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| Impressum 20. September 2010, von Michael Schöfer Immer diese Sportschützen Im Juni 1998 hat ein Sportschütze "in Ribnitz-Damgarten nordöstlich von Rostock zwei Männer getötet und zwei Frauen teils lebensgefährlich verletzt. (…) Der Todesschütze und die Getöteten kannten sich offenbar. Sie waren Mitglieder eines Schützenvereins." [1] Immer diese Sportschützen. Die Wochenzeitung "Die Zeit" [2] hat vor einem Jahr eine Auswahl von Todesfällen aus den vergangenen 15 Jahren veröffentlicht, bei denen Sportschützen die Täter oder die Besitzer der Tatwaffen waren. Wohlgemerkt, nur eine Auswahl:
Robert Steinhäuser tötet am 26.04.2002 im Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen und anschließend sich selbst. Steinhäuser war Mitglied in einem Schützenverein. Tim Kretschmer, der Amokläufer von Winnenden, tötet am 11. März 2009 15 Menschen, bevor er sich selbst erschießt. Die Tatwaffe gehörte seinem Vater, einem Sportschützen. Franz-Josef N., der im April 2009 im Landshuter Gerichtsgebäude ein Blutbad anrichtete, war ebenfalls Sportschütze. [3] Im Februar 2010 schoss Holger H. in Brodersdorf (Kreis Bad Doberan) bei Rostock am frühen Morgen seiner schlafenden Ehefrau mit einer Pistole in den Hals. Sie muss sofort tot gewesen sein. Der Täter - ein Sportschütze. [4] Auch der Hells-Angels-Rocker, der im März diesen Jahres im pfälzischen Anhausen einen Polizeibeamten ermordete, war Sportschütze. Die Tatwaffe, eine Pistole Kaliber 45, besaß er folglich ganz legal. [5] Jetzt schon wieder: Die Amokläuferin von Lörrach, die ihren ehemaligen Lebensgefährten, den gemeinsamen 5-jährigen Sohn sowie einen Krankenhaus-Pfleger erschoss, war - Sie werden es bereits ahnen - eine Sportschützin. [6] Immer diese Sportschützen. "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", fordert eine Initiative, in der sich Hinterbliebene des Amoklaufs von Winnenden engagieren. "Das gültige Waffengesetz stellt unzulässig das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes). (…) Tatsächlich hat das Waffengesetz in den vergangenen Jahren der Allgemeinheit in der Praxis keinen ausreichenden Schutz vor diversen Mordserien mit privaten legalen Waffen geboten. Und auch gegenwärtig und zukünftig erschwert das aktuelle Waffengesetz Straftaten gegen das Leben mit privaten legalen Schusswaffen offensichtlich nicht oder nur geringfügig. Keine der sog. Verschärfungen des Waffengesetzes vom 25. Juli 2009 ist geeignet, Massaker wie in Erfurt (2002) oder Winnenden (2009) tatsächlich zu vermeiden oder gar zu verhindern." Deshalb fordert die Initiative, den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten bzw. endlich wirksam einzuschränken. [7] Vor dem Bundesverfassungsgericht haben sie eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, dafür werden sie in Hass-E-Mails sogar beschimpft und bedroht. Im Juni wurden dem Bundestag 100.000 Unterschriften für ein schärferes Waffenrecht übergeben. [8] Gegner von Sportschützen haben es schwer, insbesondere in einem Bundesland, in dem der amtierende Justizminister glaubt, sich eigenhändig mit der Pistole verteidigen zu müssen [9] und der Ministerpräsident den Sportschützen verspricht: "Solange ich etwas in der Landespolitik zu sagen habe, wird es eine Verschärfung des Waffenrechts nicht geben." [10] Angeblich existieren zwischen den Sportschützen und den Regierungsparteien enge Kontakte. Die von der Diskussion um "Stuttgart 21" bereits arg in Mitleidenschaft genommene schwarz-gelbe Koalition wird sich daher kaum mit den Sportschützen anlegen wollen. "Weil Millionen Schützen 'nicht auf ihr tödliches Spielzeug verzichten wollen', nehme man lieber alle paar Jahre einen Amoklauf in Kauf, sagt Aktivist Roman Grafe. 'Man veranstaltet eine Trauerfeier - dann ist das erledigt.'" [11] Was muss noch alles passieren, Herr Goll? Wie viele Opfer sind genug, Herr Mappus? Alles nur bedauerliche Einzelfälle? Die Frage lautet tatsächlich: Was ist mehr wert - der Schutz der Bevölkerung oder das Recht der Sportschützen auf Ausübung ihres Privatvergnügens? Kann, wer unbedingt schießen will, seinen Sport nicht mit dem Luftgewehr betreiben? Müssen es unbedingt richtige Schusswaffen sein? Ich bin gespannt, wie die Verfassungsrichter urteilen. ---------- [1] RZ-Online vom 15.06.1998 [2] Die Zeit vom 04.09.2009 [3] Die Welt-Online vom 07.04.2010 [4] MVregio vom 21.02.2010 [5] FAZ.Net vom 19.03.2010 [6] Badische Zeitung vom 20.09.2010 [7] Presse-Erklärung zur Verfassungsbeschwerde, PDF-Datei mit 391 kb [8] Spiegel-Online vom 15.09.2010 [9] Stuttgarter Zeitung vom 04.05.2010 [10] Reutlinger General-Anzeiger vom 19.04.2010 [11] Frankfurter Rundschau vom 15.09.2010 Nachtrag: Der Hells-Angels-Rocker wurde im November 2011 vom BGH freigesprochen. |