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25. Mai 2007, von Michael Schöfer
Überzogenes Handeln?


Keine Frage, die Polizei darf Straftaten aufklären. Sie muss es sogar, schließlich ist das ihre Pflicht - gerade in einer Demokratie, denn speziell hier steht niemand über dem Gesetz. Straftaten sind folglich nicht zu tolerieren, egal von wem und mit welcher Motivation sie begangen werden. Insofern ist kaum etwas daran auszusetzen, wenn die Polizei versucht, die Täter zahlreicher Brandanschläge zu ermitteln. "In diesem Jahr gab es bereits 61 politisch motivierte Brandanschläge, 49 davon auf Autos." [1] Dennoch stellt sich die Frage, ob dabei alles mit der rechtsstaatlich gebotenen Verhältnismäßigkeit geschieht. Darüber kann man nämlich sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. Was in diesem Zusammenhang besonders Sorge bereitet, sind die Maßnahmen zur Vermeidung von strafbaren Handlungen (Prävention). Betrachten wir etwa die Aktivitäten im Vorfeld des G8-Gipfels.

"Um Ausschreitungen beim G8-Gipfel zu verhindern will die Polizei notfalls Verdächtige in Vorbeugehaft nehmen. (...) Zur Verhinderung von Gewalttaten wollen die Behörden auch auf das Mittel des Unterbindungsgewahrsams zurückgreifen. Die Polizeigesetze der Länder erlauben, potenzielle Störer teilweise bis zu 14 Tage in Gewahrsam zu nehmen, wenn es tatsächlich Anhaltspunkte für geplante Straftaten gibt. Die Maßnahme gilt als schwerer Grundrechtseingriff, weil sie ausschließlich auf einer Gefahrenprognose basiert."  [2] Vorbeugehaft, also die Inhaftierung für Straftaten, die noch gar nicht begangen wurden, ist natürlich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine äußerst heikle Angelegenheit. Kein Wunder, wenn man derartigen Ankündigungen mit großem Misstrauen begegnet - insbesondere wenn die politische Stimmung aufgeheizt ist.

Am 09.05.2007 haben "rund 900 Beamte in sechs norddeutschen Bundesländern 40 Wohnungen und Szenetreffs durchsucht und dabei Computer, Datenträger und schriftliche Unterlagen beschlagnahmt." [3] Der Vorwurf: Verstoß gegen § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen). "Demnach ist eine terroristische Vereinigung ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bestimmte schwere Straftaten verüben, um ein gemeinsames politisches Ziel zu erreichen. (...) So gelten Brandanschläge und Ähnliches im Sinne von Paragraf 129a (...) nur dann als Terrorismus, wenn sie einen Staat oder eine internationale Organisation 'erheblich schädigen' können. Es ist also auch eine Definitionsfrage, ob die bisherigen Anschläge in Sachen G8-Gipfel, die sich laut Hamburger Polizei stets gegen Sachen, nie aber gegen Menschen richteten, juristisch als 'Terrorismus' zu werten sind. (...) Zudem verlaufen laut Sicherheitsexperten die meisten Paragraf-129a-Verfahren im Sand: Nur selten kommt es am Ende zu einer Anklage oder gar Verurteilung." [4] Es steht der Verdacht im Raum, die Aktion habe vor allem Verunsicherung in die Reihen der Gegner des G8-Gipfels tragen sollen. Ob das wirklich stimmt, muss sich noch anhand der abzuwartenden Ermittlungsergebnisse zeigen. Jedenfalls wurden ähnliche Beschlagnahmeaktionen, Stichwort Cicero, nachträglich vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft. Gewiss, mutmaßliche Gewalttäter genießen nicht den gleichen Schutz, den die Verfassungsrichter der Presse zugebilligt haben. Zu Recht. Äpfel mit Birnen zu vergleichen, wäre deshalb unangebracht. Trotzdem, die Aktion hat, Stichwort Verhältnismäßigkeit, relativ viel Staub aufgewirbelt.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sind bei der Großrazzia gegen die angeblich militanten G8-Kritiker "Geruchsproben von fünf oder sechs Beschuldigten genommen worden." Das veranlasste Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse zu der Äußerung: "Eine solche Praxis erinnert mich an Stasi-Methoden." [5] In der Tat hat der DDR-Staatssicherheitsdienst von Dissidenten systematisch Geruchsproben genommen, aber man sollte zwischen den Handlungen der Stasi und einer Maßnahme, die der Aufklärung von konkreten Straftaten dient, unterscheiden. Gleichwohl ist die Reaktion Thierses angesichts seiner Herkunft aus Ostdeutschland verständlich.

