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| Impressum 12. April 2007, von Michael Schöfer War Hitler Nationalsozialist? Diese Frage ist natürlich völlig absurd. Wenn nicht er, wer dann? Aber bei etlichen Untergeordneten tut sich die Nachwelt äußerst schwer - insbesondere wenn sie nach dem Krieg Karriere machten. War etwa Hans Karl Filbinger, ein während der Nazi-Zeit an Todesurteilen beteiligter Marine-Stabsrichter und von 1966 bis 1978 Ministerpräsident von Baden-Württemberg, "kein Nationalsozialist, sondern ein Gegner des Regimes", wie Günther Oettinger (CDU) in seiner Trauerrede bei dessen Beerdigung behauptete? "Nach Angaben des Freiburger Historikers Hugo Ott war Filbinger nicht NSDAP-Mitglied, allerdings habe er der NS-Kampforganisation Sturmabteilung (SA) angehört." [1] Aha, kein Parteimitglied also, sondern bloß Mitglied der SA. Na dann... Wikipedia schreibt demgegenüber: "Dem Eintritt in die Partei gingen Filbingers Mitgliedschaft in der SA (1934 bis 1937) und seine Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) (1933 bis 1936) voraus." "Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte", versicherte Oettinger weiter. Doch zumindest das von Filbinger beantragte Todesurteil gegen den der Fahnenflucht angeklagten Matrosen Walter Gröger wurde nachweislich vollstreckt: am 16. März 1945 (53 Tage vor der Kapitulation) in einem britischen (!) Kriegsgefangenenlager, mithin zu einer Zeit, zu der das Dritte Reich für Filbinger - zumal als "Gegner des Regimes" - bereits zu Ende gewesen sein müsste. Der Gefreite Kurt Petzold hatte am 10. Mai 1945 (2 Tage nach der Kapitulation) einen Befehl seines Batteriechefs mit den Worten verweigert: "Die Zeiten sind jetzt vorbei. Ich bin ein freier Mann. Ihr habt ausgeschissen, ihr Nazi-Hunde. Ihr seid schuld an diesem Krieg. Ich werde den Engländern schon sagen, was ihr für Nazi-Hunde seid, dann kommt meine Zeit." Petzold wurde dafür am 29. Mai 1945 (21 Tage nach der Kapitulation) von einem deutschen Kriegsgericht unter dem Vorsitz von Hans Karl Filbinger wegen Gehorsamsverweigerung und Wehrkraftzersetzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Urteil hielt das Gericht fest: "Seine Äußerungen stellen ein hohes Maß an Gesinnungsverfall dar." [2] Filbinger damals kein Nazi und sogar ein Oppositioneller? Entschuldigung, aber da lachen die Hühner. Die Fakten sprechen dagegen. Hat er sich wenigstens im Nachhinein reumütig zu seinen Verfehlungen bekannt? Keineswegs, denn von ihm stammt der furchtbare Satz: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!" Bis zum Schluss hat sich Filbinger einer selbstkritischen Einordnung seiner eigenen Rolle während der NS-Zeit verweigert, sah sich vielmehr als Opfer einer Kampagne von politischen Gegnern. "Wir lehnen eine Begnadigung des früheren RAF-Terroristen Christian Klar ab", erklärten Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus MdL und der Vorsitzende des Arbeitskreises 'Recht und Verfassung' der CDU-Landtagsfraktion, Bernd Hitzler MdL, in Stuttgart. (...) Selbstverständlich werde die Entscheidung des Bundespräsidenten respektiert. Es sei aber zu bedenken, dass eine Begnadigung für einen Terroristen, der keine Reue für seine begangenen Verbrechen zeigt, nicht nur für die Angehörigen der Opfer schwer nachzuvollziehen sei, sondern auch für die Gesellschaft eine falsche Signalwirkung ausstrahle. Auch die mangelnde Bereitschaft des früheren Terroristen, bei der Aufklärung ungeklärter Verbrechen der Terrorgruppe beizutragen, werde kritisiert." [3] Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger betonte, "er sei in dieser Frage 'auf einer Linie' mit der CDU-Fraktion." [4] Vergleiche hinken immer. Aber dem bis zuletzt uneinsichtigen Filbinger hält Oettinger offenkundig über den Tod hinaus die Stange, wobei er aus der Sicht vieler Kritiker Geschichtsklitterung betreibt. Dabei hat Oettingers Amtsvorgänger zu Lebzeiten ebenfalls keinerlei Reue gezeigt, und seine Haltung war wohl für die Angehörigen der Opfer sowie für die Gesellschaft genausowenig nachvollziehbar. Hat sich Filbinger je bei der Familie von Walter Gröger entschuldigt? Ob der Bundespräsident Christian Klar begnadigen soll, ist zu Recht umstritten. Doch in puncto Reue und Einsicht müsste für Hans Karl Filbinger der gleiche Maßstab gelten, alles andere wäre verlogen. Prinzipien gelten entweder für alle oder für keinen. Es ging ja bei Filbinger im Grunde nie ausschließlich um seine Verstrickung ins NS-Regime. Gewiss, Nachgeborene, die unter ganz anderen Umständen aufwuchsen, können leicht daherreden, denn keiner weiß, wie er damals selbst gehandelt hätte. Es ging freilich bei Filbinger in erster Linie um seine mangelnde Einsicht in das von ihm begangene Unrecht. Das war der eigentliche Skandal, der schließlich zu seinem Rücktritt führte. Und Oettingers Trauerrede hat diesem Skandal jetzt noch die Krone aufgesetzt. ---------- [1] Südkurier vom 12.04.2007 [2] Ingo Müller, Furchtbare Juristen, München 1987, Seite 196 und 197 [3] Klaus Dieter Reichardt (CDU/MdL), Pressemeldung vom 31.01.2007 [4] Focus vom 30.01.2007 Nachtrag (18.04.2007): Im Bundesarchiv fand sich jetzt Filbingers Aufnahmeantrag in die NSDAP und dessen Mitgliedskarte. Der Antrag mit der Nummer 00117 der Ortsgruppe Unterwiehre in Baden datiert vom 20. Mai 1937, Filbinger wurde in der Partei unter der Mitgliedsnummer 4026789 geführt. Das Aufnahmeformular enthält den von Filbinger unterschriebenen Passus: "Ich verspreche, als treuer Gefolgsmann des Führers die Partei mit allen meinen Kräften zu fördern." [5] [5] sz-online vom 17.04.2007 |