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24. September 2005, von Michael Schöfer
Warum kein Minderheitskabinett?


Man bekommt nicht alles im Leben: Im Kino gibt es Samstag abend nur noch Karten für die erste Reihe, die attraktive Blonde von nebenan ist bereits anderweitig vergeben, das begehrte Schnäppchen beim Discounter seit Tagen ausverkauft und Angela Merkel kann nicht mit Guido Westerwelle regieren. That's life. Im normalen Leben ändert man dann kurzerhand die Strategie, anstatt stur an seinen ursprünglichen, aber letztlich unerfüllbaren Wünschen festzuhalten. Man kann auch unter der Woche ins Kino gehen, wenn wegen des Andrangs am Wochenende keine akzeptablen Plätze mehr zu ergattern sind. Das ist zwar zugegebenermaßen weniger angenehm, aber immer noch bedeutend besser als den Film gar nicht zu sehen.

Die Bundestagswahl vom 18. September hat zu unklaren Mehrheitsverhältnissen geführt. Das Volk hat es eben so gewollt, nun müssen die Politiker mit dem Ergebnis leben. Ob sie wollen oder nicht. Zwei Optionen sind von vornherein unmöglich: Schwarz-Gelb und Rot-Grün. Für beides gibt es im Bundestag keine Mehrheit. Manche Optionen erscheinen trotz rechnerischer Mehrheit wenig realistisch: Schwarz-Gelb-Grün (Jamaika-Koalition oder Schwampel), Rot-Gelb-Grün (Ampel) und Rot-Rot-Grün. Am wahrscheinlichsten ist noch Schwarz-Rot (große Koalition). Doch bei letzterer wird hart um die Führung gepokert. Wer wird Bundeskanzler, Gerhard Schröder (SPD) oder Angela Merkel (CDU)? Vielleicht gerade deshalb, weil nur so eine Einigung zustande kommt, keiner von beiden.

Mögliche Koalitionen (ohne Wahlkreis Dresden I):

 

Eine Option bleibt in der Diskussion meist unbeachtet: die Minderheitsregierung. Sie ist zwar in Deutschland, im Gegensatz zu den skandinavischen Ländern, absolut unüblich, wird jedoch vom Grundgesetz nicht verboten. Im dritten Wahlgang (Artikel 63 GG) kann der Bundeskanzler nämlich auch mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Sofern er daraufhin vom Bundespräsident ernannt wird, ist seine Abwahl nur durch das konstruktive Mißtrauensvotum möglich, das wiederum die Kanzlermehrheit voraussetzt (Artikel 67 GG). Mit anderen Worten: Der mit einfacher Mehrheit gewählte Bundeskanzler sitzt angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse relativ fest im Sattel, doch er müßte sich für seine Politik in jedem Einzelfall eine Mehrheit besorgen.

Traditionell strebt man hierzulande nach "stabilen" Mehrheiten, bei denen Parteien in einer Koalitionsvereinbarung vorab beschließen, was sie während der Legislaturperiode durchsetzen wollen. Meistens ist ihnen die Mehrheit im Parlament sicher, da ihre Fraktionen die Majorität besitzen. In der Regel erhält die Regierungskoalition selbst dann die Zustimmung, wenn sie die schlechteren Argumente hat. Mehrheit ist eben Mehrheit. Widerstand der Bevölkerung gegen Gesetzentwürfe findet keine parlamentarische Entsprechung, denn die Bürger dürfen ja erst am Wahltag wieder mitreden. Zwischen den Wahltagen sind sie der Regierungskoalition machtlos ausgeliefert. Auf niveauvolle Debatten, in denen es tatsächlich um Inhalte geht und in denen wirklich um die Durchsetzung derselben gerungen werden muß, kommt es im Parlament gar nicht an. Das sind lediglich Schaukämpfe für ein mehr oder weniger geneigtes Publikum daheim an den Fernsehschirmen. Die Abgeordneten stehen unter dem Druck der Parteien, obgleich sie im Grunde "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind (Artikel 38 GG). Dem in der Verfassung nicht vorgesehenen Fraktionszwang beugen sich dennoch fast alle.

Wenn sich eine Minderheitsregierung jedesmal aufs neue eine Mehrheit suchen müßte, könnte das durchaus positive Auswirkungen haben. Es käme plötzlich wieder auf überzeugende Argumente an, weil die Entscheidung der Abgeordneten nicht von vornherein feststeht. Das könnte die Diskussionskultur vorteilhaft beeinflussen und in der Bevölkerung das Interesse am parlamentarischen Geschehen steigern. Unpopuläre Gesetze könnte man auf diese Weise vielleicht verhindern. Wechselnde Mehrheiten machen aus dem Parlament wieder das, was es eigentlich sein sollte: ein unabhängiges Verfassungsorgan.

"Instabile" Mehrheitsverhältnisse sind also gar nicht so schlecht, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Im absehbar langwierigen Gerangel um die Macht in Berlin werden wohl viele Konzepte verwässert und etliche ganz verschwinden, weil sich die Koalitionsparteien einfach nicht einigen können (z.B. Bürgerversicherung contra Kopfpauschale). Wenn allerdings Minderheitsregierung und Opposition um eine Mehrheit ringen, wäre dies für die Demokratie in Deutschland vermutlich äußerst belebend. Daher würde ich in der jetzigen Situation eine Minderheitsregierung der großen Koalition vorziehen.