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03. Oktober 2005, von Michael Schöfer
Stürzt Schily?


1962 stürzte der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß über die sogenannte Spiegel-Affäre. Strauß veranlaßte wegen eines Artikels ("Bedingt abwehrbereit"), in dem der Spiegel über 40 nach Ansicht des Bundesverteidigungsministeriums geheime Informationen und Zitate verwendete, die Verhaftung des Herausgebers Rudolf Augstein und des Journalisten Conrad Ahlers. Begründung: Landesverrat. Die Räume des Spiegel in Hamburg sowie das Redaktionsbüro in Bonn wurden durch die Polizei besetzt und durchsucht. [1] Augstein saß 103 Tage in Untersuchungshaft. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied jedoch, daß keine Beweise vorlägen, die einen wissentlichen Verrat von Staatsgeheimnissen durch Rudolf Augstein und Conrad Ahlers belegen würden. Es kam zu keinem Hauptverfahren. Die Aktion wurde von der Öffentlichkeit als schwerer Angriff auf die Pressefreiheit gewertet, FJS mußte schließlich zurücktreten.

Cicero ist ein Magazin für politische Kultur und gegenwärtig Mittelpunkt einer Affäre, die durchaus mit der Spiegel-Affäre vergleichbar ist. Wegen eines Artikels über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi, bei dem Cicero aus einem geheimen Dossier des Bundeskriminalamts zitiert hat, durchsuchte die Staatsanwaltschaft am 12. September 2005 in Berlin die Wohnung des Redakteurs Bruno Schirra und in Potsdam die Redaktionsräume von Cicero. Es wurden kistenweise Unterlagen beschlagnahmt und eine Computerfestplatte kopiert. Anlaß und Grund der Durchsuchung war eine Anzeige wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, gesucht wurden Hinweise auf die undichte Stelle beim BKA. [2]

Bundesinnenminister Otto Schily rechtfertigte die Aktion der Staatsanwaltschaft. Auf der Jahrestagung der Zeitungsverleger, aus seiner Sicht also in der Höhle des Löwen, konfrontierte Schily das Auditorium mit einer Philippika. "Journalisten setzen sich über das Gesetz hinweg, wenn sie aus als vertraulich klassifizierten Akten zitierten." Schily verteidigt die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Cicero ausdrücklich, spricht von "Gesetzesbruch" und von Journalisten als "Gehilfen von Kriminellen".  "Es gibt keine Freizeichnung des Journalisten vom Gesetz"; "es gibt kein Recht auf Beihilfe zum Geheimnisverrat". [3] "Die Pressefreiheit rechtfertigt keine Gesetzesbrüche." [4]

Ohne den investigativen Journalismus, der häufig von sogenannten "Whistleblowern" sensible Informationen erhält, ist allerdings die Pressefreiheit in Gefahr. Und ohne Pressefreiheit kann keine Demokratie funktionieren. Etliche Affären, beispielsweise die Watergate-Affäre, die zum Sturz von US-Präsident Richard Nixon führte, wäre ohne Whistleblower wie Deep Throat (später enttarnt als Mark Felt, seinerzeit stellvertretender FBI-Direktor), der die Journalisten Bob Woodward und Carl Bernstein von der Washington Post mit Informationen versorgte, nicht aufgedeckt worden. Insofern ist die Durchsuchung bei Cicero zweifellos als Angriff auf die Pressefreiheit und damit auf die Demokratie zu werten.

Dabei scheint sich Verfassungsminister Schily bei seiner Rechtfertigung noch nicht einmal auf dem Boden der Verfassung zu befinden. Der Hamburger Kommunikationswissenschaftler Johannes Ludwig weist auf seiner Website auf die Rechtslage hin: In Österreich gibt es per Gesetz einen Informantenschutz, es heißt dort "Schutz des Redaktionsgeheimnisses" (§ 31 Mediengesetz), in der Schweiz spricht man von "Quellenschutz" (§ 27bis Strafgesetzbuch). "Während in Österreich und in der Schweiz gesetzliche Regeln die Grundlage darstellen, hat der Informantenschutz in Deutschland quasi Verfassungsrang - das Bundesverfassungsgericht hat ihn in seiner Rechtsprechung bereits 1959 entwickelt und seither regelmäßig weiterentwickelt. (..) Der Schutz von Whistleblowern durch die Medien, über die der Öffentlichkeit wichtige Informationen zukommen, steht nicht zur Disposition, denn diesen Schutz leiten die Verfassungsrichter direkt aus dem Artikel 5 des Grundgesetzes ab, in dem auch die Pressefreiheit ganz allgemein kodifiziert ist. Dies ist ein elementarer Unterschied zur rechtlichen Situation von Whistleblowern bzw. Informanten selbst, die im Zweifel mit arbeits- und dienstrechtlichen Vorschriften in Konflikt geraten." [5]

Aus alledem ist nur ein Fazit zu ziehen: Otto Schily sollte zurücktreten.

[1] Planet-Wissen.de und Wikipedia, Spiegel-Affäre
[2] Spiegel vom 26.09.2005 und Cicero Oktober 2005
[3] Die Welt vom 28.09.2005
[4] Spiegel vom 26.09.2005
[5] Whistleblowerinfo.de


Nachtrag (27.02.2007):
Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung und Beschlagnahme beim Politmagazin "Cicero" als einen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Pressefreiheit bewertet. (Az: 1 BvR 538/06) "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier." [6] "Nach den Worten des Gerichts sind Journalisten, die vertrauliche Schriftstücke publizieren, zwar nicht von einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments durch die Presse rechtfertige aber noch nicht die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln." [7]

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[6] Die Zeit vom 02.05.2007
[7] manager-magazin vom 27.02.2007