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08. Oktober 2007, von Michael Schöfer
Die unerträgliche Sturheit des Verteidigungsministers


Für Franz Josef Jung (CDU), seines Zeichens Bundesverteidigungsminister, ist immer High Noon. Zumindest potenziell, deshalb hat er in Gedanken ständig den Finger am Abzug. Doch Franz Josef Jung ist kein Gary Cooper, kein Streiter für Recht und Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Franz Josef Jung beabsichtigt, die Verfassung zu brechen. Ganz bewusst. Er betont nämlich nicht zum ersten Mal, entführte Passagierflugzeuge im Notfall abschießen zu lassen. [1] Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines mit Passagieren besetzten Flugzeugs für verfassungswidrig erklärt und deswegen kategorisch untersagt. Der Verteidigungsminister müsste es nur lesen. Hat er bestimmt auch, doch es ist ihm scheinbar völlig gleichgültig. Jung beruft sich kurzerhand auf einen angeblich bestehenden "übergesetzlichen Notstand". [2]

Nicht nur Juristen schütteln hier verständnislos den Kopf, sogar Jungs Jet-Piloten beginnen zu meutern. "Der Bundeswehrverband ruft die Kampfpiloten offen auf, jeden Befehl zu verweigern, der den Abschuss eines bemannten Passagierjets bedeuten würde. Eine solche Abschussorder wäre 'in jedem Fall verfassungswidrig', sagte der Chef des Verbandes, Oberst Bernhard Gertz. (...) Ähnlich äußerte sich der Verband der Jetpiloten der Bundeswehr. Eine solche Anweisung käme der 'Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls gleich'." [3] Die Piloten sind gut beraten, der Aufforderung der Soldatenorganisationen nachzukommen. Bekanntlich dürfen offensichtlich rechtswidrige Befehle keinesfalls befolgt werden. "Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde", heißt es in § 11 Abs. 2 Soldatengesetz. Befehlsverweigerung ist hier oberste Soldatenpflicht. Piloten, die dem Abschussbefehl nachkommen, machen sich folglich strafbar.

Aber nicht nur sie, sondern auch der Verteidigungsminister selbst. Franz Josef Jung müsste sich nach einem Abschussbefehl vor Gericht verantworten. Wäre der Abschuss strafrechtlich betrachtet Mord (§ 211 StGB)? Jung dann demzufolge ein Mörder? Das müssen die Richter entscheiden. Ein Abschussbefehl würde jedenfalls eindeutig gegen § 89 StGB (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane) verstoßen. Dieser besagt: "Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Und: "Der Versuch ist strafbar."

Die von Abschussbefürwortern immer wieder ins Feld geführte "Regelungslücke" existiert in Wahrheit gar nicht. Und ebensowenig wäre eine Grundgesetzänderung möglich, weil der Wesensgehalt der Verfassung unangetastet bleiben muss. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Als Rechtfertigung des beabsichtigten Verfassungsbruchs werden stets künstlich konstruierte Fälle herangezogen, rational vollkommen unhaltbare Hypothesen zu vermeintlich realistischen Fallbeispielen aufgebauscht. So weiß man etwa ganz genau, was die Entführer einer Passagiermaschine planen (das Flugzeug in ein vollbesetztes Stadion stürzen, es in ein Atomkraftwerk oder Hochhaus fliegen etc.), es fehlt bloß noch die Abschusserlaubnis. Die Entführung zu verhindern, obwohl man doch bereits im Vorfeld alles weiß, sehen sich die Abschussbefürworter allerdings außerstande.

In Wirklichkeit weiß man zu Beginn höchstens, dass mit einer Maschine etwas nicht in Ordnung ist, weil sie beispielsweise vom Kurs abweicht oder den Funkverkehr einstellt. Andere Informationen stehen anfangs gar nicht zur Verfügung. Die Bundesrepublik ist jedoch viel zu dicht besiedelt, um angemessen reagieren zu können. "Die Reaktionszeit ist ein kritischer Faktor. Wenn man den 9/11-Fall auf Europa überträgt, hätten wir einen Start in Zürich mit Flugrichtung Wien. Und Höhe Innsbruck dreht der Flieger links ab und fliegt nach München und fällt da irgendwo rein. Und in dieser Situation wäre eine Reaktionszeit eigentlich nicht gegeben", sagt Oberstleutnant Gerhard Rhoubal vom Jagdgeschwader 71 Richthofen. Zehn Minuten brauchen die Piloten seiner Alarmrotte, um in der Luft zu sein. "Nur acht Minuten bräuchte ein Terrorpilot von Innsbruck nach München. Nicht eingerechnet ist dabei der Vorlauf eines Alarmstarts: wenn ein Linienflugzeug über Deutschland vom Kurs abkommt, versucht erst einmal die zivile Luftraumüberwachung die Lage zu klären. Kommt die nicht weiter, werden die Militärs informiert." [4] Mit anderen Worten: Bis der Verteidigungsminister informiert ist und den - rechtswidrigen - Abschussbefehl erteilt, dürfte es längst zu spät sein.

Die Sturheit des Verteidigungsministers, dennoch auf dem Abschussbefehl zu bestehen, ist absolut inakzeptabel, Franz Josef Jung in diesem Amt folglich untragbar. Wer den Rechtsbruch ankündigt, hat in der Bundesregierung nichts zu suchen. Die Gewaltenteilung ist konstituiv für den demokratischen Rechtsstaat und hat schließlich ihren Sinn. Früher haben wir einmal gelernt, dass sich Exekutive und Legislative unbedingt an die Urteile der Judikative halten müssen. Die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten soll Machtmissbrauch verhindern und dadurch die Demokratie bewahren. Diese Konstruktion hat seit der Zeit der Aufklärung nichts an ihrer Gültigkeit eingebüßt. Jeder hat sich an die Gesetze zu halten. Keiner steht über dem Gesetz. Nicht einmal der Verteidigungsminister. Und Urteile der Justiz sind bindend, ob sie einem gefallen oder nicht.

Das war früher. Franz Josef Jung will das alles offensichtlich abschaffen. Gelten soll, was er, nicht das Bundesverfassungsgericht, für richtig hält. Kämen derartige Vorschläge von links, hätte man gewiss rasch das böse Wort "Verfassungsfeind" im Mund. Und als Verfassungsfeind wären die Chancen äußerst gering, überhaupt jemals Verteidigungsminister zu werden. Nichtsdestotrotz hält Bundeskanzlerin Angela Merkel an Jung fest. Auch das ist unerträglich. Die Erosion der Verfassungstreue beginnt in diesem Fall von oben.

Gary Cooper kämpfte im Film "High Noon" ganz allein. Franz Josef Jung hat allerdings in seinem Kampf gegen die Verfassung zuverlässige Unterstützer: Wolfgang Schäuble, der ewig "missverstandene" Verfassungsinterpret, und Günther Beckstein, der schwarze Sheriff aus München. Doch das Trio ist nur die Speerspitze einer Armada von Systemveränderern, die unter dem Signum des Anti-Terror-Kampfes alle rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord werfen wollen. Diese Armada hat Macht, das macht sie so gefährlich. In meinen Augen nicht weniger gefährlich als die, die unsere Werte ohnehin a priori ablehnen.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 08.10.1007
[2] Frankfurter Rundschau vom 17.09.2007
[3] Frankfurter Rundschau vom 18.09.2007
[4] Frankfurter Rundschau vom 01.10.2007