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25. Februar 2009, von Michael Schöfer
Verdachtskündigung wegen 1,30 Euro


Erfahrungsgemäß ist es als Unbeteiligter ziemlich schwer einzuschätzen, ob ein Urteil zu Recht ergangen ist oder in die Reihe der krassen Fehlurteile eingeordnet werden muss. Außenstehenden fällt es eben nicht leicht, anhand von notwendigerweise oberflächlichen Presseberichten den Prozessverlauf akkurat nachzuzeichnen. Und gerade bei Arbeitsgerichtsprozessen, in denen es um sogenannte Verdachtskündigungen geht, bleiben häufig Zweifel, ob wirklich eine "strafbare Handlung" oder eine "schwerwiegende Pflichtverletzung" begangen wurde - vor allem wenn aktive Gewerkschafter betroffen sind. Wollen Arbeitgeber unbequeme Mitarbeiter loswerden, ist die Verdachtskündigung eine elegante Lösung, insbesondere wenn die Kündigung auf anderem Wege kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Es ist vergleichsweise einfach, jemandem etwas unterzuschieben.

Nun hat das Berliner Landesarbeitsgericht gerade die fristlose Kündigung einer Kassiererin gebilligt. Sie soll "an ihrem Arbeitsplatz zwei Pfandbons eingelöst haben. Diese hatte ein Kunde zehn Tage zuvor im Supermarkt verloren und wurden nun im Büro aufbewahrt. Der Wert des einen Bons betrug 48 Cent, der des anderen 82 Cent." [1] Es ging also um einen Gesamtwert von lediglich 1,30 Euro. Die seit 31 Jahren bei der Supermarktkette "Kaisers" als Verkäuferin beschäftigte Frau bestreitet hartnäckig, die Tat begangen zu haben.

Die Richter sahen dies freilich anders. Zeugenaussagen, die das Gericht als glaubwürdig bewertete, belasteten die Kassiererin. Sein Urteil begründete das Landesarbeitsgericht "mit einem irreparablen Vertrauensverlust beim Arbeitgeber. Auf den geringen Wert der Bons komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen stütze, könne ein Kündigungsgrund sein." [2] Außerdem habe die Kassiererin falsche Angaben gemacht und eine unschuldige Kollegin zu Unrecht belastet, um ihre eigene Haut zu retten.

Weil es von außen schwer ist, den Sachverhalt korrekt zu beurteilen, soll hier keine Urteilsschelte betrieben werden. Dass eine strafbare Handlung selbst bei geringem Sachwert zur Kündigung führen kann, ist vollkommen in Ordnung. Arbeitgeber müssen auf die Ehrlichkeit ihrer Mitarbeiter vertrauen können. Und die Beweislage zu beurteilen, ist halt Aufgabe der Gerichte. Wer sonst soll darüber entscheiden? So funktioniert nun einmal der Rechtsstaat, in dem es immer wieder Urteile gibt, die einem gefallen oder nicht, die aber dennoch anzuerkennen sind.

Gleichwohl hat das Urteil meiner Ansicht nach ein Geschmäckle, und zwar in zweierlei Hinsicht:

Erstens: "Kaisers" gehört zur Tengelmann-Gruppe, die bereits, wie das Arbeitsgericht Dortmund in einem Urteil festgestellt hat, durch "unzulässig niedrige" und "sittenwidrige" Löhne aufgefallen ist. [3] Die Tengelmann-Gruppe gibt sich gerne umweltbewusst und sozial [4], das steht aber in offensichtlichem Gegensatz zu ihrem konkreten Verhalten als Arbeitgeber. Daran, ob die unbequeme, als Gewerkschafterin engagierte Kassiererin tatsächlich Bons unterschlagen hat, darf man demzufolge leise zweifeln.

Zweitens: Wenn der Maßstab "irreparabler Vertrauensverlust" zugrundegelegt wird, ist die Entlassung der Kassiererin eigentlich ein Skandal, weil andere, die in ungleich größerem Ausmaß Vertrauen zerstört haben, ungeschoren bleiben. Die Deutsche Bahn hat fast alle Mitarbeiter bespitzelt, unter Umständen teilweise sogar in strafrechtlich relevantem Umfang. Trotzdem ist Harmut Mehdorn nach wie vor im Amt. Das Gleiche bei der Telekom, hier wurden Presseberichten zufolge nicht nur Mitarbeiter, sondern darüber hinaus externe Personen, etwa der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, ausspioniert.

Und was ist mit den Finanzakrobaten, denen wir jetzt mit Milliardenbeträgen unter die Arme greifen müssen und die - zumindest der Öffentlichkeit gegenüber - immer noch nicht den wahren Umfang ihrer faulen Geschäfte offenlegen? Von einem Verlust des Arbeitgebervertrauens ist hier erstaunlicherweise nicht die Rede. Wie sieht es da mit der Ehrlichkeit der - diesmal leitenden - Mitarbeiter aus? Kommentatoren im Internet spotten: Hätte die Kassiererin Milliarden verzockt, bekäme sie bestimmt noch Staatsknete hinterhergeworfen.

Es bleibt deshalb der bittere Geschmack von unterschiedlichen Maßstäben zurück - einen für die kleine Kassiererin, die Bons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll, und einen für unverantwortliche Manager, die Mitarbeiter bespitzeln und Verluste in Milliardenhöhe produzieren. Bei Letzteren bleibt das Ganze meist ohne Konsequenzen, während die Existenz der Kassiererin vermutlich hinüber ist. Es ist wie bei George Orwells "Farm der Tiere": "Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher."

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[1] taz vom 24.02.2009
[2] Die Welt-Online vom 24.02.2009
[3] siehe Mehr als bloß Public Relation? vom 18.05.2008
[4] Tengelmann, Engagement für Mensch und Natur