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03. November 2010, von Michael Schöfer
Schießwütig


Die Paketbomben, die aus dem Jemen per Frachtflieger in Richtung Europa und USA geschickt wurden, sind zweifellos eine große Gefahr. Nicht auszudenken, wenn Flugzeuge über bewohnten Gebieten explodiert wären. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) reagiert, ganz im Gegensatz zu seinem Vorgänger, Wolfgang Schäuble, erfreulicherweise besonnen und dringt auf ein EU-weites Sicherheitspaket für schärfere Luftfrachtkontrollen. Exakt die richtige Strategie. Bei seinem Parteifreund, Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, kann man dagegen beobachten, was ein Pawlowscher Reflex ist. Schünemann will nämlich schießen. Tatort-Kommissar Horst Schimanski lässt grüßen.

Der niedersächsische Innenminister verlangt eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. "Wir brauchen rasch Klarheit, dass die Bundeswehr Frachtflugzeuge mit einer Bombe an Bord notfalls abschießen darf, wenn die Maschine von Terroristen als Waffe missbraucht wird", poltert der CDU-Politiker. [1] Er will sogar "bei einer terroristischen Lage" den Verteidigungsfall ausrufen. [2] Eurofighter gegen Paketbombe - ein höchst ungleiches Duell.

Allerdings mit einem kleinen Schönheitsfehler: Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.02.2006 (1 BvR 357/05) den Abschuss eines mit Passagieren besetzten Flugzeugs als verfassungswidrig deklariert. "Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden", lautete der Tenor. Dieser Grundrechtsschutz gilt ohne Zweifel auch für die Besatzung von Frachtflugzeugen, die sicherlich ebenfalls "tatunbeteiligt" ist.

Doch dieses wegweisende Urteil wird von Schünemann einfach ignoriert. Sein Pawlowscher Reflex riecht nach Pulverdampf. Viel Pulverdampf. Vom Karlsruher Urteil einmal abgesehen: Wie soll man sich das überhaupt vorstellen? Nehmen wir an, die Sicherheitsbehörden wüssten - woher auch immer - genau, dass sich in einem bestimmten Flieger eine Paketbombe befindet. Während des Flugs schlummert sie im Frachtraum vor sich hin und wartet lediglich auf das Signal zur Explosion. Die Terroristen sitzen derweil im Jemen oder andernorts. Wann die Bombe detoniert, ist den Behörden natürlich nicht bekannt.

Soll man den Frachtflieger also kurzerhand abschießen und dabei Menschenleben zerstören? Rein prophylaktisch? Nur auf den Verdacht hin, die Maschine könnte womöglich über einer Stadt abstürzen? Naheliegende Alternative: Die Besatzung landet auf einem Ausweichflughafen und vermeidet dabei den Flug über bewohnte Gebiete. Der "Missbrauch eines Frachtflugzeugs als Waffe" besteht schließlich allein im unfreiwilligen Transport einer Bombe, die Piloten selbst sind daher wohl kaum als Komplizen von al-Qaida anzusehen. Der Anweisung, einen Ausweichflughafen anzusteuern, würden sie gewiss Folge leisten.

Blindwütiges herumballern hilft keinem, höchstens den Terroristen, die sich darüber bestimmt köstlich amüsieren. Zum Schluss genügt ihnen vielleicht schon die gezielte Verbreitung eines Gerüchts, eine Bombe sei an Bord. Schünemann will ja unbedingt schießen lassen und nimmt ihnen damit auch noch die Arbeit ab. Es ist erschreckend, wie reflexhaft (um nicht zu sagen primitiv) an der Spitze mancher Sicherheitsbehörde gedacht wird. Schünemann hat offenbar zu viele schlechte Filme gesehen. Schimanski ballert zwar ständig herum, mit echter Polizeiarbeit hat das jedoch nicht das Geringste zu tun. Ist eben bloß ein Krimi, lieber Herr Innenminister. Fazit: Von solchen Verantwortlichen kann sich niemand wirklich beschützt fühlen.

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[1] Neue Osnabrücker Zeitung vom 01.11.2010
[2] Reuters vom 03.11.2010