Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



10. Juli 2012, von Michael Schöfer
Das kann man auch anders sehen


"1951 wurde Libyen mit der UN-Resolution 289 unabhängig. Es gründete sich als unabhängiges Königreich und König Muhammad Idris al-Sanusi wurde der erste König Libyens. Seine Regierungszeit, die 18 Jahre lang andauerte, war von Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue geprägt", behauptet der libysche Schriftsteller und Journalist Abdulsalam Ghariani. [1]

"Nach der Verfassung vom 7. Oktober 1951 war Libyen eine föderale Monarchie mit König Idris als Staatsoberhaupt, dessen designierter Nachfolger aus seiner Familie stammen sollte. Die wesentliche politische Macht lag beim König. Die Exekutive der Regierung bestand aus einem Ministerpräsidenten und dem Ministerrat, die vom König ernannt wurden, und auch gegenüber der Abgeordnetenkammer, dem Unterhaus des Zweikammersystems, verantwortlich waren. . Der Senat, auch Oberhaus genannt, bestand aus acht Vertretern aus jeder der drei Provinzen. Die Hälfte der Senatoren wurden vom König ernannt, der auch das Veto-Recht bei Gesetzesinitiativen besaß und das Unterhaus auflösen konnte. (...) Nach den ersten Parlamentswahlen vom 19. Februar 1952 wurden die politischen Parteien abgeschafft. Die Nationale Kongresspartei, die gegen eine föderale Staatsform gekämpft hatte, wurde verboten..." [2]

Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue sieht meiner Meinung nach anders aus.

----------

[1] Frankfurter Rundschau vom 05.07.2012
[2] Wikipedia, Königreich Libyen