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10. Juni 2011, von Michael Schöfer
Dieser Preis ist zu hoch


Über das Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" kann man in der Tat geteilter Meinung sein. Und gegen die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs darf man natürlich auch demonstrieren, das ist hierzulande ein Grundrecht. Zum Glück. Doch wie bekommen die Bahnhofsgegner die Mehrheit auf ihre Seite? Wie überzeugt man die Verantwortlichen, von den einstmals gefassten Beschlüssen abzuweichen? Manche sagen, dazu gehöre, um Aufmerksamkeit zu gewinnen, die bewusste Grenzüberschreitung. Nur eine andere Landesregierung zu wählen, ist ihnen augenscheinlich zu wenig.

Sitzblockaden sind zwar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (Az: 1 BvR 718/89) nicht generell strafbar (es kommt dabei immer auf die konkreten Umstände an), Hausfriedensbruch zählt dagegen nicht zu den erlaubten Methoden Demonstrierender. Doch genau darüber musste kürzlich das Amtsgericht Stuttgart befinden. Zwei "Stuttgart 21"-Gegner hatten sich vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof an einen Bagger gekettet. Sie bestritten nicht einmal, die Tat begangen zu haben, funktionierten aber die Gerichtsverhandlung zu einer politischen Veranstaltung um. Die Justiz verkam zur Showbühne.

"Mehrere tausend Strafverfahren hat allein der Streit um das umstrittene Bauprojekt Stuttgart 21 nun schon mit sich gebracht. Hunderte von ihnen landen vor Gericht. Jede Woche gibt es mehrere Prozesstermine. Und von den Straßen strömen S-21-Gegner inzwischen direkt in die Gerichtssäle. Dort wollen sie ein Wörtchen mitreden. Auf dem Tisch vor der Angeklagten liegt eine große Bananenstaude, in der vorletzten Zuschauerreihe beißt gerade einer demonstrativ in seine Banane. 'Gerichte sind zum Essen da!', ruft er. Es ist ein eingespieltes Bild, das sagen soll: Auf dem grüngrauen Teppich dieses Saals treffen die Stuttgarter auf die Bananenrepublik, die sie verachten. Also rufen sie dazwischen, grölen, lachen die Richterin aus. Wenn die Urteile im Namen des Volkes ergehen, johlen oder buhen sie. Das hier ist ja irgendwie ihre Justiz, die dürfen sie ja wohl noch beschimpfen." [1]

Das ist eine bedenkliche Entwicklung, weil damit die Justiz als Ganzes in Frage gestellt wird. Wer sich für die bewusste Grenzüberschreitung entscheidet, hat dafür die Folgen zu tragen. Und das ist auch gut so. Die Art und Weise, wie manche S21-Gegner im Gerichtssaal agieren, offenbart allerdings ein eigentümliches Demokratieverständnis und eine bemerkenswerte Intoleranz. Zur Erinnerung: Bei "Stuttgart 21" geht es bloß um eine Sachentscheidung, in den Gerichtssälen geht es jedoch um Grundsätzliches: Gilt noch die Gleichheit vor dem Gesetz, die fordert, dass jeder für Rechtsverstöße haften muss, auch wenn sein Anliegen (hier die Verhinderung des Bahnhofsumbaus) von einem Gutteil der Stuttgarter Bürger geteilt wird? Oder hat neuerdings der recht, der die lautesten Unterstützer findet? Heiligt der Zweck die Mittel? Selbst wer gegen das Bahnhofsprojekt ist, kann das nicht gutheißen.

Die unabhängige Justiz ist in einem demokratischen Gemeinwesen unverzichtbar. Sie soll u.a. garantieren, dass niemand über dem Gesetz steht. Dies infrage zu stellen, rührt am Fundament der Demokratie. Immanuel Kants kategorischem Imperativ ("Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne") würden wohl die meisten zustimmen. Wer mehr Bürgerbeteiligung fordert, darf folglich demokratische Mechanismen nicht einfach außer Kraft setzen. Willkür ist keine Lösung, dieser Preis für den Widerstand gegen "Stuttgart 21" wäre viel zu hoch. Mein Wunsch: Es möge dort wieder Vernunft einkehren.

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[1] taz vom 26.05.2011