Beim G8-Gipfel in Heiligendamm soll es nicht bloß eine 200 Meter breite Bannmeile um den Sicherheitszaun geben, sondern zudem auch innerhalb eines 5 bis 10 Kilometer breiten Areals um den Tagungsort ein flächendeckendes Verbot unangemeldeter Proteste. [6] "Der Brokdorf-Beschluss ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht von 1985. Darin wurde das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit der Versammlungsfreiheit befasst." Das höchste deutsche Gericht legte dar, "dass das Erfordernis des Versammlungsgesetzes zur Anmeldepflicht von Veranstaltungen unter freiem Himmel den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei verfassungskonformer Auslegung genüge. Die Vorschriften seien dahingehend auszulegen, dass die Anmeldepflicht bei Demonstrationen nicht eingreift, die sich aus einem aktuellem Anlass augenblicklich bilden (Spontandemonstrationen). Eine Nichtanmeldung berechtigt dann nicht zu einer Auflösung oder einem Verbot. Die Eingriffsschwelle für Behörden sei um so höher, je mehr die Veranstalter von Demonstrationen vertrauensbildende Maßnahmen unternehmen oder zur Kooperation mit den zuständigen Behörden bereit seien. Die Versammlungsfreiheit friedfertiger Demonstrationsteilnehmer bleibe auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen Einzelner oder einer Minderheit zu rechnen ist. Ein Verbot käme erst dann in Betracht, wenn eine Demonstration im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder der Veranstalter einen solchen Verlauf anstrebt oder billigt; auch hier seien jedoch seitens der Behörden zunächst alle Mittel auszuschöpfen, die den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen. Da anders als im allgemeinen Polizeirecht Verbote und Auflösungen von Versammlungen erst bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergehen könnten, seien strenge Anforderungen an die anzustellende Gefahrenprognose zu erfüllen. Verdacht oder Vermutungen reichten nicht aus, vielmehr müsse die Prognose auf konkreten Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten beruhen." [7] Das Versammlungsverbot von Heiligendamm ist angesichts des Brokdorf-Beschlusses nicht nachvollziehbar - vor allem, weil es eindeutig den Vorgaben der Verfassungsrichter widerspricht. Höchstrichterliche Urteile dürften auch in Mecklenburg-Vorpommern bekannt sein und müssen selbstverständlich beachtet werden.

Nach Angaben des Online-Magazins "Telepolis" soll es sogar schon zu Hausdurchsuchungen aufgrund von Internet-Recherchen gekommen sein. [8] Schwer zu sagen, ob diese Behauptung wirklich wahr ist. Jedenfalls nährt es Spekulationen, die staatliche Internet-Überwachung sei stärker, als man öffentlich zugebe.

Und zu alledem kommt und noch der brandneue Verdacht, die Polizei habe auf der Suche nach militanten G8-Gegnern in einem Hamburger Briefzentrum systematisch die Post durchsucht. "Nach taz-Informationen arbeiten Ermittler des Landeskriminalamtes im Briefzentrum Mitte am Kaltenkirchener Platz in einem eigens dafür eingerichteten Raum. Dabei würden auch Briefe geöffnet, hieß es. Die Polizisten konzentrieren sich vor allem auf Sendungen in die Stadtteile Altona, St. Pauli, Eimsbüttel sowie in das Schanzen- und das Karoviertel." [9] Mittlerweile haben die Deutsche Post AG und der Staatsschutz das Mitlesen von Briefen eingeräumt: "Der Hamburger Staatsschutz hat inzwischen eine 'punktuelle' Kontrolle von Briefen in der Hansestadt bestätigt. 'Hierbei handelte es sich um richterlich genehmigte Postbeschlagnahmungen im Zusammenhang mit aufgetauchten Bekennerschreiben', sagte Detlef Kreutzer, Leiter des Hamburger Staatsschutzes. (...) Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski äußerte (...) erhebliche Zweifel, dass es für derartige Maßnahmen eine rechtliche Grundlage gebe." [10] Ob Wolfgang Thierse hier erneut Parallelen zur Stasi zieht? Verdenken könnte man es ihm nicht.

