Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



14. Dezember 2007, von Michael Schöfer
So macht man die Demokratie kaputt


Ob "Stuttgart 21", die Verlagerung des Stuttgarter Hauptbahnhofs unter die Erde und die Nutzung des dabei freiwerdenden Grundstücks, wirklich sinnvoll ist oder nicht, mag strittig sein. Eines ist jedenfalls unstrittig: Das Vorhaben stößt auf heftigen Widerstand, das belegen allein die 61.193 gültigen Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger, die sich in einem Bürgerbegehren dagegen ausgesprochen haben. Allerdings: Stuttgarts "Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) legte am Donnerstag ein Gutachten vor, wonach das Bürgerbegehren zu dem Milliardenprojekt «rechtlich unzulässig» ist. (...) Bei dem Bürgerentscheid soll nach dem Willen der Initiatoren über einen Ausstieg der Stadt aus dem Milliardenvorhaben entschieden werden. Nach dem Gutachten einer Anwaltsgesellschaft ist diese Frage aber gar nicht mehr entscheidungsfähig, weil bereits 1995 oder spätestens 2001 entsprechende Grundsatzbeschlüsse für das Projekt getroffen wurden, die Fristen für einen Bürgerentscheid also längst abgelaufen sind. Zudem verfolge das Bürgerbegehren ein «gesetzwidriges Ziel», weil die Stadt bei einem Ausstieg gegen vertragliche Pflichten verstoßen würde." [1]

So macht man die Demokratie kaputt. Viele glauben ohnehin, dass "die da oben" machen, was sie wollen, egal wie gewählt wird. Die Demokratie sei in Wahrheit eine Oligarchie der Parteifunktionäre und keine Herrschaft des höchsten Souveräns (des Volkes). Die stetig sinkende Wahlbeteiligung spricht Bände. Demokratie heißt Regierung "durch das Volk und für das Volk" (Abraham Lincoln). Doch ob die repräsentative Demokratie, also die Ausübung der Herrschaft durch gewählte Vertreter, diesem Grundsatz de facto noch entspricht, ist zumindest durch die Stuttgarter Praxis fraglich geworden. Wenn der höchste Souverän, das Volk, anders entscheidet als die gewählten Vertreter, wem gebührt dann die Entscheidungsgewalt? Keine Frage, die auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Das gleiche gilt für die Antwort. Demokratie lebt bekanntlich von der Beteiligung der Bürger. Was wird dem eher gerecht als ein Volksentscheid, also die unmittelbare und juristisch bindende Willensäußerung des höchsten Souveräns? Nichts. Wer diese Willensäußerung mit bürokratischen Tricks und juristischen Winkelzügen verhindern respektive aushebeln möchte, schadet letztlich der Demokratie. Er bestätigt nämlich die Annahme, dass "die da oben" tatsächlich machen, was sie wollen.

Wenn die Bürger an den demokratischen Mechanismen zu zweifeln beginnen, wenn sie sich mit ihrem erklärten Willen in den Institutionen nicht mehr wiederfinden, ist das Gemeinwesen in Gefahr. Die Menschen setzen sich nur für die Demokratie ein, wenn sie sie als solche erfahren. In der Praxis, nicht bloß in der Theorie. Die Legitimation des gesamten politischen Systems leidet, wenn zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine drastische Kluft existiert. Kurzfristig mögen die Repräsentanten damit durchkommen, langfristig untergraben sie jedoch das Fundament, auf dem sie stehen. Schon allein aus purem Eigeninteressen müssten sie also anders handeln. Derartige Vorkommnisse leisten nur den Feinden der Demokratie Vorschub, ist Wasser auf deren Mühlen. Wenn sich mehr als 61.000 Bürgerinnen und Bürger gegen "Stuttgart 21" ausgesprochen haben, darf man das nicht einfach negieren und durch undemokratisches Handeln torpedieren. In einer Demokratie gilt: der höchste Souverän hat das letzte Wort. Er hat dann auch, wie immer seine Entscheidung ausfallen mag, die daraus resultierenden Folgen zu tragen. Aber er besitzt fraglos das Recht, über die eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Keine selbsternannte Elite kann ihm das abnehmen. So sind nun mal die Spielregeln. Sich darüber hinwegzusetzen, ist mit Sicherheit der falsche Weg.

----------

[1] PR inside vom 13.12.2007