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17. Juni 2008, von Michael Schöfer
Wem gehören eigentlich Nachrichten?


Momentan gibt es heftigen Streit darüber, in welcher Form die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF) künftig das Internet nutzen dürfen. In der Presse haben sie derzeit keine guten Schlagzeilen, denn für ihr inzwischen ausgebautes Internet-Engagement ernten sie jede Menge Kritik. Aber die Zeitungsverlage sind selbst Akteure auf dem lukrativen Internet-Markt und gelten somit als befangen. Die veröffentlichte Meinung muss demzufolge nicht unbedingt die öffentliche Meinung widerspiegeln. Was ARD und ZDF demnächst im Internet dürfen, wird der neue Rundfunkstaatsvertrag festlegen, dessen Entwurf soeben von den Ministerpräsidenten verabschiedet wurde.

Danach sollen ARD und ZDF "in Zukunft nur 'sendungsbezogene' Angebote ins Netz stellen dürfen, eine 'elektronische Presse' in Konkurrenz zu den Zeitungen wird es nicht geben, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU), ankündigte. Ringstorff sprach von einem 'Spagat' zwischen dem Auftrag des Verfassungsgerichts, die Zukunft von ARD und ZDF zu sichern, und den Vorgaben der EU-Kommission, die eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der privaten Medien verhindern will." [1] Beiträge "dürfen nur zeitlich begrenzt online stehen. Wichtige Sportereignisse wie die Bundesliga müssen die gebührenfinanzierten Sender nach 24 Stunden von ihren Webportalen nehmen, andere Sportberichte nach sieben Tagen entfernen." [2]

Wem gehören eigentlich Nachrichten? Und haben die Profitinteressen der Zeitungsverlage wirklich Vorrang? Während etwa bei Spiegel-Online mittlerweile sämtliche Ausgaben seit dem Jahr 1947 online stehen, sollen die Öffentlich-Rechtlichen nach dem Willen der Ministerpräsidenten keine "elektronische Presse" betreiben dürfen, obgleich der Wortlaut des bislang gültigen Rundfunkstaatsvertrags etwas ganz anderes aussagt. Auszüge:
Präambel
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.

§ 11 Auftrag
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. (...)

(2) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. [3]
Nun wollen die Landesregierungen plötzlich die Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt eindämmen, der noch statthafte Überblick über das Geschehen soll zudem nur zeitlich begrenzt gewährt werden. Ist das "umfassend" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags? Die Zweifel daran sind berechtigt. Und warum gilt es bei der EU-Kommission überhaupt als Wettbewerbsverzerrung, wenn die Öffentlich-Rechtlichen im Internet lückenlos und zeitlich unbegrenzt Nachrichten dokumentieren? Gelten Zeitungsverlage und Privatsender in Brüssel als besonders schützenswert? Nachrichten zu präsentieren ist schließlich kein Privileg der Privatwirtschaft. Kein Wunder, wenn die Bürger eine Europäische Union, die vor allem den Interessen der Wirtschaft dient, ablehnen. Über das negative Votum von Irland in Bezug auf den Vertrag von Lissabon braucht man sich deshalb nicht zu wundern.

Der Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, ARD und ZDF sollten auf Werbung und Sponsoring ganz verzichten und im Gegenzug völlige Freiheit im Internet erhalten, wäre zumindest ein akzeptabler Kompromissvorschlag. Natürlich will er damit seiner Branche die gewinnbringenden Werbeeinnahmen sichern. Doch muss Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen partout sein? Wohl kaum. 2006 hatten Werbung und Sponsoring beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen an den Gesamteinnahmen einen Anteil von ganzen 5,9 Prozent (0,3 von 5,1 Mrd. Euro). [4] Existenzgefährdend wäre ein Werbeverbot also nicht. Sendungen, die in ihrer Seichtheit kaum von den Formaten der Privatsender abweichen, müssen übrigens genauso wenig sein. Auf die kann man ebenfalls verzichten.

Der Auftrag von ARD und ZDF sollte sich meiner Meinung nach, was die konkrete Ausgestaltung angeht, ohnehin eher in Richtung ARTE und weniger in Richtung RTL bewegen. Mit anderen Worten: Die Priorität sollte eindeutig auf der Qualität liegen. Die Öffentlich-Rechtlichen haben in meinen Augen nur dann eine Existenzberechtigung, wenn sie sich inhaltlich spürbar von den Privaten unterscheiden. Umgekehrt haben die Privaten selbstverständlich kein Anrecht auf ein Nachrichtenmonopol. Wie Döpfners Vorschlag zeigt, geht es ihnen auch hauptsächlich ums liebe Geld. Nachrichten und Unterhaltung sind dort lediglich Mittel zum Zweck. Insofern werden Filme bei den Privaten nicht von Werbung unterbrochen, sondern die Werbung von den Filmen. Notgedrungen, denn sonst würde sich niemand die Werbespots ansehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rief kürzlich die "Bildungsrepublik Deutschland" aus. Im Grunde hat sie damit vollkommen recht, wenngleich die Politik ihrer Partei in der Praxis genau das Gegenteil bewirkt. Ein meinetwegen werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der aber durch seine Qualität besticht, wäre hierbei äußerst hilfreich. Was nützt es, den Privaten mit dem gleichen hirnrissigen Schrott Zuschauer abspenstig zu machen? Nichts. Jedenfalls nicht in puncto Bildung. Die gleichen Grundsätze gelten fürs Internet. Warum also keine (werbefreie) elektronische Presse in Konkurrenz zu den Zeitungsverlagen? Denn Nachrichten gehören allen, nicht bloß denen, die damit Geld verdienen wollen.

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[1] Focus vom 12.06.2008
[2] Golem.de vom 13.06.2008
[3] Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, PDF-Datei mit 175 kb
[4] Institut für Medien- und Kommunikationspolitik, Keine Wettbewerbsverzerrung durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen, Seite 7, PDF-Datei mit 59 kb