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29. März 2009, von Michael Schöfer
Fahndungspanne mit weitreichenden Folgen


Das "Phantom von Heilbronn", eine Frau, die u.a. die Polizeibeamtin Michelle Kiesewetter ermordet haben soll, gibt es nicht. Wie jetzt bekannt wurde, stammt die DNA von einer Packerin der Herstellerfirma der Wattestäbchen, mit denen die Polizei die DNA-Spuren gesichert hat. Die Wattestäbchen, die laut Hersteller gar nicht für DNA-Proben zertifiziert seien, waren mit der DNA der Packerin verunreinigt. Das ist natürlich für die Ermittlungen verheerend, denn die Fahndung nach dem oder den wirklichen Täter(n) muss jetzt praktisch von vorne beginnen. Ob man dabei allerdings noch Erfolg haben wird, immerhin stammen die ersten Spuren des Phantoms aus dem Jahr 1993 (Mord in Idar-Oberstein), ist äußerst fraglich. Hier ist der Markt wohl längst verlaufen.

"Klaus Hiller, Chef des baden-württembergischen Landeskriminalamtes (LKA), wertete den Fund als 'großen Erfolg' für die Ermittler: 'Wir haben eine Frau gesucht und wir haben sie gefunden.'" [1] Die Fahndungspanne zu einem "großen Erfolg" umzudeuten, ist haarsträubend. Richtig ist vielmehr das Gegenteil. Die baden-württembergische Landespolizei kommt in Erklärungsnot: Haben die Verantwortlichen der unter Sparzwängen leidenden Polizei am falschen Ende gespart? Das wird sich hoffentlich herausstellen. Innenminister Heribert Rech, der bereits für die Panne nach dem Amoklauf von Winnenden Verantwortung trägt (er behauptete fälschlicherweise, der Amokläufer habe seine Tat im Internet angekündigt), sicherte eine umfassende Untersuchung zu.

Doch vom konkreten Einzelfall abgesehen hat die DNA-Panne auch darüber hinaus weitreichende Folgen. "Es ist nicht beantwortbar, ob es Material zur Spurensicherung gibt, das absolut DNA-frei ist", sagte der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts, Werner Kugler. [2] Wenn das tatsächlich zutrifft, ist es in hohem Maße zweifelhaft, ob DNA-Proben künftig überhaupt noch aussagekräftig und in Prozessen zu verwenden sind. Werden beispielsweise an einem Tatort DNA-Spuren gesichert, ist es ungewiss, ob sie von einem Täter stammen oder, wie im aktuellen Fall, von einer anderen, vollkommen unbeteiligten Person. Falls man aufgrund verunreinigter Wattestäbchen die "falschen" DNA-Spuren sicherstellt, könnte das sogar den wahren Täter entlasten, weil seine DNA mit der gesicherten nicht übereinstimmt.

Die kriminalistischen und juristischen Konsequenzen der Fahndungs-Panne sind momentan unabsehbar, die Experten werden sich zwangsläufig viel Gedanken über deren Auswirkungen machen müssen.

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[1] Mannheimer Morgen vom 28.03.2009
[2] Mannheimer Morgen vom 28.03.2009