Erinnert sei darüber hinaus an Bundesinnenminister Schäuble, der sich immer wieder für den bislang grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inland stark macht. Außerdem befürwortet er die vom Bundesgerichtshof in einem kürzlich ergangenen Urteil als rechtswidrig eingestufte Online-Durchsuchung von Computern. Nicht unerwähnt bleiben darf ferner die als bedenklich zu bezeichnende Tätigkeit des Gesetzgebers. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einmal aufgelistet, welche Gesetze das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit wegen Verfassungswidrigkeit ganz oder teilweise stoppte:
  • die akustische Wohnraumüberwachung
  • Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, mit denen die Ausweitung der Befugnisse des Zollkriminalamtes zur Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs erreicht werden sollte
  • das niedersächsische Polizeiaufgabengesetz, mit dem der Polizei die Befugnis zur präventiven Telefonüberwachung eingeräumt werden sollte
  • die nach den Anschlägen auf das World-Trade-Center in New York von den Bundesländern durchgeführten Rasterfahndungen
  • das Gesetz zur Einführung des Europäischen Haftbefehls
  • das Luftsicherheitsgesetz, das unter bestimmten Umständen unter Inkaufnahme des Todes unschuldiger Menschen den Abschuss von Zivilflugzeuge erlaubt hätte
  • die polizeiliche Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift Cicero [11]
Da kommt einiges zusammen. Der gerade vorgestellte Grundrechte-Report 2007 kommt zu dem Ergebnis, "dass staatliche Überwachung, Übergriffe und Ungleichbehandlung weiter für eine deutliche Kluft zwischen den Ansprüchen des Grundgesetzes und dem tatsächlichen Umgang mit Grundrechten in Deutschland sorgen. Bundesverfassungsrichter a.D. Jürgen Kühling bezeichnete den Befund bei der Vorstellung des Berichts als 'insgesamt beunruhigend'." Es käme dabei zu "flagranten Rechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Durchsuchungsaktionen, die vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig verworfen worden seien." [12]

Es sind nicht die jeweiligen Einzelaktionen, die Sorge bereiten, sondern vielmehr die Fülle von Grundrechtseingriffen. Es entsteht nämlich nicht zu Unrecht der Eindruck, der Staat handle völlig überzogen. Muss man ausdrücklich erwähnen, dass man in Deutschland selbstverständlich gegen den G8-Gipfel sein darf? Noch gilt hierzulande die Meinungsfreiheit. Und auch wer sich gegen die Auswüchse des Kapitalismus stemmt, ist noch lange kein Verfassungsfeind. Im Gegenteil, sagt doch das Grundgesetz in Artikel 20 Abs. 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Die Betonung liegt im vorliegenden Zusammenhang auf "sozial". Sogar links sein ist erlaubt. Was die Rechtsordnung lediglich vorschreibt, ist, dass man friedlich für seine Ziele wirbt, also keine Gewalt anwendet. An dieser Stelle umfassend über den Gewaltbegriff zu diskutieren, etwa den der "strukturellen Gewalt" [13], führt allerdings zu weit. Kurzum, friedlicher Protest ist statthaft und in einer pluralistischen Demokratie sogar der Normalzustand. Insofern wäre es durchaus angebracht, den Protest gegen den G8-Gipfel nicht zu kriminalisieren.

Hoffentlich bleiben die Proteste in Heiligendamm friedlich, die meisten Gipfel-Gegner lehnen Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ohnehin grundsätzlich ab. Es wäre andererseits natürlich absolut blauäugig, wenn man die Gefahr von Gewaltausbrüchen völlig negiert. Im politischen Spektrum gibt es leider - rechts wie links - genug Schwachköpfe, die nicht davor zurückschrecken, bei einem derartigen Anlass Randale zu machen. Und es ist zweifellos die Aufgabe des Staates, dies zu verhindern. Dabei sind jedoch stets die Grenzen des Rechtsstaates zu beachten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden aber etliche, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst fragwürdige Mittel angewandt, von daher ist das Misstrauen gegen überzogenes Sicherheitsdenken nur allzu berechtigt. Letztlich geht es nämlich um die Substanz der Demokratie, um die Aufrechterhaltung unserer Prinzipien. Diese Grundsätze der Sicherheit zu opfern, ist der falsche Weg.

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[1] Der Tagesspiegel vom 24.05.2007
[2] Focus vom 11.05.2007
[3] ZDF vom 10.05.2007
[4] Hamburger Abendblatt vom 10.05.2007
[5] Weltexpress vom 25.05.2007
[6] Frankfurter Rundschau vom 18.05.2007
[7] Wikipedia, Brokdorf-Beschluss
[8] Telepolis vom 21.05.2007
[9] taz vom 25.05.2007
[10] n-tv vom 25.05.2007
[11] Frankfurter Rundschau vom 12.03.2007
[12] Der Tagesspiegel vom 21.05.2007
[13] siehe Wikipedia, Strukturelle Gewalt