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| Impressum 09. Juni 2010, von Michael Schöfer Haushaltsabgabe ab 2013 beschlossen Keine Frage, die GEZ hat ein ausgesprochen schlechtes Image. Und zum Teil nicht einmal zu Unrecht. Darüber hinaus hat die Frage, ob internetfähige PCs wirklich der ermäßigten Rundfunkgebühr unterliegen, heftigen Streit entfacht. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll nun nach dem Willen der Ministerpräsidenten durch eine Haushaltsabgabe gesichert werden. Unterschied zu vorher: Jeder Haushalt wird mit der Abgabe belastet, ob er nun ein Empfangsgerät besitzt oder nicht. "Durch die Haushaltsabgabe soll eine gerechtere Verteilung der Beitragslast möglich werden. Momentan würden sich viele Schwarzseher der Gebühr entziehen, so Experten, während sich ein immer kleinerer Teil der Bevölkerung mit steigenden Gebühren konfrontiert sieht." [1] Die GEZ wäre dann überflüssig. Erwartungsgemäß begrüßen ARD und ZDF die Haushaltsabgabe, sind doch mit ihr Mehreinnahmen von etwa 1,36 Mrd. Euro verbunden. 7,26 Mrd. nahm die GEZ im Jahr 2008 ein, bei einer unveränderten Gebühr von monatlich 17,98 Euro würden die 40,1 Mio. Privathaushalte jährlich 8,65 Mrd. zahlen. Ein ordentliches Zubrot also. Juristische Grundlage der Haushaltsabgabe ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof. [2] Sie hätte zweifellos gegenüber dem bisherigen System große Vorteile, gleichwohl ist ihre Zulässigkeit mindestens in einer Hinsicht aus verfassungsrechtlichen Gründen fragwürdig, denn sie wird auch bei Haushalten erhoben, die überhaupt keine Empfangsgeräte besitzen. Zwar dürfte die Anzahl derer, die vollständig auf den Konsum des Angebots der öffentlich-rechtlichen Sender verzichten, verschwindend gering sein, aber es sollte in diesen zugegebenermaßen äußerst seltenen Fällen dennoch erlaubt sein, sich von der Haushaltsabgabe ganz befreien zu lassen. Immerhin garantiert mir Artikel 2 Grundgesetz die "freie Entfaltung seiner Persönlichkeit". Will ich mich den Öffentlich-Rechtlichen partout verweigern, zum Beispiel weil ich mich ausschließlich dem gedruckten Wort hingebe, muss das in meinen Augen gewährleistet bleiben. Ohne dafür zu zahlen, versteht sich. Paul Kirchhof widerspricht: "An dem Vorzug eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in einem Gemeinwesen hat jeder Inländer teil, mag er auch das Angebot individuell nicht nutzen oder nicht nutzen können. Er ist durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt." (Seite 61 des Gutachtens) Mit anderen Worten: Ich profitiere irgendwie vom Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, selbst wenn ich es gar nicht nutze, etwa weil ich mich mit Arbeitskollegen in Gesprächen über Inhalte von Sendungen unterhalte. Diese Interpretation ist angreifbar. Ich muss schließlich auch keine Zeitungsabgabe zahlen, bloß weil ich mit Kollegen über den Inhalt von Zeitungsartikel diskutiere. Auch hier werde ich durch die Informationskultur mit begünstigt, trotzdem bekomme ich keine Rechnung zugeschickt. Verlierer der Reform sind Gebührenzahler, die bislang lediglich 5,76 Euro für ein Radiogerät oder sogenannte "neuartige Rundfunkgeräte" gezahlt haben. Für diesen Personenkreis erhöht sich die Gebühr kräftig, in Zukunft zahlen sie mehr als das Dreifache. Großer Vorteil des Kirchhof-Konzepts: Schwarzseher müssen künftig ebenfalls zahlen, weil sie kein Schlupfloch mehr haben. Und die oft beklagte Schnüffelei der GEZ hat damit auch ein Ende. Insofern ist die Haushaltsabgabe durchaus zu begrüßen. Inwieweit die Neuregelung Ausnahmen für Menschen zulässt, die tatsächlich keine Rundfunkgeräte besitzen wollen, ist gegenwärtig noch offen. Vermutlich werden darüber am Ende wieder die Gerichte entscheiden. ---------- [1] Focus vom 09.06.2010 [2] ZDF, PDF-Datei mit 472 kb |