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10. Februar 2009, von Michael Schöfer
Die schwäbische Hausfrau


"Eine 'schwäbische Hausfrau' würde die Lebensweisheit stützen, dass man nicht auf Dauer über seine Verhältnisse leben darf", behauptete Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember vorigen Jahres. [1] Nun ist das Schwabenland gemeinhin als die Region der Häuslebauer bekannt. Aber mit einer Schuldenbremse von höchstens 0,35 Prozent käme kein einziger Schwabe zu den eigenen vier Wänden, wäre er auch noch so sparsam. Allenfalls als Lottogewinner. Mit einer Schuldenbremse würden dort nicht einmal Mietskasernen stehen, weil man selbst die in der Regel über Kredite finanziert. Schulden sind demzufolge nicht per se schlecht, es kommt nur darauf an, ob man sie auch zurückzahlen kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist somit das Verhältnis des Einkommens zu Zins und Tilgung. Erst wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um den Kredit zu bedienen, kann man von "über die Verhältnisse leben" sprechen. Vielmehr gilt: Ohne die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen, wäre der Kapitalismus tot. Mausetot. Und zwar deshalb, weil niemand vernünftig investieren könnte. Schwäbische Hausfrauen wissen das. Intelligente Ökonomen ebenso. Unternehmer ohnehin. Politiker sollten es wissen, doch anscheinend ignorieren sie dieses Faktum.

Künftig, ab 2016, darf der Bund bloß noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr machen. Das soll eine Verfassungsänderung sicherstellen. Zwar gelten in Krisensituationen Ausnahmen, doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Beispiel: Beim Berliner Bankenskandal musste sich das sowieso bereits über beide Ohren verschuldete Land Berlin notgedrungen an der Rettung der Bankgesellschaft Berlin beteiligen. Neben einer Kapitalerhöhung von 2 Mrd. Euro übernahm das Land Kreditbürgschaften in Höhe von 21,6 Mrd. Euro. Im schlimmsten Fall kann diese Summe sogar auf 35,34 Mrd. Euro steigen. [2] Es soll hier nicht um die Einzelheiten dieses Skandals gehen. Auch nicht darum, ob die Pleite der Bankgesellschaft die bessere Alternative gewesen wäre, sondern um den zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum. Würde ein derartiger Fall als Ausnahme von der Schuldenbremse gelten? Das ist die Frage. Falls nicht, hätten die Berliner Politiker gar keine Chance gehabt, die Bank zu retten, denn sie hätten sich sklavisch an die Vorgabe des Grundgesetzes halten müssen. Die Bankgesellschaft wäre daher unweigerlich pleitegegangen.

Gewiss, das war ein besonderer Fall. Aber, wie die gegenwärtige Finanzkrise zeigt, keine absolute Ausnahme. Immer wieder muss der Staat eingreifen. Und das ist gut so, weil die Alternative, etwa der totale Zusammenbruch des Bankensystems, bestimmt wesentlich schlimmer wäre. Dies wird auch in Zukunft kaum anders sein, die Schuldenbremse wird daran nichts grundlegend ändern (eine haarsträubende Dummheit wäre lediglich das zeitweise in der Diskussion stehende totale Schuldenverbot gewesen). Dass die Politik im Krisenfall den ökonomischen Zusammenbruch mit dem lapidaren Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse billigend in Kauf nimmt, ist in meinen Augen nicht zu befürchten. Im Notfall frisst der Teufel Fliegen. Allerdings dürfte, je nach Ausgestaltung des zur Verfügung stehenden gesetzlichen Spielraums, rasches Reagieren wesentlich schwerer werden. Es wird nämlich zumindest zu langwierigen Diskussionen kommen, ob überhaupt ein Ausnahmefall vorliegt. Die Option, frühzeitig einer drohenden Krise entgegenzusteuern, dürfte damit entfallen. Das Kind muss also erst im Brunnen liegen. Ob diese Selbstbeschränkung wirklich klug ist?

Nachteilig wird sich die Schuldenbremse vor allem in normalen Zeiten auswirken. Momentan würden 0,35 Prozent des BIP 8,5 Mrd. Euro entsprechen. Mit mehr dürfte sich der Bund nicht verschulden, und die Länder gar nicht. Man kann sich vorstellen, wie heftig die Finanzminister in den nächsten Jahren den Rotstift schwingen werden. In der Vergangenheit gingen Einsparungen aber größtenteils zu Lasten der sozial Schwachen, der Arbeitnehmer und der Rentner. Mit anderen Worten: Die Kluft zwischen Arm und Reich wird sich weiter vergrößern. Das Thema Staatsverschuldung ist zu komplex, um es auf einen einfachen Nenner zu bringen. Woher stammen eigentlich die Schulden, die uns zweifellos drücken? Haben die Politiker durch die Erosion der Einnahmebasis dazu nicht selbst beigetragen? Stichworte: fortwährende Entlastung der Unternehmen, Senkung des Spitzensteuersatzes, Wegfall der Vermögensteuer etc. Und müsste man dann nicht auch etliche Subventionen auf den Prüfstand stellen? Stichworte: Ehegattensplitting, Kerosinsteuer, Dienstwagenprivileg etc. Dies zu diskutieren wäre unter Umständen viel fruchtbarer als die Frage, ob die vorhandene Schuldenbremse im Grundgesetz (Artikel 115 a.F: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.") verschärft werden soll.

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[1] FAZ.Net vom 01.12.2008
[2] Berliner Zeitung vom 09.04.2002