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04. Oktober 2005, von Michael Schöfer
Der totale Kopierschutz


Kein vorgezogener Aprilscherz: Microsoft hat eine DVD entwickelt, die man nur ein einziges Mal abspielen kann. Die DVD benötigt spezielle Abspielgeräte, die frühestens im nächsten Jahr auf den Markt kommen. Sie ist mit einem Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet und nach einmaligem Gebrauch nicht mehr zu verwenden. Dadurch soll der Filmindustrie mehr Schutz vor illegalen Kopien geboten werden. Die DVD wird ungefähr 5 US-Dollar kosten. [1] Musik- und Filmindustrie begeben sich damit auf ein völlig neues Terrain, allerdings bleiben sie auf dem Weg zum totalen Kopierschutz auf halber Strecke stehen. Das ist leider inkonsequent. Deshalb schlage zur noch strikteren Wahrung des Urheberrechts vor:
  • Die Entwicklung von Niemals-DVDs, auf denen überhaupt keine Filme gespeichert sind. Der Bildschirm bleibt dann einfach dunkel. Dadurch erübrigt sich zudem der Kauf spezieller Abspielgeräte - eine große Entlastung für die knappen Budgets der Konsumenten. Die Filme auf den Niemals-DVDs müssen auch nicht aufwendig mit einem technischen Kopierschutz versehen werden, den findige Hacker eh meist rasch geknackt haben. Das spart Produktionskosten, deren Hauptteil sich künftig ganz auf die attraktive Verpackung der Niemals-DVDs beschränken kann.
  • In den Kinos bleibt die Leinwand schwarz, folglich entfällt bei Filmpremieren die personalintensive Überwachung des Publikums mit Hilfe von Nachtsichtgeräten. Filme heimlich mit der Digicam mitschneiden ist dann völlig unmöglich. Das spart Personal und reduziert die Fixkosten der Kinoketten. Notwendig vor der Nichtvorführung ist aber nach wie vor der nachfolgende Hinweis (sicher ist sicher): "Die Vervielfältigung des nicht zu sehenden Films ist urheberrechtlich verboten. Raubkopierer der dunklen Leinwand werden juristisch belangt und können eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis erhalten."
  • Um das Kopieren und Tauschen von Musik zu unterbinden, werden nur noch CDs mit der deutschen Nationalhymne produziert. Und von der haben die Verbraucher bestimmt recht schnell die Nase gestrichen voll, der Anreiz zu illegalem Verhalten verschwindet somit für immer (wer lädt sich schon tausendmal unsere Nationalhymne auf den Rechner?). Zugeständnis der Hersteller: Für Abwechslung sorgen drei zugelassene Interpretationen - von den Kastelruther Spatzen, den Toten Hosen und von Daniel Küblböck.
Es gibt nur einen kleinen Haken: Die Käufer werden wohl kaum mitspielen. Deshalb sollte der Gesetzgeber sämtliche Bürger verpflichten, der Musik- und Filmindustrie vorsorglich (analog zum Gebührenmodell der GEZ) Einzugsermächtigungen zu erteilen. Dadurch wird der Kaufpreis der CDs und DVDs unabhängig von deren Bedarf oder Verwendung automatisch vom Konto abgebucht. Praktisch, nicht? Die GEZ kassiert schließlich selbst dann, wenn daheim die Glotze aus ist. Und was ARD und ZDF recht ist, kann Warner Bros. nur billig sein.

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[1] Heise-Online vom 02.10.2005