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14. Juli 2012, von Michael Schöfer
Unausgewogen


Die Frankfurter Rundschau ist angeblich, wie der neue Chefredakteur Arnd Festerling meint, eine "kritische Zeitung von hoher Qualität". Das Blatt bezeichnet sich selbst als "linksliberal" und betont immer wieder, es stehe in der Tradition des früheren Herausgebers Karl Gerold. Gerne beruft man sich auch auf Karl-Hermann Flach, den einstigen "liberalen Vordenker" und ehedem Aushängeschild der FR. Von einer kritischen Zeitung hoher Qualität erwartet man aber gemeinhin Ausgewogenheit, also bei umstrittenen Themen zumindest die faire Darstellung des Pro und Contra. Was man jedoch im Zusammenhang mit dem Urteil des Kölner Landgerichts [1], das die Beschneidung aus religiösen Gründen als rechtswidrig einstufte, in der FR lesen musste, war alles andere als ausgewogen, denn es kamen bislang fast ausschließlich Kritiker des Urteils zu Wort.

Eine chronologische Auswertung (bei der Leserbriefe außer Acht blieben) [2]:

Am 27. Juni 2012 informiert die FR ihre Leser, dass das Landgericht Köln "die Beschneidung eines muslimischen Jungen als strafbare Körperverletzung bewertet" hat. [3] Einen Tag später, am 28. Juni, las man in der Hessen-Beilage den Artikel "Gefahr für das religiöse Leben" von Timur Tinç und Jutta Rippegather [4] sowie ein Interview mit Yasar Bilgin, dem Vorsitzenden der Türkisch-Deutschen Gesundheitsstiftung [5]. Zudem fand man auf der Meinungsseite den Kommentar "Jenseits des Prinzipiellen" von Harry Nutt. [6] Drei Mal Kritik am Urteil, Gegner des Beschneidungsrituals kamen nicht zu Wort. Am 29. Juni berichtet die FR auf der Hessen-Seite über die Rede des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio auf dem Empfang des katholischen Büros in Wiesbaden, sein Plädoyer für den religionsfreundlichen Staat war ebenfalls gegen das Kölner Urteil gerichtet. [7]

Am 2. Juli belehrt uns die Frankfurter Rundschau über die vermeintlichen medizinischen Vorteile der Beschneidung [8], obgleich es in dem Urteil um das religiöse Ritual ging. Es darf gefragt werden: Was hat eigentlich das eine mit dem anderen zu tun? Einen zumindest ausgewogenen, beide Seiten darstellenden Artikel schrieb hingegen Arno Widmann. [9] "Es geht nicht um Recht haben oder im Recht sein. Es geht um eine Abwägung. (...) Wenn es zu einem Verbot der Beschneidung käme, hätte der Staat mit einem Handstreich fünf Prozent seiner Bevölkerung in die Illegalität getrieben. Für einen kleinen Schnitt und ein paar Tränen." Andererseits bekundete Widmann: "Ich halte die Beschneidung für eine überflüssige Quälerei, für eine der Machtdemonstrationen, mit denen wir 'eingemeindet' werden sollen. Ich glaube nicht, dass es einen Gott gibt, der so etwas verordnet hat und wenn, wäre es ein Grund ihn zu wechseln oder ganz auf ihn zu verzichten."

Die jüdische Philosophin Almut Bruckstein Çoruh prophezeite in der gleichen Ausgabe: "Dieses Urteil wird sich nicht halten." [10] "Die Thora, der Schabbat und die Beschneidung sind die Herzstücke jüdischen Lebens. An ihnen hängt die gesamte jüdische Tradition. Anders gesagt: Ohne die Beschneidung kann es in Deutschland kein jüdisches Leben geben. (…) Die Beschneidung das überlieferte Zeichen der Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft ist. Das hebräische Wort dafür ist 'Brit', gewöhnlich übersetzt als 'Bund'. Die Beschneidung besiegelt diesen Bund nicht, sondern konstituiert ihn." Sie bezieht sich auf folgende Stelle in der Thora (Das Buch Genesis, Kapitel 17): "Das ist mein Bund, den ihr bewahren sollt, zwischen mir und dir und deinem Samen nach dir: Beschnitten werde bei euch jegliches Männliche. Und ihr sollt beschnitten werden an eurem Gliede der Vorhaut, und das sei zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Und acht Tage alt soll beschnitten werden bei euch jegliches Männliche für eure Geschlechter..." [11] Auf der Meinungsseite präsentierte Harry Nutt in der "Auslese" unter der Überschrift "Der Gläubige hat keine Wahl" das, was in anderen Zeitungen über das Urteil geschrieben wurde: Jürgen Kaube (FAZ) eher religionskritisch, Michel Friedman (Die Welt) und Isolde Charim (taz) eindeutig pro Beschneidung. [12]

Am 3. Juli behauptet Micha Brumlik: "Judentum und Islam sind hier nicht erwünscht." [13] "Alle Argumente für oder gegen die Beschneidung" seien jedoch "schon Mitte des neunzehnten Jahrhunderts von Juden selbst, im Zuge der Begründung des Reformjudentums, vorgebracht" worden. "Es gibt in der aktuellen Debatte kein einziges Argument – vom Kindeswohl über die Polemik gegen Archaismen und allerlei Hygienevermutungen –, die nicht schon vor einhundertundfünfzig Jahren bemüht wurden." Immerhin erwägt Brumlik: "Bei alledem ist die Frage, ob und in welchem Ausmaß Eltern stellvertretend und vorgreifend die Zukunft ihrer Kinder vorbestimmen dürfen, noch gar nicht gestellt. Dass der Eingriff ohne Betäubung auch einem Baby heftige Schmerzen bereitet, ist unstrittig, dass er unter lokaler Betäubung keine Schmerzen verursacht, ebenso. Das deutsche Elternrecht jedenfalls räumt den Erziehungsberechtigten bis zum Eintreten der Religionsmündigkeit der Kinder weitgehende Vollmachten ein, Vollmachten, die das Leben eines Kindes auch ohne jeden körperlichen Eingriff unwiderruflich prägen können. Als Königsweg in der gegenwärtigen Debatte wird ein vermutlich zumutbarer Aufschub der Beschneidung bis zum vierzehnten Lebensjahr erörtert, jenem Jahr, in dem nach deutschem Recht die Religionsmündigkeit eintritt." Er hält dann konsequenterweise auch die christliche Taufe im Säuglingsalter für inakzeptabel. Dennoch kommt er zu dem Schluss: "Der religiös neutrale Staat [dürfe] durch Bildung Einfluss auf traditionale Einstellungen nehmen (...); die Änderung traditionaler Haltungen strafrechtlich erzwingen darf er jedoch nicht." Brumlik wird das wohl an dem jeweils infrage stehenden religiösen Ritual festmachen und seine Aussage kaum für jede religiöse Haltung gelten lassen, sonst müsste er die Steinigung von Ehebrechern ebenfalls vor dem strafrechtlichen Verbot des säkularen Staates schützen. Mit Steinigung wurden einst im biblischen Israel auch Götzendienst, vorsätzlicher Sabbat-Bruch, Wahrsagen, Ungehorsam gegenüber den Eltern und Gotteslästerung bestraft. Wie man sieht, sind traditionelle Haltungen zum Glück wandelbar.

Am 4. Juli wettert der Theologe Dr. Thomas Lentes gegen das Kölner Urteil. [14] Am 5. Juli spricht sich Omid Nouripour für eine Debatte über die Beschneidung, aber gegen ein Verbot aus. [15]

Und am 7. Juli kam das, was man in solchen Fällen immer befürchten muss: Der Orientalist und Schriftsteller Navid Kermani rückt das Urteil in einem Interview in die Nähe des Antisemitismus. "Hier brechen Muster auf, die sich über Jahrhunderte tief ins kulturelle Bewusstsein eingelagert haben. Man darf ja nicht vergessen, dass sich die europäische Kultur historisch auch durch die Abgrenzung vom Judentum und durch den Antisemitismus konstituiert hat." [16] Wie bequem. Einmal davon abgesehen, dass es im besagten Kölner Urteil um die Beschneidung eines muslimischen Jungen ging: Kann man hierzulande religiöse Praktiken nicht hinterfragen, ohne prompt mit dem Totschlagargument "Antisemitismus" konfrontiert zu werden? Man führe sich einmal die Begründung des Gerichts zu Gemüte: "(…) im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung überwiege das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorliegend die Grundrechte der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten seien abzuwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet." [17] Ich vermag darin keinen Antisemitismus zu erkennen, sondern vielmehr eine demokratische Selbstverständlichkeit. Das Gericht plädiert keineswegs gegen die Beschneidung als solche, es wendet sich nur gegen die Beschneidung von "nicht einwilligungsfähigen" Knaben.

Doch es kommt noch besser. Kermani: "Ich halte die Beschneidung nicht für eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn. Und der Eingriff in die Autonomie des Kinds ist, worauf gerade der Theologe Klaus Berger hingewiesen hat, bei der Taufe viel größer, wenn man einmal zu Ende denkt, was die Taufe symbolisiert, nämlich ihrer Substanz nach ein Mitgekreuzigtwerden; heute würde man es als 'Schein-Hinrichtung' bezeichnen." [18] Soll man das wirklich als ernsthaften Einwand gelten lassen? Ist das Symbol der Taufe, das Kermani grotesk zur "Schein-Hinrichtung" aufbläst, von dem der Säugling aber in Ermangelung geistiger Reife überhaupt nichts mitbekommt, wirklich mit einem irreversiblen körperlichen Eingriff vergleichbar bzw. sogar schlimmer als derselbe? Der metaphysische Hintergedanke tatsächlich schwerwiegender als die physische Operation? Offenbar ist jedes noch so an den Haaren herbeigezogenes "Argument" gut genug, um das Kölner Urteil zu verdammen. Intellektuell redlich ist diese Vorgehensweise freilich nicht.

Am 9. Juli wenden sich Renate Künast und Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) und andere Parteimitglieder gegen das Urteil und fordern Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern. "Nach unserer Überzeugung ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards keine Straftat." [19] Ob Volker Beck, bekennender Homosexueller (das ist ganz und gar nicht abwertend gemeint), andere archaische religiöse Traditionen genauso befürwortet, darf man mit Fug und Recht bezweifeln. Der Talmud fordert nämlich: "Du sollst nicht mit einem Mann schlafen, wie man mit einer Frau schläft; ein Greuel ist das. (…) Wenn ein Mann mit einem Mann schläft wie mit einer Frau - ein Greuel haben beide verübt, sterben, ja sterben sollen sie, ihr Blut über sie!" [20]

FR-Redakteur Harry Nutt fordert in einem Kommentar am 13. Juli ebenfalls Rechtssicherheit. "Juden und Muslime brauchen keine Ratschläge und Abhandlungen über ihre Rituale, sondern Rechtssicherheit. Diese herzustellen, ist auch die Aufgabe der Politik." [21]

Am 14. Juli kommentiert Christian Bommarius: "Die Beschneidung – mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht – ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, ihr strafrechtliches Verbot aber würde den Lebensnerv sowohl der jüdischen als auch der muslimischen Glaubensgemeinschaft treffen. In keinem Land der Welt ist die Beschneidung verboten. Die Ankündigung der Bundesregierung, ihre Zulässigkeit gesetzlich zu bestätigen, ist beruhigend." [22]

In der gleichen Ausgabe kommt abermals ein Theologe zu Wort, dessen Präferenzen man sich natürlich von vornherein denken kann. Der evangelische Bischof Markus Dröge bezieht sich dabei ausdrücklich auf Kermani: "Navid Kermani sieht im Kölner Urteil einen Ausdruck von Vulgärrationalismus. Zu Recht. Mit einem vordergründig rationalen Ansatz, der sich selbst als absolut setzt, werden andere Rationalitäten respektlos behandelt. Der Vulgärrationalismus liebt zurzeit die Religionskritik. Dadurch gerät unsere Gesellschaft in eine schizophrene Situation. Einerseits wird nach orientierenden Werten gerufen, andererseits wird der Blick auf den Orientierungswert religiöser Traditionen verstellt. Kermani warnt: Vom Vulgärrationalismus ist der Weg nicht weit zum Biologismus. Die Warnung muss noch weitergehen: Vom Biologismus ist der Weg nicht weit zu totalitären Denkmustern. Aus geschichtlicher Erfahrung kennt unsere Verfassung deshalb den Transzendenzbezug als Schutzschild. Eine transzendent begründete Identität begrenzt die Hybris des Menschen, alles aus eigener Kraft zu wollen und sich die Götter selbst zu erschaffen. Diese Begrenzung tut auch unserer aufgeklärten Gesellschaft gut. Dafür braucht es die Freiheit, den Glauben mit all seinen Ritualen im rechtssicheren Raum leben zu können." [23] Klar, von einem Bischof war nichts anderes zu erwarten.

Kermani hat in seinem Interview erläutert, was er unter "Vulgärrationalismus" versteht: "Es ist der Fundamentalismus einer aufs 'Diesseits' fixierten Weltsicht, die nichts gelten lässt, was außerhalb ihres eigenen beschränkten Blickfelds liegt. Es ist die völlige Unfähigkeit, die eigene Sicht zu relativieren. Wenn die Religion ihr in die Quere kommt, wird sie mit Schaum vor dem Mund bekämpft, mit einer Aggressivität, die sonst als typisches Merkmal religiöser Fundamentalisten gilt." [24]

Das ist natürlich eine Verdrehung der Tatsachen. Es sind doch gerade die Religionen, die mit ihrer aufs Jenseits fixierten Weltsicht nichts gelten lassen, was außerhalb ihres eigenen beschränkten Blickfelds liegt. Sie sind es, die sich als absolut unfähig erweisen, ihre eigene Sicht zu relativieren. Religionen halten bekanntlich unbeirrt an ihren Dogmen fest, was sich erneut in der aktuellen Beschneidungsdebatte zeigt. Einmal in Erwägung ziehen, dass es dieses höhere Wesen, dessen Existenz sie postulieren, gar nicht gibt, kommt ihnen überhaupt nicht in den Sinn. Das ist in ihren Augen fast schon Blasphemie. Glücklicherweise sind sie hierzulande nicht mehr in der Lage, ihre Dogmen mit Gewalt durchzusetzen. Etwas, worauf sie - nebenbei bemerkt - nicht freiwillig verzichtet haben. Insofern wurde der moderne demokratische Staat nicht als Schutz der Religion vor den Menschen konzipiert, sondern als Schutz der Menschen vor der Intoleranz des vorherrschenden Glaubens. Eine abweichende religiöse Überzeugung haben zu dürfen und die Garantie der negativen Religionsfreiheit sind wichtige Errungenschaften der säkularen Demokratie (1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, Artikel 10 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789). Vorher musste man glauben, was die Obrigkeit und der Klerus befahlen.

Den Weg von der Religionskritik über den Biologismus in einem Atemzug bis hin zum Totalitarismus zu ziehen, ist geradezu charakteristisch. Wer außer jahrtausendealte Schriften und Riten keine stichhaltigen Argumente hat, muss Kritiker logischerweise dämonisieren. Dazu gehört, Atheisten zu unterstellen, sie könnten ohne Religion keine allgemeingültigen ethischen Maßstäbe entwickeln. Das ist exakt das, was ein gewisser Joseph Aloisius Ratzinger als "Diktatur des Relativismus" bezeichnet: "Es bildet sich eine Diktatur des Relativismus heraus, die nichts als definitiv anerkennt und die als letztes Maß nur das eigene Ich und seine Wünsche gelten läßt." [25] Kermani, Dröge und der stockkonservative Ratzinger sind sich hier ganz nah. Richtiger werden deren Behauptungen dadurch nicht.

Und was den "Schaum vor dem Mund" respektive die Aggressivität angeht: Die Kölner Richter haben lediglich Recht gesprochen, wie das in einem Rechtsstaat üblich ist. Übrigens mit einer vollkommen nüchternen juristischen Begründung. Selbstverständlich darf man über das Urteil geteilter Meinung sein. Holm Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau, auf dessen Gutachten sich das Kölner Urteil stützt, wird allerdings inzwischen "massiv beschimpft und bedroht". [26] Auch das hat die FR ihren Lesern, falls ich es in den von mir ausgewerteten Ausgaben zwischen dem 27. Juni und dem 14. Juli nicht doch übersehen habe, vorenthalten. Bei wem der "Schaum vor dem Mund" und die Aggressivität zu finden sind, dürfte damit jedenfalls klar sein: nicht bei den Beschneidungs-Gegnern.

Wie man unschwer erkennen kann, hat die Frankfurter Rundschau in der andernorts kontrovers geführten Debatte fast ausschließlich die Beschneidungs-Befürworter zu Wort kommen lassen. Theologen und Religiöse waren in der FR zweifellos überrepräsentiert. Um andere, eindeutig gegen den Beschneidungsritus gerichtete Artikel zu lesen, musste man stattdessen auf andere Zeitungen ausweichen, beispielsweise die taz. Interessanterweise zitiert die FR zwar Isolde Charims taz-Artikel "Vom OP zurück auf den Küchentisch" [27], unterschlägt aber den Artikel "Beschneidungen und andere Traumata" des irakischen Schriftstellers Najem Wali, der dort die Beschneidung aus eigener Erfahrung heraus als "Folter für Gott" bezeichnet. [28] In der Süddeutschen las man, journalistisch korrekt, Kommentare über das Pro und Contra Beschneidung. [29] Selbst der Springer-Presse konnte man kritische Artikel über die behauptete positive medizinische Wirkung der Beschneidung entnehmen. [30] In der FR leider Fehlanzeige. Im Gegenteil, die FR verharmlost die Beschneidung zu einem "kleinen Schnitt und ein paar Tränen".

Diese Einseitigkeit der Frankfurter Rundschau ist nicht das, was man von einer "kritischen Zeitung von hoher Qualität" (O-Ton Arnd Festerling) erwartet. Das Ganze ist vielmehr eine beschämende Bevormundung des Lesers, weil man ihm zwar das Pro präsentiert, aber das Contra weitgehend vorenthält. Mit anderen Worten: In dieser Debatte ist die FR ihrem eigenen Anspruch, Qualitätsjournalismus zu praktizieren, nicht gerecht geworden.

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[1] Landgericht Köln, Urteil vom 07.05.2012, Az. 151 Ns 169/11, PDF-Datei mit 67 kb
[2] Hinweis: Bei der FR weichen die Artikelüberschriften der ePaper- und der Online-Ausgabe sowie das Veröffentlichungsdatum voneinander ab. Ich beziehe mich im Folgenden, was die Überschriften und das Datum angeht, stets auf die von mir heruntergeladene ePaper-Ausgabe, während hier naturgemäß - soweit verfügbar - nur auf die Online-Ausgabe verlinkt werden kann.
[3] Frankfurter Rundschau vom 27.06.2012, Beschneidung ist strafbar
[4] Frankfurter Rundschau vom 28.06.2012, Gefahr für das religiöse Leben
[5] Frankfurter Rundschau vom 28.06.2012, Das ist Tradition, jeder macht es
[6] Frankfurter Rundschau vom 28.06.2012, Jenseits des Prinzipiellen
[7] Frankfurter Rundschau vom 29.06.2012, Beschneidungsurteil geht nach Karlsruhe
[8] Frankfurter Rundschau vom 02.07.2012, Das Risiko von Infektionen sinkt
[9] Frankfurter Rundschau vom 02.07.2012, Die heilige Vorhaut
[10] Frankfurter Rundschau vom 02.07.2012, Dieses Urteil wird sich nicht halten
[11] Jüdische Zeitung vom 05.04.2008
[12] Frankfurter Rundschau vom 02.07.2012, Der Gläubige hat keine Wahl
[13] Frankfurter Rundschau vom 03.07.2012, Judentum und Islam sind hier nicht erwünscht
[14] Frankfurter Rundschau vom 04.07.2012, Der Eingriff am eigenen Körper
[15] Frankfurter Rundschau vom 05.07.2012, Nicht in die Hinterzimmer damit
[16] Frankfurter Rundschau vom 07.07.2012, Das Problem beim Blick in fremder Männer Hosen
[17] Landgericht Köln, Pressemitteilung, PDF-Datei mit 20 kb
[18] Frankfurter Rundschau vom 07.07.2012, Das Problem beim Blick in fremder Männer Hosen
[19] Frankfurter Rundschau vom 09.07.2012, Das ist keine Straftat
[20] haGalil.com, Juden und Homosexualität
[21] Frankfurter Rundschau vom 13.07.2012, Die Sorgen der Rabbiner
[22] Frankfurter Rundschau vom 14.07.2012, Beschnittenes Recht
[23] Frankfurter Rundschau vom 14.07.2012, Es geht um die Freiheit zum Glauben
[24] Frankfurter Rundschau vom 07.07.2012, Das Problem beim Blick in fremder Männer Hosen
[25] FAZ vom 19.04.2005
[26] Bayerischer Rundfunk vom 29.06.2012
[27] taz vom 27.06.2012, Vom OP zurück auf den Küchentisch
[28] taz vom 03.07.2012, Beschneidungen und andere Traumata
[29] Süddeutsche vom 27.06.2012, Markus C. Schulte von Drach, Fragwürdige Beschneidung der Religionsfreiheit sowie Matthias Drobinski, Richter machen sich zur Über-Religion
[30] Die Welt kompakt vom 12.07.2012, Wenn Eltern Schmerz tolerieren