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| Impressum 04. Oktober 2007, von Michael Schöfer Prozess gegen Marco W. - ein Trauerspiel der türkischen Justiz Keine Frage, der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder gar der Vergewaltigung ist keine Anschuldigung, die auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Einem solchen Vorwurf müssen Polizei und Justiz unbedingt nachgehen - selbst in Urlaubsparadiesen. Wenn ein 17-Jähriger eine 13-Jährige sexuell missbraucht, ist das strafbar - ob in Deutschland oder andernorts. So weit, so gut. Was sich allerdings bislang im Fall des Deutschen Marco W., der genau das während eines Türkei-Urlaubs getan haben soll, ereignet hat, ist für die türkische Justiz alles andere als schmeichelhaft. Ob die Aktivitäten deutscher Politiker und Medien für Marco W. hilfreich waren, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist zu bezweifeln. Man kann der türkischen Justiz nicht einerseits mangelnde Unabhängigkeit vorwerfen und andererseits im gleichen Atemzug die Verhaftung von Marco W. rügen. Die versuchte Einflussnahme war deshalb sicherlich kontraproduktiv. Ein türkischer Jugendlicher wäre wohl hierzulande bei einem derart schwerwiegenden Vorwurf anfangs ebenfalls in Haft genommen worden. Vor allem, wenn es sich um einen Türken auf Deutschlandurlaub gehandelt hätte. Schon allein die drohende Fluchtgefahr hätte hier als Haftgrund völlig ausgereicht. Insofern ist gegen die anfängliche Inhaftierung des deutschen Jugendlichen und dessen Prozess nichts einzuwenden. Zumindest auf den ersten Blick. Dass er seitdem mit 30 Mitgefangenen in einer Gemeinschaftszelle, die nur über eine einzige Toilette verfügt, ausharren muss, ist gleichwohl absolut unangemessen. Seine konkreten Haftumstände belegen, wie menschenunwürdig es in türkischen Haftanstalten zugeht. Gerade bei einem Jugendlichen wäre eine andere Unterbringung notwendig gewesen. Aber es ist insbesondere die lange Verfahrensdauer, die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten heftig zu kritisieren ist. Artikel 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt: "Jede Person hat ein Recht darauf, dass (...) über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird." Die Betonung liegt im vorliegenden Fall auf "angemessener Frist". Marco W. ist nunmehr seit dem 12. April 2007 in Haft, also seit fast einem halben Jahr, und noch immer gibt es keine gerichtlich verwertbare Aussage des angeblichen Opfers. Es ist eigentlich unvorstellbar: Da wird ein schwerwiegender Tatbestand zur Anzeige gebracht (Haftstrafe in Deutschland gemäß § 176 StGB zwischen sechs Monaten und zehn Jahren), doch die Geschädigte wird offenbar nicht einmal richterlich vernommen. Nein, sie darf einfach in ihr Heimatland abreisen. Nun wartet das Gericht in Antalya auf die Aussage von Charlotte M. Und es wartet, es wartet, es wartet... Unterdessen ist Marco W. weiter in Haft. Die Türkei hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, aber dann muss sie sich auch an deren Bestimmungen halten, schließlich will das Land am Bosporus in naher Zukunft Mitglied der Europäischen Union werden. Eine Aufnahme in die EU ist freilich ohne die Einhaltung von rechtsstaatlichen Mindeststandards kaum vorstellbar. Das türkische Strafgesetzbuch ist übrigens hinsichtlich des Tatbestands dem deutschen sehr ähnlich. Sein Artikel 103 "sieht drei bis acht Jahre Freiheitsstrafe für denjenigen vor, der Kinder unter 15 Jahren sexuell missbraucht. Kommen Drohungen oder Anwendung von Gewalt hinzu, erhöht sich das Strafmaß auf acht bis fünfzehn Jahre. (...) Jugendliche Täter zwischen 15 und 18 Jahren erhalten einen Strafnachlass von zirka einem Drittel und dürfen nicht zu mehr als zwölf Jahren verurteilt werden." [1] Es geht also nicht um die Rechtsnorm als solche, sondern lediglich um die Ausgestaltung des Verfahrens. Zum Vorgenannten kommen noch die bisherigen Aussagen hinzu, die den Angeklagten zu entlasten scheinen. "Der türkische Gynäkologe Levent Hekim (58), der die 13-jährige Britin nach jener Nacht untersuchte, hat keine Anzeichen für eine Vergewaltigung des Mädchens gefunden. Er schilderte Journalisten nach seiner Zeugenaussage vor Gericht, was sich damals ereignet haben soll. Danach war Charlotte mit ihrer Mutter zunächst beim Hotelarzt. Der habe sich für nicht zuständig erklärt und die Mutter an das Krankenhaus verwiesen. Die Frage, ob ihr Gewalt angetan worden sei, habe sie verneint, so Hekim. Sie habe Marco selbst eingeladen, gibt der Arzt die Aussage wieder. Bei der medizinischen Untersuchung seien zwar Spermaspuren im Körper des Mädchens gefunden worden. Das Sperma sei aber offensichtlich hineingelaufen. Die 13-Jährige sei noch Jungfrau." [2] Das stützt die Version von Marco W. Er habe Charlotte M, die sich als 15-Jährige ausgab, während des Osterurlaubs kennengelernt. Seinen Angaben zufolge wurde er von Charlotte auf ihr Hotelzimmer eingeladen, dort sei es dann zum einvernehmlichen Austausch von Zärtlichkeiten, allerdings nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Die Initiative dazu sei von ihr ausgegangen. Wie auch immer, das ist vor Gericht zu klären. Aber, wie gesagt, in einer angemessenen Frist. Und die scheint hier längst überschritten. Dass die türkische Justiz Marco W. immer noch hinter Gittern schmoren lässt, ist unverhältnismäßig und eines Rechtsstaats unwürdig. Das Ganze ist demzufolge, nimmt man die Europäische Menschenrechtskonvention zum Maßstab, rechtswidrig und skandalös. Der nächste Gerichtstermin ist am 26. Oktober 2007. Vielleicht gibt es bis dahin endlich eine Aussage von Charlotte M. ---------- [1] Die Zeit vom 26.06.2007 [2] Frankfurter Rundschau vom 09.08.2007 Nachtrag (28.10.2007): Marco bleibt weiter in Haft. Die einzige Belastungszeugin ist bisher nicht vor Gericht erschienen, sie befinde sich in psychiatrischer Behandlung und sei nicht reisefähig. "Zwar liegt dem Gericht seit Freitag das Protokoll einer Vernehmung vor, in der Charlotte M. und ihre Mutter der britischen Polizei die Vorgänge schilderten. Doch die 170 Seiten müssen erst einmal ins Türkische übersetzt werden. Das kann dauern." [3] [3] Frankfurter Rundschau vom 27.10.2007 Nachtrag (16.12.2007): Nach 247 Tagen in türkischer Untersuchungshaft ist der 17 Jahre alte Marco aus Uelzen in Niedersachsen wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Der Prozess soll am 1. April in Antalya fortgesetzt werden. [4] [4] Frankfurter Rundschau vom 15.12.2007 |