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10. Dezember 2007, von Michael Schöfer
Kurzschlusshandlungen haben eine Ursache


Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen, misshandeln oder gar töten, ist die Öffentlichkeit jedesmal geschockt. Jüngst gab es in Deutschland eine Häufung derartiger Vorfälle. Natürlich lassen sich solche Taten nicht monokausal auf eine einzige Ursache zurückführen, doch meist spielt bei ihnen Armut eine große Rolle. Eltern, die in prekären Verhältnissen leben, fühlen sich häufig überfordert und reagieren dann zuweilen mit scheinbar unverständlichen Kurzschlusshandlungen. Politiker versuchen, dem mit verbindlichen Vorsorge-Untersuchungen gegenzusteuern, diese sollen ein frühzeitiges Erkennen von Gefährdungssituationen gewährleisten. Das ist löblich, aber leider keinesfalls ausreichend, denn dadurch wird schließlich die Ursache für die prekären Lebensverhältnisse nicht beseitigt.

Dem "Kinderreport 2007" zufolge, der vom Deutschen Kinderhilfswerk herausgegeben wird, gelten hierzulande 14 Prozent der Kinder als arm. In absoluten Zahlen sind das mehr als 2,5 Millionen. "War 1965 nur jedes 75. Kind unter sieben Jahre auf Sozialhilfe angewiesen, ist es heute mehr als jedes sechste." [1] Erschreckende Befunde.

Schuld an diesen Verhältnissen tragen u.a. die von Rot-Grün beschlossenen Hartz-Gesetze: "Für jedes Kind bis 14 Jahre erhalten ALG-II-Empfänger zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, ab 14 Jahren 80 Prozent. Ein Drittel dieser Summe hat der Staat für Nahrung, Getränke und Tabakwaren vorgesehen. Das sind gerade mal 2,57 Euro täglich für Kinder und 3,42 Euro für Jugendliche." [2] Dieser niedrige Regelsatz reicht wohl kaum für eine gesunde Ernährung aus. 20,80 Euro dürfen Kinder monatlich für Kleidung und Schuhe ausgeben (0,69 Euro täglich), 8,32 Euro (0,28 Euro täglich) sind für öffentliche Verkehrsmittel vorgesehen und 22,88 Euro (0,76 Euro täglich) für Freizeit, Unterhaltung, Kultur. [3]

Es würde schon helfen, wenn das Kindergeld (derzeit monatlich 154 Euro) nicht vom Hartz IV-Regelsatz abgezogen würde, doch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes II einbezogen. [4] Ausgerechnet die, die es am nötigsten hätten, bleiben somit beim Kindergeld außen vor. Dem Staat ist die Nichtanrechnung offenbar zu teuer, an der beklagenswerten Situation der Kinder ändert sich dadurch freilich nichts.

Schuld an den miserablen Lebensverhältnissen der Kinder ist auch das niedrige Einkommen der Eltern, sofern diese überhaupt Arbeit haben. "Zusammengerechnet arbeiteten im vergangenen Jahr 5,5 Millionen Menschen für weniger als 7,50 Euro pro Stunde - das sind 17,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Zwei Jahre zuvor waren es noch 4,6 Millionen. Rund 1,9 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiteten im vergangenen Jahr sogar für weniger als fünf Euro brutto in der Stunde. Zwei Jahre zuvor waren es noch 1,5 Millionen Menschen." Und: "Immer mehr Beschäftigte sind trotz ihres Lohnes auf zusätzliche Hilfe nach Hartz IV angewiesen. So stieg die Zahl dieser Aufstocker seit 2005 um die Hälfte auf insgesamt 1,3 Millionen." [5] In dieser Zahl sind die sogenannten Minijobs, allerdings auch sozialversicherungspflichtige Teil- und Vollzeitstellen enthalten (die Zahl der Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro liegen und zusätzlich zu ihrem Einkommen ALG II beziehen, lag im Juli 2007 bei 547.000). [6]

Was nützt es, wenn man sich lauthals über die Kinderarmut echauffiert, aber einen gesetzlichen Mindestlohn, der die schlimmsten Auswüchse beseitigen würde, nach wie vor hartnäckig ablehnt? Wir werden deshalb, solange man nicht die Ursache, die grassierende Kinderarmut, wirksam bekämpft, weiterhin mit Meldungen über Kurzschlussreaktionen von Eltern in prekären Lebensverhältnissen leben müssen.

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[1] Handelsblatt vom 15.11.2007
[2] Berliner Morgenpost vom 02.08.2007
[3] Wikipedia, Arbeitslosengeld II
[4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[5] Frankfurter Rundschau vom 08.12.2007
[6] Arbeitsmarktbericht November 2007, Seite 10, PDF-Datei mit 947 kb