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20. Juni 2006, von Michael Schöfer
Ehegattensplitting am Ende?


Nachdem jetzt auch CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla das Ehegattensplitting zur Disposition gestellt hat, könnte die 1958 eingeführte Subventionierung der Ehe endlich fallen. Bekanntlich profitieren von der steuermindernden Förderung des Verheiratetseins vor allem Ehepaare mit stark unterschiedlichen Einkünften. Und von diesen wiederum diejenigen, die unter dem Terminus "Besserverdienende" einzuordnen sind. Am stärksten ist die Auswirkung dann, wenn der eine Partner viel und der andere gar nichts verdient.

Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 120.000 Euro erzielt ein Ehepaar, dessen Einkommen 70:30 aufgeteilt ist, einen Steuernachlaß von 569 Euro. Verdient nur ein Ehepartner, kommt das Paar auf einen Steuervorteil von 7.914 Euro. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro sind es nur noch 498 bzw. 2.054 Euro. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger profitieren - mangels Einkommen - überhaupt nicht. [1] Der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting kostet übrigens den Staat pro Jahr rund 22 Mrd. Euro - ungefähr die gleiche Höhe wie der Verteidigungshaushalt.

Das Ehegattensplitting mag durchaus der gesellschaftlichen Realität von 1958 entsprochen haben. Damals waren sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaften eine Ausnahme. Und aus den meisten Ehen gingen Kinder hervor, um die sich dann in der Regel die nicht berufstätige Frau kümmerte. Heute ist das völlig anders. Nichteheliche Lebensgemeinschaften, das, was man in den prüden Fünfzigern abschätzig als "wilde Ehe" bezeichnete, trifft man überall. Darüber hinaus standen 2005 in Westdeutschland 7,6 Mio. Ehen mit einem oder mehr Kindern bereits 7,7 Mio. kinderlose Ehen gegenüber. In Ostdeutschland ist das Verhältnis sogar noch ungünstiger: 1,6 Mio. zu 2,1 Mio. [2] Ob man Kinder hat, spielt beim Ehegattensplitting keine Rolle. Entscheidend ist allein das Einkommen der Ehepartner. Folglich ist das Ehegattensplitting, sofern man die Förderung von Familien im Auge hat, durch die mittlerweile veränderte gesellschaftliche Entwicklung überholt und daher eine gigantische Fehlallokation von Steuergeldern.

Es ist zu begrüßen, wenn die Politik der Realität des 21. Jahrhunderts Rechnung trägt. Schließlich hat man sie lange genug ignoriert. Doch der Vorschlag von Pofalla, anstelle des Ehegattensplittings ein Familiensplitting einzuführen (das Einkommen wird durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt), geht in die falsche Richtung. Von dieser Förderung wären nach wie vor nichteheliche Lebensgemeinschaften, Geringverdiener, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger ausgenommen respektive benachteiligt. Und wie beim Ehegattensplitting würden wie gehabt die Besserverdienenden am meisten profitieren. Die Subventionierung von kinderlosen Ehen würde zwar nachlassen, jedoch nicht wegfallen.

Will man Menschen mit Kindern fördern, sollte der Staat dies nicht über einen Steuernachlaß bei der Einkommensteuer bewerkstelligen, sondern beispielsweise über eine Erhöhung des Kindergeldes. Kindergeld erhalten nämlich alle, die Kinder haben - unabhängig davon ob und auf welcher rechtlichen Basis sie mit einem Partner zusammenleben. Schafft man außerdem die Verrechnung des Kindergeldes mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab, haben auch die Ärmsten etwas von der Kinderförderung.

Immer wieder wird behauptet, der Bestand des Ehegattensplittings sei vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Allerdings haben die Hüter des Grundgesetzes 1957 in einem Urteil bloß die Benachteiligung der Ehe untersagt. Seinerzeit wurde das Einkommen der Ehepartner einfach zusammengerechnet, sie mußten deshalb wegen der Steuerprogression mehr zahlen als vor der Ehe. Das Gericht trug dem Gesetzgeber auf, Ehepaare steuerlich nicht schlechter zu stellen als Unverheiratete mit demselben Einkommen. Wenn man das Ehegattensplitting abschafft und eine Individualbesteuerung einführt (jeder wird gemäß seinem individuellen Einkommen besteuert), sind Ehepaare zwar nicht mehr bevorteilt, erleiden aber gegenüber Unverheirateten keinerlei Nachteile. Diese Regelung könnte das Bundesverfassungsgericht tolerieren und das freigewordene Finanzvolumen in Höhe von rund 22 Mrd. Euro in diesem Fall ganz in die Förderung von Familien fließen. Genau das, was heutzutage not tut und immer wieder von allen Seiten gefordert wird. Es wird Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 16.06.2006
[2] Frankfurter Rundschau vom 20.06.2006