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29. Mai 2009, von Michael Schöfer
Gleiches Recht für alle?


Reinhilt Weigel, die 2003 in Kolumbien entführt wurde, muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 12.640 Euro an die Staatskasse zahlen. [1] Grund: Sie wurde, nachdem man nach 74 Tagen ihre Freilassung erreichte, mit einem Hubschrauber aus dem Urwald in die kolumbianische Hauptstadt Bogota zurückgeflogen. Weigel sollte nach Auffassung des Auswärtigen Amtes die Hälfte der angefallenen Flugkosten übernehmen - eine Forderung, die das Bundesverwaltungsgericht nun für rechtmäßig erklärte. Vom Grundsatz her ist dagegen auch nichts einzuwenden, natürlich darf es keine staatliche Vollkaskoversicherung für Reisen in Risikogebiete geben. Von Entführungsopfern eine Kostenbeteiligung zu verlangen, ist absolut in Ordnung.

Wir sind ein Rechtsstaat, und in einem solchen sollten vor dem Gesetz alle gleich sein. Sollten, sind aber nicht, denn manche sind bekanntlich gleicher. Als nämlich der frühere Staatssekretär Jürgen Chrobog Ende 2005 im Jemen entführt wurde, hat ihn das Auswärtige Amt mit einem Flugzeug der Luftwaffe nach Deutschland zurückgeflogen. Der Flug kostete 14.000 Euro. Chrobog hatte damals angeboten, sich an den Kosten in "angemessener Höhe" zu beteiligen. [2] Presseberichten zufolge hielt das Auswärtige Amt in diesem Fall 459,42 Euro für angemessen. Grund: Das Flugzeug, das Unterhändler in den Jemen flog, sei ohnehin dort gewesen. Man muss sich halt bloß eine gute Ausrede einfallen lassen. Allerdings, was das Amt zu erwähnen vergaß: Ohne die Entführung Chrobogs wäre der Luftwaffenjet wohl kaum hingeflogen.

Natürlich wollte ich vom Auswärtigen Amt wissen, ob die Berichte über die vergleichsweise geringe Kostenbeteiligung Chrobogs stimmen. Ich erhielt sogar Antwort:

Sehr geehrter Herr Schöfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Die Bundesregierung hat stets betont, dass sie sich nicht erpressen lässt. Darüber hinaus bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass sich das Auswärtige Amt zu Entführungsfällen und zu den ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich nicht äußert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt

Es ist äußerst beschämend festzustellen, dass die Vorurteile über unseren Rechtsstaat, wonach für einflussreiche Personen Sonderrechte gelten, offenbar wahr sind.

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[1] FAZ.Net vom 29.05.2009
[2] Focus vom 02.01.2006