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11. Dezember 2008, von Michael Schöfer
Gewährt André Shepherd Asyl


Der Deutsche Bundestag hat am 17.05.2002 pauschal sämtliche NS-Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure aufgehoben. Wer sich einst durch Fahnenflucht dem verbrecherischen Krieg Hitler-Deutschlands entzog, sollte endlich rehabilitiert werden. Viel zu spät, aber immerhin. "Die NS-Militärjustiz fällte laut Hochrechnungen etwa 30.000 Todesurteile; davon wurden etwa 23.000 auch vollstreckt. Insgesamt sind etwa 350.000 bis 400.000 Soldaten desertiert." [1] Beschämend: Im Gegensatz zu vielen NS-Schergen, etwa den "furchtbaren Juristen", galten Deserteure lange Zeit als vorbestraft.

"Der Krieg ist seinem Wesen nach ein Übel. Seine Auswirkungen sind nicht allein auf die kriegführenden Staaten beschränkt, sondern treffen die ganze Welt. Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist daher nicht bloß ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, daß es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft", hieß es im Urteil des Nürnberger Prozesses. [2] Die Verweigerung der Teilnahme an einem derartigen Verbrechen, so die richtige Schlussfolgerung des Bundestages, sollte nicht als Rechtsbruch gelten.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wiederum entschied in seinem Urteil vom 21.06.2005: "Gegen den am 20. März 2003 von den USA und vom Vereinigten Königreich (UK) begonnenen Krieg gegen den Irak bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht. Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen." [3] Ein Bundeswehrsoldat hat daher das Recht, sich unter Inanspruchnahme der Gewissensfreiheit der Beteiligung an einem solchen Krieg zu verweigern, stellte das Gericht fest.

Was für deutsche Soldaten gilt, darf man US-Soldaten eigentlich nicht vorenthalten. André Shepherd war in den Jahren 2004 und 2005 ein halbes Jahr lang als Kampfhubschrauber-Mechaniker im Irak eingesetzt. Am 26.11.2008 beantragte er in Deutschland Asyl. "Sein Einsatz als US-Soldat im Irak brachte ihn zu der Konsequenz, dass er sich nicht weiter an einem völkerrechtswidrigen Krieg und an völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligen kann. Da er keine Möglichkeit sah, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, desertierte er und beantragt nun Asyl in Deutschland." [4] "Meine Regierung brach mir das Herz", klagt Shepherd. Und er erklärt: "Ich kann nicht mehr an diesem völkerrechtswidrigen Krieg teilnehmen." [5] "Der 31-Jährige und sein Anwalt argumentieren, die EU-Staaten seien durch die Qualifikationsrichtlinien dazu verpflichtet, Soldaten aufzunehmen, die nicht an einem völkerrechtswidrigen Krieg teilnehmen wollen. Dazu zähle der Irak-Feldzug." Bei einer Auslieferung an die USA droht Shepherd im schlimmsten Fall die Todesstrafe.

Anlässlich des 60. Jahrestages der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Festakt in Berlin: "Wir dürfen nicht schweigen, wenn es um die Menschenrechte geht." Deutschland werde sich auch künftig weltweit für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, versicherte sie. "Die Kanzlerin bekannte sich dabei ausdrücklich zu einer 'wertegebundenen Außenpolitik'. Die Abwägung sei im politischen Alltagsgeschäft nicht immer ganz einfach. Die Bundesregierung werde jedoch 'nie zulassen, dass Werte und Interessen in eine unzulässige Konkurrenz treten'." [6] Angela Merkel ist uneingeschränkt zuzustimmen.

Der Lackmustest könnte aber schneller kommen als ihr lieb ist, und zwar bei der Entscheidung über André Shepherds Asylantrag, man darf die Menschenrechte nämlich nicht nur bei Zwangsheiraten oder Ehrenmorden und mit Blick auf China oder Simbabwe einfordern. Da die Menschenrechte bekanntlich unteilbar sind, gelten sie naturgemäß auch hierzulande und gegenüber den eigenen Verbündeten, wie zum Beispiel den USA. "Die Glaubwürdigkeit des Engagements für die Menschenrechte zeigt sich nicht in Festtagsreden, sondern in der konkreten Politik", betont CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. [7] Recht hat er. Seine Aussage kann deshalb im Grunde nur eine Konsequenz haben: André Shepherd ist Asyl zu gewähren. Alles andere würde dem Geiste des Bundestagsbeschlusses sowie den Urteilen des Nürnberger Prozesses und des Bundesverwaltungsgerichts zuwiderlaufen. Wer es mit den Menschenrechten wirklich ernst meint, darf André Shepherd nicht ausliefern.

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[1] Wikipedia, Desertion, Zeit des Nationalsozialismus
[2] Zeno.org
[3] Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005, BVerwG 2 WD 12.04, PDF-Datei mit 469 kb
[4] Connection e.V.
[5] Frankfurter Rundschau vom 11.12.2008
[6] CDU
[7] CDU