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17. März 2011, von Michael Schöfer
Politischer Kollateralschaden


Schwarz-Gelb gerät jetzt völlig aus dem Tritt: Nachdem die glühenden Atomkraftbefürworter angesichts der Katastrophe in Japan scheinbar (!) ins Lager der Atomkraftgegner gewechselt sind, stellt sich berechtigterweise die Frage nach der Legitimität des verkündeten Atom-Moratoriums. Anders ausgedrückt: Brechen Merkel & Co. die Verfassung? In einer Demokratie ist nämlich auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden, ohne ausreichende Rechtsgrundlage darf sie demzufolge kein Gesetz einfach so außer Kraft setzen. Doch genau das ist passiert.

Zur Erinnerung: 2010 beschloss die Regierungskoalition per Gesetz die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke (11. und 12. Novelle des Atomgesetzes). Und weil sie nun berechtigterweise Angst vor Wahlniederlagen bei den anstehenden Landtagswahlen hat, erklärt die Bundesregierung das Gesetz temporär für ungültig. Rechtsgrundlage hierfür sei § 19 Abs. 3 Atomgesetz (Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren). Dieser lautet:

Die Aufsichtsbehörde kann anordnen, daß ein Zustand beseitigt wird, der den Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, den Bestimmungen des Bescheids über die Genehmigung oder allgemeine Zulassung oder einer nachträglich angeordneten Auflage widerspricht oder aus dem sich durch die Wirkung ionisierender Strahlen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter ergeben können. Sie kann insbesondere anordnen,
1. daß und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind,
2. daß radioaktive Stoffe bei einer von ihr bestimmten Stelle aufbewahrt oder verwahrt werden,
3. daß der Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der in den §§ 7 und 11 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Art sowie der Umgang mit Anlagen, Geräten und Vorrichtungen der in § 11 Abs. 1 Nr. 3 bezeichneten Art einstweilen oder, wenn eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt oder rechtskräftig widerrufen ist, endgültig eingestellt wird. [1]

Viele Juristen weisen darauf hin, dass dieser Passus nur bei einer konkreten Gefahr greife, die aber momentan von den deutschen Kernkraftwerken gar nicht ausgehe. In der Tat, seit der Laufzeitverlängerung hat sich an der Sicherheitslage der hiesigen Atommeiler überhaupt nichts geändert. Nicht einmal durch das Unglück im AKW Fukushima. "Die den begrenzt verlängerten Laufzeiten der Kernkraftwerke zu Grunde liegenden Rahmendaten sind unverändert. Es wäre deshalb falsch, vorschnell die entlang der Fakten begründeten Entscheidungen zu revidieren", verkündete die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner noch am 12. März (einen Tag nach dem verheerenden Erdbeben). [2] Wären deutsche Kernkraftwerke jetzt tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung, hätte man damals die Laufzeitverlängerung gar nicht beschließen dürfen. Hat Schwarz-Gelb aber trotzdem, und zwar stets mit dem beschwichtigendem Hinweis "Deutsche Kernkraftwerke sind sicher." Drohende Wahlniederlagen sind freilich keine konkrete Gefahr im Sinne des Atomgesetzes, sondern nur eine konkrete Gefahr für die CDU. Eine politische wohlgemerkt.

Bitte nicht falsch verstehen, meiner Ansicht nach stellen Kernkraftwerke schon von jeher eine potentielle Gefahr für die Bevölkerung dar. Aber "potentiell" ist eben juristisch gesehen nicht "konkret". Dass sich die Bundesregierung, so wie alle anderen auch, an Recht und Gesetz hält, ist mir allerdings genauso wichtig wie der Schutz der Bevölkerung. Insbesondere in brenzligen Situationen, wenn es am meisten auf die Verfassungstreue der Institutionen ankommt. Der richtige Weg wäre daher zumindest ein Moratoriums-Gesetz gewesen, das logischerweise nur vom Bundestag beschlossen werden kann (am besten sogar eins, das den Ausstieg aus dem Atomausstieg vollkommen rückgängig gemacht hätte). Die Energieversorger haben ja bereits angekündigt, das quasi en passant erlassene Moratorium rechtlich prüfen zu lassen. Selbst Merkels Parteifreund, Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), bezweifelt, dass die Abschaltung von Kernkraftwerken ohne Zustimmung des Bundestages zulässig ist. Lammert lässt ebenfalls prüfen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), konstatiert: "Eine Bundesregierung kann nicht per Erlass ein Gesetz aushebeln." [3]

Bundeskanzlerin Angela Merkel, bekanntlich gleichzeitig CDU-Vorsitzende, nennt solche Einwände "spitzfindig". Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Verfassungsfragen sind spitzfindig. Und das aus dem Mund der Kanzlerin. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) laviert: Das Moratorium sei politisch gemeint, nicht rechtlich. [4] Was sollen wir wiederum daraus schließen? Ist das Moratorium lediglich Augenwischerei, wie die Opposition sagt, das Laufzeitverlängerungsgesetz also nach wie vor in Kraft? Ist das Ganze bloß politisches Blendwerk fürs dumme Wahlvolk und rechtlich ohne Belang? Es scheint so. Wir leben offenbar in einer Bananenrepublik, in der sich die Regierung erlaubt, nach politischem Gutdünken zu agieren und dabei den Bürger dreist anzulügen. Unglaublich. Bezeichnend für eine Partei, die sonst glaubt, die Rechtsstaatlichkeit für sich gepachtet zu haben und zudem gerne mit dem Finger auf vermeintliche Verfassungsfeinde zeigt.

Das Atomunglück in Japan bewirkt hierzulande einen politischen Kollateralschaden. Die CDU entpuppt sich als Chaotentruppe, in der es drunter und drüber geht. Ohnehin seit Jahrzehnten mit ihrer Pro-Atom-Politik auf dem Holzweg, ist sie jetzt auch mit der Frage, wie es nun weitergehen soll, total überfordert. Dennoch will sie gewählt werden. Ob das klappt?

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[1] Juris
[2] Staatsministerium BW
[3] RP-Online vom 17.03.2011
[4] Süddeutsche vom 16.03.2011