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04. Oktober 2005, von Michael Schöfer
Der totale Kopierschutz
Kein vorgezogener Aprilscherz: Microsoft hat eine DVD
entwickelt, die man nur ein einziges Mal abspielen kann. Die
DVD benötigt spezielle Abspielgeräte, die frühestens im
nächsten Jahr auf den Markt kommen. Sie ist mit einem
Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet und nach einmaligem
Gebrauch nicht mehr zu verwenden. Dadurch soll der
Filmindustrie mehr Schutz vor illegalen Kopien geboten werden.
Die DVD wird ungefähr 5 US-Dollar kosten. [1] Musik- und
Filmindustrie begeben sich damit auf ein völlig neues Terrain,
allerdings bleiben sie auf dem Weg zum totalen Kopierschutz
auf halber Strecke stehen. Das ist leider inkonsequent.
Deshalb schlage zur noch strikteren Wahrung des Urheberrechts
vor:
- Die
Entwicklung von Niemals-DVDs, auf denen überhaupt keine
Filme gespeichert sind. Der Bildschirm bleibt dann einfach
dunkel. Dadurch erübrigt sich zudem der Kauf spezieller
Abspielgeräte - eine große Entlastung für die knappen
Budgets der Konsumenten. Die Filme auf den Niemals-DVDs
müssen auch nicht aufwendig mit einem technischen
Kopierschutz versehen werden, den findige Hacker eh meist
rasch geknackt haben. Das spart Produktionskosten, deren
Hauptteil sich künftig ganz auf die attraktive Verpackung
der Niemals-DVDs beschränken kann.
- In
den Kinos bleibt die Leinwand schwarz, folglich entfällt
bei Filmpremieren die personalintensive Überwachung des
Publikums mit Hilfe von Nachtsichtgeräten. Filme heimlich
mit der Digicam mitschneiden ist dann völlig unmöglich.
Das spart Personal und reduziert die Fixkosten der
Kinoketten. Notwendig vor der Nichtvorführung ist aber
nach wie vor der nachfolgende Hinweis (sicher ist sicher):
"Die Vervielfältigung des nicht zu sehenden Films ist
urheberrechtlich verboten. Raubkopierer der dunklen
Leinwand werden juristisch belangt und können eine Strafe
von bis zu fünf Jahren Gefängnis erhalten."
- Um
das Kopieren und Tauschen von Musik zu unterbinden, werden
nur noch CDs mit der deutschen Nationalhymne produziert.
Und von der haben die Verbraucher bestimmt recht schnell
die Nase gestrichen voll, der Anreiz zu illegalem
Verhalten verschwindet somit für immer (wer lädt sich
schon tausendmal unsere Nationalhymne auf den Rechner?).
Zugeständnis der Hersteller: Für Abwechslung sorgen drei
zugelassene Interpretationen - von den Kastelruther
Spatzen, den Toten Hosen und von Daniel Küblböck.
Es gibt
nur einen kleinen Haken: Die Käufer werden wohl kaum
mitspielen. Deshalb sollte der Gesetzgeber sämtliche Bürger
verpflichten, der Musik- und Filmindustrie vorsorglich (analog
zum Gebührenmodell der GEZ) Einzugsermächtigungen zu erteilen.
Dadurch wird der Kaufpreis der CDs und DVDs unabhängig von
deren Bedarf oder Verwendung automatisch vom Konto abgebucht.
Praktisch, nicht? Die GEZ kassiert schließlich selbst dann,
wenn daheim die Glotze aus ist. Und was ARD und ZDF recht ist,
kann Warner Bros. nur billig sein.
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[1] Heise-Online vom 02.10.2005
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