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07. August 2008, von Michael Schöfer
Prinzipienfest, rechtsstaatlich, gerecht


Stellen Sie sich vor, man wirft Ihnen ein Verbrechen vor und zerrt Sie vor den Kadi. Das kann natürlich überall passieren, davor ist niemand gefeit. Vor Gericht wird Ihnen jedoch ein von der Anklagebehörde ausgesuchter Verteidiger zugeteilt, der freilich dem gleichen Vorgesetzten untersteht, wie schon der Richter und der Staatsanwalt. Sie haben richtig gelesen, es ist sozusagen alles in einer Hand. Äußerst vorteilhaft, nur nicht für Sie. Zudem sind Beweismittel aus dubiosen Quellen und mit zweifelhafter Aussagekraft zugelassen. Überdies interessiert sich das Gericht herzlich wenig für Ihren Einwand, Sie seien in der fast siebenjährigen (!) Untersuchungshaft gefoltert worden, also illegalen Vernehmungsmethoden unterworfen gewesen. Sie können heilfroh sein, es bis vor eine Jury geschafft zu haben, das gelingt nicht jedem. Aber es kommt noch besser: Selbst wenn Sie das Gericht wider Erwarten freispricht, bleiben Sie im Gefängnis, denn die Anklagebehörde hält es für angebracht, Sie vorsorglich - Unschuld hin oder her - aus dem Verkehr zu ziehen. Unter Umständen für lange Zeit oder sogar lebenslang.

Ein Alptraum, nicht wahr? Und in Ihrem Alptraum würden Sie bestimmt annehmen, dass Ihnen das bloß in sogenannten "Schurkenstaaten" wie dem Iran, Nordkorea oder Libyen widerfahren könnte, aber gewiss niemals in einem prinzipientreuen Rechtsstaat. Falsch gedacht, genau das kann Ihnen im "Land der Freien und der Heimat der Tapferen" (Nationalhymne) passieren - zumindest solange Sie auf irgendeiner Terrorliste stehen. Wie Sie da draufkommen und warum Sie dort verzeichnet sind, bleibt geheim und entzieht sich jeder rechtsstaatlichen Kontrolle. Sie stehen eben drauf. Basta. Nein, wir befinden uns nicht in einem bislang unveröffentlichten Romanfragment von Franz Kafka, obgleich die Situation wahrlich als kafkaesk zu bezeichnen ist, sondern auf dem Boden der Vereinigten Staaten von Amerika. Genauer: in Guantanamo.

Ist es notwendig, als überzeugter Anhänger des Rechtsstaats überhaupt noch dagegen zu argumentieren? Ich denke, nicht. Trotzdem kann ein Versuch nicht schaden.

1. "Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: daß alle Menschen gleich geschaffen sind; daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; daß dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingerichtet werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmuung der Regierten herleiten; daß, wenn irgendeine Regierungsform sich für diese Zwecke als schädlich erweist, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und sie auf solchen Grundsätzen aufzubauen und ihre Gewalten in der Form zu organisieren, wie es zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihres Glücks geboten zu sein scheint." [1]

2. "Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes Geschworenengericht. (...) Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden." [2]

3. "In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozeß vor einem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Staates und Bezirks, in welchem die Straftat begangen wurde, wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Er hat weiterhin Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen gegenübergestellt zu werden, sowie auf Zwangsvorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistand zu seiner Verteidigung." [3]

Meines Erachtens genügt das vollkommen, um die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu erkennen.

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[1] Auszug aus der deutschen Übersetzung der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. Juli 1776, PDF-Datei mit 13 kb
[2] Auszug aus dem fünften Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, PDF-Datei mit 196 kb
[3] Der sechste Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika