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05. Mai 2012, von Michael Schöfer
Annette Schavan


Es scheint sich alles zu wiederholen, wie damals bei Guttenberg: Erst leugnen, dann bagatellisieren, am Ende dennoch zurücktreten. Und die Claqueure lernen offenbar ebenso wenig dazu: "Ich habe keinen Grund, anzunehmen, dass irgendetwas faul ist an der Doktorarbeit von Annette Schavan", sagt der CDU-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg, Thomas Strobl. [1] Ich dachte immer, in so einer Stellung müsste man wenigstens lesen können. Schavanplag wirft der Ministerin immerhin vor, dass sich auf 56 Seiten ihrer vor 32 Jahren geschriebenen Dissertation (Titel ausgerechnet: "Person und Gewissen") Plagiate finden. Das sind 56 Gründe. Okay, es gilt die Unschuldsvermutung - bis zum Beweis des Gegenteils. Und dieser Rechtsgrundsatz gilt selbstverständlich auch für Annette Schavan. Doch für die Aussage "Ich habe keinen Grund, anzunehmen..." muss Strobl wohl die gesamte Ignoranz zusammenklauben, zu der er überhaupt fähig ist. Oder es ist kaum zu überbietende Dummheit?

Annette Schavan taktiert ziemlich ungeschickt: "Sie sei jederzeit bereit, darüber zu sprechen, welche Quellen sie in welcher Weise verwendet habe, sagte Schavan. Sie gebe gerne jedem Rechenschaft. Mit anonymen Vorwürfen könne man schwerlich umgehen." [2] Dabei kann man mit dieser Art von anonymen Vorwürfen in Wahrheit sehr gut umgehen, da alles schriftlich zum Nachlesen auf dem Tisch liegt - in ihrer eigenen Dissertation und in den Fundstellen, die schavanplag aufführt. Sie kann also die Vorwürfe jederzeit einzeln zu entkräften versuchen. Sofern sie es denn kann. Gerhard Dannemann von der Humboldt-Universität in Berlin urteilte gegenüber dem FOCUS: "Es liegt ein gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten vor." [3] Nun, wir werden sehen.

Für Guttenberg hat sich sie noch geschämt. Und für sich selbst? Der Maßstab, den sie an Gutenberg anlegte, gilt jetzt natürlich auch für Schavan. Was denn sonst?

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[1] Berliner Morgenpost vom 05.05.2012
[2] Die Zeit-Online vom 02.05.2012
[3] Focus-Online vom 05.05.2012