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22. Dezember 2011, von Michael Schöfer
Naiver Glaube


Manchmal kann man am Rechtsstaat verzweifeln. Wer im naiven Glauben aufgewachsen ist, dass jeder Mensch unabhängig vom Ansehen seiner Person unveräußerliche Grundrechte besitzt und überdies alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, kann die jüngsten Vorgänge in Hessen nur mit Befremden zur Kenntnis nehmen. 2006 wurde der Anarchist Jörg Bergstedt widerrechtlich festgenommen und vier Tage lang inhaftiert. [1] Das ist unstreitig. Auch die Umweltaktivistin Cécile Lecomte (Spitzname: Das Eichhörnchen) wurde unrechtmäßig festgenommen. Das ist ebenfalls unstreitig. Schon allein die Festnahmen an sich sind ein Skandal (ja, selbst Anarchisten und Umweltaktivistinnen besitzen Grundrechte!). Noch skandalöser ist freilich die juristische Aufarbeitung der Fälle. Dem Oberlandesgericht Frankfurt und der Staatsanwaltschaft Gießen zufolge soll das Ganze nämlich folgenlos bleiben.

Noch einmal zur Erinnerung: Jörg Bergstedt, dem vorgeworfen wurde, "in Gießen ein Loch in die Tür der CDU-Geschäftsstelle gebohrt und Schmierereien nahe Bouffiers Wohnhaus gesprüht zu haben", war nachweislich nicht am Tatort, denn Polizeibeamte (!) observierten ihn zur gleichen Zeit andernorts beim Federballspiel. Noch schlimmer: Ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) hat sogar die wahren Täter beobachtet, "die sich an der Tür der CDU-Geschäftsstelle zu schaffen machten", aber bedauerlicherweise laufen lassen. [2] Festgenommen wurde Bergstedt trotzdem. Ein äußerst fragwürdiges Verhalten der hessischen Polizei. Es kann zugegebenermaßen verdammt lästig sein, wenn der ins Auge gefasste Täter die Tat partout nicht begehen will. Und da am Tatort die Falle eigens für ihn vorbereitet war, traten solche rechtsstaatlichen Hindernisse offenbar rasch in den Hintergrund. Planerfüllung ist eben Planerfüllung.

"Lecomte war im Juli 2009 am Rande eines Prozesses gegen radikale Gentechnik-Gegner an der Fassade des Gießener Landgerichts hochgeklettert. Dort hatte sie mit Kreide 'Gentech weg!' an die Mauer geschrieben. Die Polizisten nahmen sie daraufhin für rund zwölf Stunden in Gewahrsam, obwohl sie ihnen mehrfach erklärte, dass dies rechtswidrig sei. (...) In der Zelle musste sie sich für eine Durchsuchung nackt ausziehen." [3] Alles rechtswidrig, wie die Gerichte im Nachhinein feststellten: "Es wird festgestellt, dass bei der Einlieferung der Klägerin in den Polizeigewahrsam am 15. Juli 2009 die Anordnung an die Klägerin, sich zum Zwecke der Durchsuchung vollständig zu entkleiden sowie das Unterlassen, ihr unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen, rechtswidrig waren." [4] "Die Ingewahrsamnahme der Betroffenen war insgesamt rechtswidrig." [5]

Der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt sieht den Fall Bergstedt jedoch so: "Die Annahme der Polizei und des Haftrichters, Bergstedt habe 'etwas mit den Straftaten zu tun gehabt', sei 'mehr als naheliegend'. Wenn Bergstedt sage, dass er zu Unrecht inhaftiert worden sei, so verkenne er, dass er sich auch als 'Hintermann' hätte strafbar machen können." [6] Mehr als naheliegend? Obgleich man Bergstedt zum Zeitpunkt der Tat an einem anderen Ort observierte und zugleich die wahren Täter beobachtete? Eine abenteuerliche Begründung. Und das mit dem "Hintermann" ist schließlich eine bloße Vermutung. Theoretisch ist es natürlich immer möglich, von irgendetwas der Hintermann zu sein. Aber reicht das in einem Rechtsstaat wirklich schon aus, um inhaftiert zu werden? Ein paar stichhaltige Beweise sollten zur Beurteilung dieser Frage schon vorliegen, oder nicht? Hilfreich wäre etwa gewesen, die Täter an der Tür der Gießener CDU-Geschäftsstelle festzunehmen, um dadurch die Verbindung zu Bergstedt belegen zu können. Aber genau das ist ja unterblieben.

Im Fall Cécile Lecomte vertritt die Staatswanwaltschaft Gießen die Ansicht, "der Einsatzleiter sei 'von der Rechtmäßigkeit seines Handelns' ausgegangen". Sie billigte ihm daher einen straflosen Irrtum zu. "Ich kann nicht glauben, dass ein Polizeichef die Gesetze nicht kennt", entgegnet Lecomte. [7] Stellen Sie sich vor, Sie werden festgenommen und müssen sich obendrein in der Zelle nackt ausziehen. Sie weisen zu Recht mehrfach auf die Unrechtmäßigkeit der Maßnahme hin, durchgeführt wird sie trotzdem. Außerdem schließen sich Ihnen die Gerichte in Ihrer Bewertung auch noch an. Und all das soll juristisch ohne Folgen bleiben? Wie gesagt: Wer im naiven Glauben aufgewachsen ist, dass jeder Mensch unabhängig vom Ansehen seiner Person unveräußerliche Grundrechte besitzt und überdies alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, kann manchmal am Rechtsstaat verzweifeln.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 22.08.2010
[2] Frankfurter Rundschau vom 25.10.2011
[3] Frankfurter Rundschau vom 22.12.2011
[4] Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank, Verwaltungsgericht Gießen, 9. Kammer, Urteil vom 27.09.2010, Az: 9 K 1708/09.GI
[5] Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank, OLG Frankfurt, 20. Zivilsenat, Beschluss vom 22.03.2010, Az: 20 W 264/09
[6] Frankfurter Rundschau vom 16.12.2011
[7] Frankfurter Rundschau vom 22.12.2011