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22. April 2008, von Michael Schöfer
Es ist gut, wenn man dazulernt


Vor genau acht Monaten kritisierte ich den damaligen 1. Stellv. Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG), Rainer Wendt, weil er in einem (mittlerweile aus dem Internet entfernten) Beitrag behauptete: "Die Vorschläge von Minister Schäuble sind in Wahrheit nichts Neues und bewegen sich alle auf dem Boden unserer Verfassung." Doch das Internet vergisst nichts, an anderer Stelle ist Wendts Äußerung noch immer nachzulesen. Ich hielt ihm damals die in meinen Augen verfassungswidrigen Absichten Wolfgang Schäubles vor. [1] Unterdessen ist Wendt Bundesvorsitzender seiner Gewerkschaft geworden, gleichzeitig ist aber auch die Liste der vom Verfassungsgericht gestoppten Gesetze abermals angewachsen.

Letzteres hat Wendt offenbar nachdenklich werden lassen, denn nun beklagt er: "Innerhalb von nur knapp drei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht gleich in zwei Fällen Gesetzesregelungen im Bereich der Inneren Sicherheit gekippt und an die Verantwortlichen zurückgewiesen. (...) Angesichts dieser beiden Urteile und vor allem vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Sicherheitsgesetze verabschiedet wurden, die nicht den Anforderungen der Verfassung entsprachen, kommt die Frage auf, warum sich die Gesetzgeber so schwer damit tun, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden. (...) Viele Gründe mag es dafür geben, dass es die Gesetzgeber von Bund und Ländern im Moment schwer haben, verfassungskonforme Sicherheitsgesetze zu verabschieden. Verständnis dafür hat die Polizei allerdings nicht. (...) Die Polizei muss sich darauf verlassen können, dass verabschiedete Gesetzesregelungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Nicht nur bei der Polizei, sondern auch in der Bevölkerung führt eine solche Leichtfertigkeit beim Erlassen von verfassungswidrigen Eingriffsbefugnissen in die Freiheitsrechte der Bürger zu großer Verunsicherung und schürt unnötig Ängste." [2]

In einer Resolution des Bundeshauptvorstands der Deutschen Polizeigewerkschaft präzisiert Wendts Organisation ihre veränderte Haltung: "Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte müssen eben diese im Zweifel Vorrang haben. Die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme sind für alle Organe staatlicher Gewalt bindende Prinzipien und zugleich gestalterische Chancen in einer freiheitlichen Gesellschaft. (...) Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bekennt sich zu der Verpflichtung exekutiver Verwaltung, ihren Beitrag zur Gestaltung unserer Gesellschaft zu einem Raum des Friedens, der Freiheit und des Rechts im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses zu leisten. Die unantastbare Würde des Menschen und die daraus resultierenden Freiheitsrechte haben bei jeglicher Ausübung staatlicher Gewalt höchste Priorität." [3]

Die Aktivitäten des Bundesinnenministers werden also von den im Sicherheitsbereich Tätigen zunehmend mit Kritik bedacht. "Wir wollen für die Polizei nur grundgesetzkonforme Eingriffsverbesserungen", heißt es dort inzwischen. [4] Es ist gut, wenn die Berufsvertretung der Polizeibeamten in dieser Beziehung dazugelernt hat. Gerade die Sicherheitsbehörden haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Wenn nicht sie, wer dann? Niemand steht über dem Gesetz. Davon, wie peinlich es zuweilen ist, wenn ausgerechnet die Hüter der Verfassung gegen diesen Grundsatz verstoßen, kann beispielsweise der Bundesnachrichtendienst (BND) ein Lied singen. Obgleich der Geheimdienst vor zwei Jahren hoch und heilig gelobte, keine Journalisten mehr zu bespitzeln, muss er sich jetzt erneut für das Ausspähen einer Journalistin entschuldigen.

"Die 'Spiegel'-Journalistin Susanne Koelbl ist offenbar entgegen ausdrücklicher Anweisung und möglicherweise ohne Wissen der Behördenleitung von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendiensts (BND) bespitzelt worden. 'Die Überwachung von Journalisten ist dienstintern nach wie vor verboten', sagte BND-Sprecher Stefan Borchert dem Tagesspiegel am Montag. Eine entsprechende ausdrückliche Anweisung des BND-Präsidenten Ernst Uhrlau, die dieser nach der öffentlich gewordenen Bespitzelung von Journalisten Anfang 2006 herausgegeben hatte, sei weiter in Kraft. 'Journalisten oder allgemein Angehörige der Medien' dürften danach 'weder observiert noch sonst ausgeforscht werden.' Davon seien keine Abstriche gemacht worden. Mitarbeiter des BND hatten von Juni bis November 2006 den E-Mail-Verkehr der Afghanistanreporterin Koelbl mit einem hochrangigen afghanischen Politiker mitgeschnitten." [5]

Der BND hat sich bei der Journalistin entschuldigt. Wie nett. Aber mit einem "mea culpa" ist es nicht getan, solche Verstöße müssen endlich Konsequenzen haben. Niemand steht über dem Gesetz - dieser Grundsatz gilt schließlich auch für den BND. Dass es fürs Dazulernen nie zu spät ist, sieht man an der erfreulichen Entwicklung in der Haltung der Deutschen Polizeigewerkschaft.

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[1] siehe Bedenkliche Entwicklung vom 22.07.2007
[2] Polizeispiegel, Ausgabe April 2008, Seite 5, PDF-Datei mit 2,8 MB
[3] DPolG-Bund, Resolution zur aktuellen Sicherheitslage, PDF-Datei mit 21 kb
[4] DPolG Kreisverband Mannheim, Standpunkt Nr. 13/2008 vom 31.03.2008, Seite 6, PDF-Datei mit 346 kb
[5] Tagesspiegel vom 22.04.2008