Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



22. Juli 2007, von Michael Schöfer
Bedenkliche Entwicklung


Rainer Wendt, aktiver Polizeihauptkommissar und immerhin 1. Stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG), nimmt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in Schutz: "Die Vorschläge von Minister Schäuble sind in Wahrheit nichts Neues und bewegen sich alle auf dem Boden unserer Verfassung." [1]

So, so, alle auf dem Boden der Verfassung?

Meint er damit etwa Schäubles Anregung, Terrorverdächtige liquidieren zu dürfen? [2] Davon hat sich sogar der normalerweise zur Zurückhaltung verpflichtete Bundespräsident demonstrativ und unmissverständlich distanziert. In Wahrheit ist nämlich die gezielte Tötung eines Terroristen, außer zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Dritte, also zum Beispiel bei Verübung eines Terrorakts, eindeutig verfassungswidrig. Auch Terroristen besitzen ein "Grundrecht auf Leben", in das nur unter ganz bestimmten, d.h. verfassungskonformen Umständen eingegriffen werden darf. Sagt zumindest das Bundesverfassungsgericht.

Oder meint er damit Schäubles Ansinnen, das Grundgesetz so zu ändern, dass die Bedrohung mit einer mit Passagieren besetzten Maschine einem Verteidigungsfall gleichgesetzt werden kann? "Damit würden nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten, so dass ein Abschuss des Flugzeugs möglich wäre." [3] Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines mit Passagieren besetzten Flugzeugs für verfassungswidrig erklärt und deswegen untersagt. Schäuble wollte das Urteil trickreich umgehen. Doch selbst eine Grundgesetzänderung muss den Wesensgehalt des Grundgesetzes unangetastet lassen, betonen die Verfassungsrichter. Schäubles Umgehungsstrategie wäre somit ebenfalls verfassungswidrig.

Oder meint er damit Schäubles Vorschlag, Terrorverdächtige vorsorglich zu inhaftieren, also das möglicherweise zeitlich unbefristete Einsperren von Verdächtigen, denen man nichts nachweisen kann? "Schutzhaft" hieß das bei den Nazis. Anders ausgedrückt: Sein Vorschlag liefe auf die Guantánamoisierung der Bundesrepublik hinaus. Mit meinem Verständnis von Rechtsstaat ist so etwas allerdings absolut unvereinbar.

Oder meint er damit die Idee Schäubles, die Unschuldsvermutung im Anti-Terror-Kampf nicht gelten zu lassen? "Ohne Unschuldsvermutung kann es keine Rechtsstaatlichkeit geben. Sie ist ihr oberstes Prinzip. In einem Rechtsstaat hat jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren als unschuldig zu gelten und muss auch so behandelt werden, bis nicht in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren das Gegenteil bewiesen ist. Daran sollte kein aufrechter Demokrat jemals zu rütteln wagen", hält Welt-Redakteur Günther Lachmann dem Bundesinnenminister in einem Kommentar entgegen. [4]

Oder meint er damit Schäubles Vorschlag, Erkenntnisse auch dann zu nutzen, wenn sie möglicherweise unter Folter erpresst wurden? "Aussagen, die unter Folter zustande gekommen sind, dürfen nicht verwertet werden", fordert dagegen der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Und "die Chefin des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Herta Däubler-Gmelin (SPD), sagte der Berliner Zeitung, sie halte es für nicht erträglich, wenn deutsche Ermittler augenzwinkernd darüber hinwegschauen, dass unerlaubte Mittel verwendet wurden." [5]

Oder meint er damit Schäubles Plädoyer für einen vom Grundgesetz verbotenen Einsatz der Bundeswehr im Innern? Außerdem ist die Bundeswehr für den Kampf gegen den Terror weder ausgebildet noch ausgerüstet, denn dafür braucht man hauptsächlich gute Kriminalisten, die Präventions- bzw. Aufklärungsarbeit leisten. Panzer sind gegen Kofferbomber völlig nutzlos.

Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, nennt Wolfgang Schäuble angesichts seiner zahlreichen Vorschläge zu Recht einen "Verfassungsabschaffungsminister". [6] Schäubles Vorschläge widersprechen jedoch nicht nur dem Grundgesetz, sondern darüber hinaus auch allen internationalen Abkommen, an die wir selbstverständlich gebunden sind. Wolfgang Schäuble wird für seine rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen Vorschläge von nahezu allen kritisiert - bloß Rainer Wendt, wohlgemerkt ein Polizeibeamter, der einen Eid auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschworen hat, vermag das offenbar nicht zu erkennen. "In den vergangenen Jahren sind immer wieder Sicherheitsgesetze vom Bundesverfassungsgericht einkassiert worden", stellt Wendt paradoxerweise selbst fest. Anscheinend ist er daraus nicht klüger geworden, die Urteile der Verfassungsrichter müssten ihm doch zu denken geben.

"Als 'unverantwortlich für einen Verfassungsminister' hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die jüngsten Vorschläge von Bundesinnenminister Schäuble zur Terrorismusbekämpfung bezeichnet. Ein Staat, wie Schäuble ihn an die Wand male, wolle wohl niemand in Deutschland, auch die Polizei nicht. (...) Die Versäumnisse liegen nach Auffassung der GdP (...) weniger in der Schaffung neuer Gesetze, als in den personellen und materiellen Möglichkeiten, sie umzusetzen." [7] Mit anderen Worten: Die GdP sieht die Versäumnisse vielmehr im anhaltenden Personalabbau von Polizeibeamten. "Angesichts wachsender Gewalt und Terrorgefahr gehe es nicht an, dass bei der Polizei in den Ländern in den vergangenen fünf Jahren 7000 Stellen von Beamten und 6000 von Angestellten gestrichen wurden", wettert GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg. [8]

Wollte sich Wendt nur von der Konkurrenzgewerkschaft abgrenzen? Dann ist ihm dies gründlich misslungen. Wenn nämlich Polizeigewerkschafter die verfassungswidrigen Vorschläge Wolfgang Schäubles in Schutz nehmen, ist das eine bedenkliche Entwicklung. Vor allem, wenn man ihnen, wie Rainer Wendt, Ambitionen auf den Vorsitz ihrer Organisation nachsagt. Wer die Brisanz von Schäubles Umtrieben nicht erkennt, besitzt zweifellos ein mangelhaftes Demokratieverständnis. Umso schlimmer, wenn man dies Personen attestieren muss, deren berufliche Aufgabe darin besteht, das Grundgesetz und unsere Demokratie zu schützen.

----------

[1] DPolG vom 16.07.2007
[2] Netzeitung vom 07.07.2007
[3] Focus vom 02.01.2007
[4] Die Welt vom 18.04.2007
[5] Der Tagesspiegel vom 18.12.2005
[6] Deutschlandradio vom 11.07.2007
[7] GdP vom 09.07.2007
[8] ZDF vom 13.11.2006


Nachtrag (27.02.2008):
"Das Bundesverfassungsgericht hat die [von Rainer Wendt befürwortete, Anm. d.Verf.] umstrittene heimliche Online-Durchsuchung in einer Grundsatzentscheidung massiv beschränkt. Die Karlsruher Richter erklärten (...) eine entsprechende Regelung für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig. Die heimliche Online-Durchsuchung verletzt in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht. Nach dem Urteil ist die heimliche Infiltration in ein Computersystem nur bei Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie zulässig. Dazu gehörten "Leib, Leben und Freiheit der Person". Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Die Maßnahme müsse zudem von einem Richter angeordnet werden. Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier weist die Entscheidung über den konkreten Fall hinaus. Das Gericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe." [9]

[9] Frankfurter Rundschau-Online vom 27.02.2008