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20. November 2008, von Michael Schöfer
Das ist ja großartig


"Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie senkt zum 1. Januar 2009 seinen Gaspreis um brutto 0,43 ct/kWh und damit durchschnittlich um 5 Prozent", prahlt mein ehemaliger Gasanbieter. [1] Das ist ja großartig, möchte man ausrufen. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass die MVV am 01.10.2008 den Verbrauchspreis ihres NATURA-Erdgas-Tarifs von 6,66 Cent auf 8,41 Prozent erhöht hat. Das ist ein Plus von happigen 26,3 Prozent. "Mit der MVV haben Sie Preissicherheit. Wir garantieren Ihnen, unsere Erdgaspreise mindestens bis zum 31.03.2009, also über die gesamte Heizperiode, konstant zu halten", hieß es damals in einem Schreiben an die von der Erhöhung betroffenen MVV-Kunden. Ein Akt der Volksverdummung? Exorbitant hohe Gaspreise für die gesamte Heizperiode zu garantieren ist für den gebeutelten Verbraucher nämlich wenig tröstlich.

Nun denn, nicht mit mir. Nachdem ich mich bereits Ende 2007 als Stromkunde von der MVV verabschiedet habe [2], bin ich der MVV zum 01.11.2008 auch als Gaskunde abhanden gekommen. Lichtblick-Gas verlangt derzeit 7,65 Cent/kWh. Das sind zwar 14,9 Prozent mehr als mein alter Gaspreis, aber wenigstens konnte ich so den Preisanstieg nahezu halbieren. Und selbst nach der großspurig angekündigten Preissenkung liegt die MVV mit 7,99 ct/kWh immer noch über dem aktuellen Tarif von Lichtblick-Gas. MVV-Gas-Kunden müssen sich demzufolge reichlich veräppelt fühlen, wenn (gemessen am ursprünglichen Preis) nach einer Preissenkung unter dem Strich trotzdem ein Plus von 20 Prozent hängen bleibt. Zur Erinnerung: der Ölpreis ist seit dem Sommer um rund zwei Drittel gesunken! (Brent Oil Spot von 143,73 US-Dollar am 04.07.2008 auf 46,45 US-Dollar am 20.11.2008)

Schlecht geht es der MVV nicht - kein Wunder, bei dieser Preispolitik. So ist der Jahresüberschuss im laufenden Geschäftsjahr 2007/2008 gegenüber der vorangegangenen Periode um satte 47 Prozent gestiegen. [3] Bedauerlicherweise sind die Gaspreise der Energieversorger nach dem jüngsten Urteil des BGH kaum gerichtlich zu überprüfen. "Die Unternehmen sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (...) nicht verpflichtet, ihre gesamte Kalkulation offenzulegen. Sie müssten dem Gericht zwar über gestiegene Bezugskosten berichten, hätten aber ein verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten. Sollte ein Gericht zur Prüfung von geänderten Bezugspreisen auf Zeugen oder Sachverständige angewiesen sein, könnten diese zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. [4] Klingt irgendwie nach einem Freibrief für Abzocker.

Uns Gaskunden bleibt daher, solange nicht massiv auf regenerative Energieträger umgesteuert wird, bloß unsere Nachfragemacht. Mit anderen Worten: Möglichst viele sollten ihrem teuren Versorger einfach ade sagen. Die Wettbewerbssituation ist zwar dank der verfehlten Energiepolitik der Bundesregierung nach wie vor als keineswegs ideal zu bezeichnen, gleichwohl gibt es heute schon deutlich mehr Wahlmöglichkeiten als früher. Das hat die MVV nun davon: Zahlte ich ihr einst für Strom und Gas pro Jahr rund 700 Euro, bekommt sie demnächst von mir gar nichts mehr. Und ob ich jemals als Kunde zurückkomme, steht in den Sternen.

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[1] MVV
[2] siehe Atomausstieg selber machen! vom 16.11.2007
[3] MVV, Vorläufige Unternehmenskennzahlen, PDF-Datei mit 63 kb
[4] Süddeutsche vom 20.11.2008