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08. September 2011, von Michael Schöfer
Das Tüpfelchen auf dem i


Die FDP in Agonie, die schwarz-gelbe Koalition vor dem Ende - zumindest wenn die Abstimmung im Bundestag über den Euro-Rettungsschirm schief geht. Dann gibt es womöglich Neuwahlen. Eine ziemlich heikle Angelegenheit, weil momentan gar kein verfassungskonformes Wahlrecht existiert. Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich in seinem Urteil verfügt, dass spätestens bis zum 30. Juni 2011 ein neues Wahlgesetz in Kraft treten muss. Das Urteil erging im Juli 2008. Die Regierungsparteien haben bislang aber bloß einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nach mehr als drei Jahren, wohlgemerkt. Doch der sei, wie das alte Wahlgesetz, ebenfalls verfassungswidrig. Behauptet jedenfalls Hans Meyer, der in Karlsruhe erfolgreich gegen das damals gültige Bundeswahlgesetz geklagt hat.

Das vom Verfassungsgericht bemängelte "negative Stimmgewicht" werde in dem Entwurf gar nicht beseitigt, außerdem blieben die Überhangmandate bestehen. "Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt - oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Überhangmandate entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Erststimmen mehr Direktmandate erzielt, als ihr durch den Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würde." [1] Sollte der Gesetzentwurf von Union und FDP eine Mehrheit erhalten, hat Meyer bereits erneut Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das kann heiter werden. Unter Umständen müssen wir uns darauf gefasst machen, dass das höchste deutsche Gericht die Durchführung einer außerplanmäßigen Neuwahl des Bundestages per einstweiliger Anordnung regelt.

Hier zeigt sich abermals: Schwarz-Gelb ist eine Chaotentruppe. Und wie in anderen Bereichen, Stichwort Steuersenkung für Hoteliers und Gastwirte, geht es nicht ums Allgemeinwohl, sondern allein um das pure Eigeninteresse. Bei der letzten Bundestagswahl hat die CDU 21 Überhangmandate bekommen, die CSU drei. Alle anderen Parteien kein einziges. [2] Geht die nächste Wahl knapp aus, könnten Überhangmandate für die Mehrheit im Deutschen Bundestag ausschlaggebend sein. Theoretisch könnten Union und FDP mit ihrer Hilfe weiterregieren, selbst wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis prozentual weniger Stimmen bekämen als die bisherigen Oppositionsparteien. Das ist hierzulande bei Bundestagswahlen zwar noch nie vorgekommen, aber immerhin bei der letzten Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

Am 27. September 2009 bekamen CDU und FDP bei der zeitgleich mit der Bundestagswahl durchgeführten Landtagswahl 744.950 Zweitstimmen - SPD, Grüne, Linke und SSW zusammen jedoch 772.475. Überraschung: Obgleich CDU und FDP 27.525 weniger Zweitstimmen erhielten als die anderen im Kieler Landtag vertretenen Parteien, hatten sie dort ein Mandat mehr. [3] Verantwortlich dafür war ein kompliziertes Geflecht aus Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie weiteren Klauseln des Wahlrechts. Folge: Das Landesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz am 30. August 2010 als verfassungswidrig erklärt, deshalb findet im nördlichsten Bundesland am 6. Mai 2012 eine Neuwahl statt.

Partei Zweitstimmen
(absolut)
Anteil der Zweitstimmen in Prozent Sitze im Landtag
CDU 505.612 31,5 % 34
SPD 407.643 25,4 % 25
FDP 239.338 14,9 % 14
GRÜNE 199.367 12,4 % 12
Linke 95.764 6,0 % 6
SSW [4] 69.701 4,3 % 4


Zweitstimmen Prozentanteile Sitze im Landtag
CDU, FDP 744.950 46,4 % 48
SPD, Grüne, Linke, SSW 772.475 48,1 % 47

Ähnliches könnte auch bei einer Bundestagswahl passieren. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb belegt, dass die Regierungskoalition notfalls sogar mit einer rechtlich äußerst fragwürdigen Mehrheit weiterzuregieren gedenken. Die Verfassung ist ihr offenbar gleichgültig. Sie bewegt sich damit allerdings auf extrem dünnen Eis. Käme es tatsächlich so, würde das zweifellos eine schwere Verfassungskrise bedeuten. Mit den entsprechenden Konsequenzen: Eine längere Hängepartie, bis über die Rechtmäßigkeit der Wahl entschieden worden ist. In dieser Zeit wäre staatliches Handeln vielleicht infrage gestellt bzw. nur eingeschränkt möglich. Keine guten Aussichten, wenn - wie jetzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise - rasch weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. Noch größere Politikverdrossenheit in weiten Teilen der Bevölkerung, die Koalition könnte sich kaum vom Ruch der Wahlfälschung befreien. Rechtsextreme oder rechtspopulistische Parteien erhielten eventuell starken Zulauf, mit gravierenden Folgen für die Demokratie. Kurzum, es wäre eine Katastrophe.

Es ist erschreckend mitanzusehen, wie Union und FDP ihre Partikularinteressen über das Gemeinwohl stellen. Das fehlte uns noch: Eine verfassungswidrige Bundestagswahl und das darauf beruhende Weiterregieren der abgehalfterten Regierungskoalition wäre in der Tat das Tüpfelchen auf dem i. Schlimmer könnte es kaum kommen. Und am Ende müssen uns UN-Truppen vom Joch befreien. (Keine Angst, Angela, kleiner Scherz, nicht ernst gemeint.) Schwarz-Gelb spielt mit dem Feuer. Daher: Je früher die derzeitige Regierung abgewählt wird, desto besser für unser Land.

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[1] Die Zeit-Online vom 06.09.2011
[2] Wikipedia, Überhangmandat, Auswirkungen der Überhangmandate bei den bisherigen Bundestagswahlen
[3] Wikipedia, Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009
[4] Wikipedia, Südschleswigscher Wählerverband