisheit: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." Mit anderen Worten: Wie es ausgeht, weiß man nie genau. Ein verlorener Prozess kann deshalb unter Umständen direkt in die Privatinsolvenz führen - und dieses Risiko will gut überlegt sein.

So wurde etwa ein Blogger abgemahnt, der ein aus dem Internet heruntergeladenes Foto eines Brötchens verwendete. Streitwert 6.000 Euro, Anwaltskosten 500 Euro. Doch das ist ein vergleichsweise harmloser Fall, denn Streitwerte in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe sind nicht selten. Wie "Law-Blog" am 15.12.2006 meldete, wurde das Saftblog vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V abgemahnt. Streitwert: 150.000 Euro! "In zwei Beiträgen völlig harmloser Natur beschäftigte sich das Blog im Februar 2006 auch mit den olympischen Winterspielen in Turin. Man erklärte den Unterschied zwischen den olympischen Spielen und einer Olympiade und stellte ein paar Nachbetrachtungen an, inwieweit deutsche Sportler und deren Tugenden dem gesamten Land als Vorbild zur Nachahmung anempfohlen werden können. In einem der Artikel wurden dabei die olympischen Ringe abgebildet. (...) Im Wesentlichen dürfte man sich (...) daran gestört haben, dass die Ringe und möglicherweise andere olympische Bezeichnungen da in einem Blog stehen, dessen Header eine Fruchtsaftmarke ziert, während andere Getränkehersteller Unsummen zahlen, um ihre Marke so präsentieren zu dürfen", schrieb Arne Trautmann.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung gerade einen Gesetzentwurf beschlossen, der in einfach gelagerten Fällen die Abmahngebühr auf 50 Euro begrenzt. "Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen", heißt es auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Es geht nicht darum, den Inhabern von Urheberrechten ihre Ansprüche streitig zu machen. Selbstverständlich muss man das Eigentum anderer achten; wer es nutzen möchte, hat gefälligst um Erlaubnis zu fragen und dafür zu zahlen. Doch sollen in Zukunft die Folgen von Verstößen zumindest für Privatpersonen auf ein erträgliches Maß begrenzt werden.

Allerdings sollte man sein Augenmerk nicht bloß aufs Urheberrecht legen. Inzwischen gefährden Abmahnungen und Prozesse wegen angeblicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts die Meinungsfreiheit. Durch mehr oder minder absurde Vorwürfe vor Gericht gezerrt, sehen sich Blogger mit erheblichen Kosten konfrontiert, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit übersteigen. Folge: Vereinzelt geben Blogger bereits auf und verzichten damit auf das Recht, im Internet ihre Meinung frei zu äußern.

Gar keinen Spaß versteht offenbar der Media-Markt, der selbst mit ebenso schriller wie umstrittener Werbung in Erscheinung tritt. Spiegel-Online berichtet, dass ein Blogger, der eine Satire über die aktuelle Media-Markt-Werbung ("saubillig und noch viel mehr") ins Netz stellte, abgemahnt wurde. Die Anwälte des Media-Markts "begründen ihre Abmahnung (...) mit einer angeblichen Verletzung der Markenrechte und einem Verstoß gegen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht (...). Die berühmte Marke Media-Markt werde (...) verunglimpft", zitiert der Spiegel die Rechtsvertreter der Elektrowarenhauskette. Kritik, auch satirisch vorgetragene, ist normalerweise vom Grundgesetz geschützt (Artikel 5, Meinungsfreiheit). Doch unter Berufung auf einen vermeintlichen Verstoß gegen das Marken- oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht soll neuerdings die Meinungsfreiheit auf kaltem Weg ausgehebelt werden. Dies ist leider kein Einzelfall. [1]

Zwar nähern wir uns, wie von manchen behauptet, was die Internet-Zensur angeht, keineswegs "chinesischen Zuständen", doch ist meines Erachtens auch hier eine gesetzliche Präzisierung zum Schutz von Privatpersonen überfällig. Wenn jegliche Kritik an wirtschaftlich Stärkeren leicht mundtot gemacht werden kann, ist die Demokratie in Gefahr. Hier gilt, was Rosa Luxemburg 1918 mit dem Blick auf die russische Revolution äußerte: "Ohne (...) ungehemmte Pressefreiheit [und] freien Meinungskampf erstirbt das Leben in jeder öffentlichen Institution. (...) Das öffentliche Leben der Staaten mit beschränkter Freiheit ist eben deshalb so dürftig, so armselig, so schematisch, so unfruchtbar, weil es sich durch Ausschließung der Demokratie die lebendigen Quellen allen geistigen Reichtums und Fortschritts absperrt." [2] Und dahin wollen wir ja wohl nicht zurück. Oder doch?

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[1] vgl. Meinungsfreiheit ade? vom 21.01.2007
[2] Rosa Luxemburg, Gesammelte Werke, Dietz-Verlag Berlin 1979, Band 4, Seite 360 und 362