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| Impressum 22. Juni 2008, von Michael Schöfer Anständige Bürger haben nichts zu befürchten Scheinbar. Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes sieht in § 20h den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen vor. Danach kann "das nichtöffentlich gesprochene Wort einer Person" abgehört und aufgezeichnet sowie "Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person" hergestellt werden. Akustische und optische Wohnraumüberwachung also. Es sind aber nicht bloß Wohnungen von Personen betroffen, denen terroristische Handlungen vorgeworfen werden, sondern eventuell auch Wohnungen von Personen, die mit Verdächtigen Kontakt haben. Die Maßnahme ist nur "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist", zulässig. Gemäß Absatz 3 kann die Maßnahme nur von einem Gericht angeordnet werden, bei "Gefahr im Verzuge" aber temporär durch den BKA-Präsidenten. Mit anderen Worten: Das BKA ermächtigt sich in diesem Fall selbst. "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten", heißt es häufig. Zudem wird dem Staat immer wieder ein gewisser Vertrauensvorschuss gewährt. Zu Unrecht: "Nach Erkenntnissen der Wirtschaftswoche und des ZDF soll die Deutsche Telekom nicht nur Aufsichtsräte, eigene Mitarbeiter und Journalisten bespitzelt haben. Unterlagen sollen belegen, dass die Telekom bereits 1996 Telefonate von Kunden aufgezeichnet hat. Würde dies stimmen, hätte die Deutsche Telekom das Fernmeldegeheimnis eindeutig verletzt. (...) Erst im Juni 1997 soll die Telekom das Bundesministerium für Post und Telekommunikation über den Vorfall informiert haben. Angeblich habe der zuständige damalige Staatssekretär Gerhard Pfeffermann den Abhörvorgang als 'strafrechtlich in hohem Maße bedenklich' und als 'rechtswidrig' gerügt. Auch Telekom-intern soll die Rechtmäßigkeit der Aktion als Verstoß gegen geltendes Recht umstritten gewesen sein." [1] Der Telekom drohe gar der Lizenzentzug, befürchtete man dort. Das Ministerium sah allerdings keinen Anlass, gegen die Telekom Strafanzeige zu erstatten. Warum eigentlich? Dass die Aktion, so sie denn wirklich stattgefunden hat, illegal war, hat der Staatssekretär doch bemerkt. Das Legalitätsprinzip gilt hierzulande eben nur für die Strafverfolgungsbehörden. Aber es kommt noch besser: Der Chef der Kriminalpolizeiinspektion Saarbrücken, Kriminaloberrat Peter Steffes, soll Presseberichten zufolge Ermittlungen darüber eingeleitet haben, ob es Kontakt zwischen einem V-Mann und dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gab. Hierbei seien Verbindungsdaten ausgewertet worden. Die Auswertung ergab, dass der V-Mann u.a. mit dem Vorzimmer von SPD-Fraktionschef Heiko Maas, dem Oppositionsführer im saarländischen Landtag, telefonierte. "Obwohl die Erhebung von Verbindungsdaten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur gerechtfertigt ist, wenn sie zur Verfolgung einer 'Straftat von erheblicher Bedeutung' nötig ist, genehmigte das Amtsgericht Saarbrücken den Eingriff." Die Gelegenheit war günstig. "Schon lange hatte Steffes beweisen wollen, dass es SPD-Abgeordnete gewesen waren, die die Informationen an das Nachrichtenmagazin Der Spiegel weitergegeben und damit angeblich gegen das saarländische Datenschutzgesetz verstoßen hätten. Eine rechtlich unhaltbare Konstruktion, denn selbst wenn Parlamentarier das Protokoll weitergegeben hätten, wäre dies kein strafbarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Das Papier war weder als vertraulich noch geheim deklariert. Alle Namen waren anonymisiert." [2] Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Landtagsopposition wird von der Polizei ausgespäht. In Russland würde man sich darüber wenig wundern - aber in Deutschland? Auch hier hatten die illegalen Überwachungsmethoden offenbar keinerlei Konsequenzen. Wie man sieht, der anständige Bürger hat doch etwas zu befürchten, das Misstrauen gegenüber weitreichenden Befugnissen des BKA ist daher nur allzu berechtigt. Wenn selbst Landtagsabgeordnete nicht vor rechtswidrigen Ermittlungen sicher sind, wer dann? Wenn vielleicht sogar Staatssekretäre verbotene Handlungen eines Staatsunternehmens decken (der Börsengang der Telekom erfolgte erst am 18.11.1996), ist niemand mehr vor den Folgen des Machtmissbrauchs sicher. Die akustische und optische Wohnraumüberwachung mag in manchen Fällen tatsächlich notwendig sein, um schwerste Verbrechen zu verhindern. Und wenn beim Staat immer alles mit rechten Dingen zuginge, wären die Proteste gegen das neue BKA-Gesetz gewiss kleiner. Das Misstrauen der Bevölkerung wird jedoch immer wieder durch höchst fragwürdige Aktionen mancher Staatsdiener und Dienststellen genährt. Solange Behörden und der Gesetzgeber immer wieder vom Bundesverfassungsgericht, wie etwa beim wegweisenden "Cicero-Urteil" oder beim genauso bedeutsamen Urteil über das Luftsicherheitsgesetz, in die rechtsstaatlichen Schranken gewiesen werden, ist etwas ziemlich faul im Staatsgefüge. Man kann also durchaus behaupten, dass nicht die Gegner von fragwürdigen Gesetzen der Sicherheit der Bundesrepublik schaden, sondern vielmehr die Befürworter dubioser Vorgehensweisen. Denn aus der offenkundig nicht unbegründeten Angst vor dem Machtmissbrauch heraus werden im Einzelfall womöglich wirklich hilfreiche Ermittlungsmethoden blockiert. ---------- [1] Compliance-Magazin vom 23.06.2008 [2] Frankfurter Rundschau vom 21.06.2008 |