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10. Dezember 2011, von Michael Schöfer
Überraschende Kehrtwende


Vor zwei Jahren habe ich in "Seltsames Demokratieverständnis" kritisiert, dass sich Spitzenfunktionäre des Deutsche Beamtenbundes (dbb) öffentlich für branchenspezifische Mindestlöhne aussprachen und den gesetzlichen Mindestlohn ablehnen. Der dbb und die dbb tarifunion seien "der Ansicht, dass branchenspezifische Mindestlöhne grundsätzlich besser als gesetzliche Mindestlöhne geeignet sind, in einzelnen Bereichen bestehende soziale Verwerfungen zu beseitigen", hieß es. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn stelle darüber hinaus einen Eingriff in die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien dar. Was mir damals jedoch besonders gegen den Strich ging: Meine Frage nach dem entsprechenden Beschluss eines Gewerkschaftstages blieb unbeantwortet, offenbar gaben die Spitzen des dbb ihre Privatmeinung als Meinung des dbb aus. Die von mir geäußerten Zweifel an der Legitimität ihres Handelns wurden jedenfalls nie ausgeräumt.

Der Deutsche Beamtenbund hat den gesetzlichen Mindestlohn seit langem immer wieder mit Nachdruck abgelehnt: "Vor den Gefahren eines gesetzlich verordneten Mindestlohns für das Tarifsystem in Deutschland hat Frank Stöhr, zweiter Bundesvorsitzender des dbb und 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, gewarnt. Als Alternative empfahl Stöhr auf einer Diskussionsveranstaltung am 6. Dezember 2007 in Berlin einen branchenspezifischen Mindestlohn. (...) Gut gemeint, aber auch gefährlich ist der Versuch, einen einheitlichen und gesetzlich verordneten Mindestlohn zu etablieren. Ein solches Einheitsminimum lässt die branchenspezifischen Besonderheiten außer Acht. Außerdem schwächt der Gesetzgeber die tarifautonomen Tarifpartner, gab Stöhr zu bedenken. Die Alternative sei ein branchenspezifischer Mindestlohn, der von den Tarifpartnern frei ausgehandelt wird und die Besonderheiten des jeweiligen Bereiches berücksichtigt." [1]

Und nun kommt plötzlich die überraschende Kehrtwende: "dbb bekräftigt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn: Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen und der 2. Vorsitzende Frank Stöhr haben die dbb Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt und die Ausweitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der Arbeitnehmer heftig kritisiert." [2] Aha, Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn bekräftigt... So, als habe man den gesetzlichen Mindestlohn schon immer gewollt. Hat der dbb nicht vielmehr ausdrücklich vor dem gesetzlichen Mindestlohn gewarnt und branchenspezifische Mindestlöhne grundsätzlich als besser geeignet bezeichnet? Galt der gesetzliche Mindestlohn nicht sogar als gefährlich? Was ist aus dem angeblichen Eingriff in die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien geworden?

Um nicht missverstanden zu werden: Ich persönlich habe mich stets für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Und es ist schließlich zu begrüßen, wenn eine Organisation dazulernt. Insofern kommt mir die Kehrtwende des dbb also gerade recht. Das ist eine Seite der Medaille. Die andere ist die Frage nach der Legitimität. Der letzte Gewerkschaftstag des dbb fand 2007 statt, der nächste ist erst 2012. Mit anderen Worten: Die unerwartete Kehrtwende in Sachen gesetzlicher Mindestlohn ist bislang nicht vom höchsten Gremium des Beamtenbundes abgesegnet worden. Ich halte es aber, unabhängig von der Sachfrage, für ausgesprochen bedenklich, wenn Repräsentanten einer Gewerkschaft solch weitreichende Festlegungen quasi im Alleingang vollziehen. Wenn es früher falsch war, dass Frank Stöhr seine Privatmeinung als Meinung des dbb ausgab, kann es heute nicht richtig sein, bloß weil ich ihm neuerdings zustimme. Schließlich ist es nichts anderes als vorher auch: Unautorisiertes, den demokratischen Prinzipien widersprechendes, höchst fragwürdiges Verhalten. Selbst die CDU hat die Frage nach dem gesetzlichen Mindestlohn auf ihrem Bundesparteitag diskutiert. Beim dbb Fehlanzeige! Es geht mir folglich um die Grundsätze der innergewerkschaftlichen Demokratie. Wie man sieht, hat der dbb hier noch viel zu lernen.

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[1] Deutsches Verbände Forum vom 06.12.2007
[2] dbb vom 07.12.2011