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28. Juli 2012, von Michael Schöfer
Leistungsschutzrecht - die hohle Nuss

Gerade einen Monat überlebte der Referentenentwurf des geplanten Leistungsschutzrechts, sofern sich bestätigen sollte, was unter anderem "heise online" meldet: "Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Anlauf für ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet unternommen. Das Ministerium hat am Freitag einen deutlich entschlackten Referentenentwurf zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Laut dem heise online vorliegenden Papier sollen jetzt ausdrücklich nur noch Suchmaschinen von dem Gesetz betroffen sein. Blogger, die auf ihren Seiten Werbung schalten oder Micropayment-Verfahren nutzen, sollen mit dem neuen Entwurf nicht mehr von den Regelungen erfasst werden." [1] Der ursprüngliche Entwurf wurde nicht nur von Bloggern, sondern auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) heftig kritisiert, darin hatte nämlich das Bundesjustizministerium "den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Dies wurde von vielen als eine Bedrohung der Meinungsfreiheit gewertet, weil jede mittelbare oder unmittelbare gewerbliche Nutzung von Nachrichten entweder gebührenpflichtig geworden wäre oder von den Presseverlagen hätte untersagt werden können. Als gewerblich definierte der Referentenentwurf "jede Nutzung, die mittelbar oder unmittelbar der Erzielung von Einnahmen dient". Wegen den schwammigen Formulierungen rechnete man mit einer Abmahnwelle ohnegleichen, doch das scheint nun abgewendet. Künftig ist das Leistungsschutzrecht bloß noch eine Lex "Google News" - und damit eine hohle Nuss, auf die man deshalb auch verzichten könnte.

Glaubt denn jemand ernsthaft, Google würde dafür zahlen, dass es Surfer auf die Websites der Zeitungen und Magazine lenkt, nur weil der Suchmaschinen-Gigant damit zugleich auch Geld verdient? "Was tut denn Google? Google ist nichts weiter, als ein Wegweiser. Google hängt, wenn man so will, ein Schild in den Straßenverkehr und sagt: Wer was Schönes beim Tagesspiegel lesen will, da entlang! Und neben dieses Schild pappt es noch eine Werbung. Mit dieser Werbung verdient es Geld. Menschen, die das Schild lesen, rennen zum Tagesspiegel. Das heißt, die Verlage erhalten durch Google Aufmerksamkeit auf ihren Seiten. Das reicht ihnen aber nicht. Sie wollen etwas von dem Geld abhaben." [2] Google könnte zwar die Verlage von der Indexierung ausnehmen, allerdings verlöre Google News dadurch seinen Sinn. Ein Nachrichtenüberblick ohne Nachrichten ist zweifellos widersinnig. Wahrscheinlicher ist, dass Google die deutsche News-Site schließt und das Angebot vom Ausland aus weiterführt. Deutsche Verlage auf der dem Leistungsschutzrecht nicht unterworfenen amerikanischen Google News-Site aufzulisten, ist schließlich technisch kein Problem. Und der Zugriff der User aus Deutschland ebenso wenig. Die Verlage könnten die Indexierung zwar verhindern (noindex-Metatag), bekämen dann aber deutlich weniger Besucher auf ihre eigenen Seiten geschaufelt. Das wollen sie natürlich auch nicht.

Die Presseverlage haben sich in eine Sackgasse manövriert. Thomas Knüwer wird deren Websites nicht mehr verlinken. [3] Ich habe aus Protest mein Abo bei der Frankfurter Rundschau gekündigt [4] und bin mittlerweile bei der taz gelandet, bei der das Leistungsschutzrecht uneinheitlich bewertet wird. "Die taz ist eine Autorenzeitung, in der die einzelnen RedakteurInnen sehr weit gehende individuelle Rechte haben und keiner Verlagslinie unterliegen. Insofern kann es auch in der Frage Leistungsschutzrechte durchaus unterschiedliche Positionen in der taz geben", antwortete man mir auf eine entsprechende Anfrage. Im Gegensatz zur FR liest man dort auch gegenüber dem Leistungsschutzrecht kritisch eingestellte Kommentare. [5] Die FR glänzte diesbezüglich, ähnlich wie in der Beschneidungsdebatte [6], durch Einseitigkeit. Im Gegensatz zum Verlag M. DuMont Schauberg, dem die FR seit 2006 mehrheitlich gehört, klagt die taz auch nicht gegen die Tagesschau-App. Die Wut der Blogosphäre auf die Verlage ist groß und das Verhältnis nachhaltig gestört. Ausgerechnet die, die die natürlichen Verbündeten der Verlage sein könnten, wurden ungeschickterweise vergrault. Unter dem Strich wird es den Presseverlagen daher selbst mit dem entschärften Leistungsschutzrecht kaum besser gehen als vorher, eher schlechter.

Was muss man von den Verlagen verlangen? Zunächst einmal, dass sie ihr unsinniges Streben nach Sonderrechten aufgeben und sich tragfähige Geschäftsmodelle ausdenken. Interessant wird eine Zeitung meiner Meinung nach durch die faire Gegenüberstellung des Pro und Contra und durch informative Hintergrundberichte, aber sicherlich kaum durch das unkritische Nachplappern dessen, was ohnehin alle sagen. 90 Prozent der Zeitungsinhalte bestehen doch inzwischen aus der bloßen Wiedergabe von Agenturmeldungen und sind somit publizistischer Einheitsbrei. Wenn die Leser kritische Inhalte, etwa in Bezug auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik, immer öfter nur im Internet finden, beispielsweise auf den NachDenkSeiten oder bei Querschuesse, müsste das bei den Verlagen eigentlich sämtliche Alarmglocken bimmeln lassen. Als sich am 29. April 2011 die Millionäre William Mountbatten-Windsor und Catherine Elizabeth Middleton in der Londoner Westminster Abbey das Jawort gaben, quälte uns die angeblich linksliberale Frankfurter Rundschau in der darauffolgenden Wochenendausgabe (30. April/1. Mai) mit geschlagenen acht Seiten "Royal Wedding". Nach dem Tod von Michael Jackson, des "King of Pop", war es ähnlich (neun Seiten). Dagegen war Ralf Dahrendorf der FR nur einen Nachruf von knapp über einer Seite wert. Welch groteske Diskrepanz. Und was wünschten sich die Leser angesichts der offenkundig gewordenen wirtschaftlichen Krise der FR? Weniger Boulevard, mehr Inhalte! Kein Wunder, dass man immer weniger Neigung verspürt, für diesen publizistischen Einheitsbrei auch noch Geld zu bezahlen. Heute fühlen sich die Leser ohne das reichhaltige Angebot im Internet unzureichend informiert. Zu Recht. Diese Lücke wird jedoch derzeit von den Verlagen durch die anhaltende Ausdünnung der Redaktionen eher weiter geöffnet anstatt geschlossen. Fehlende Einnahmen beim Verkauf mit dem Leistungsschutzrecht kompensieren zu wollen, ist die falsche Strategie. Für hochwertigen Content gibt es womöglich genug zahlungswillige Käufer, für 08/15-Nachrichten wird allerdings keiner einen müden Euro locker machen wollen. Es ist folglich nicht die hohle Nuss Leistungsschutzrecht, sondern mehr Mut und Phantasie beim Verkauf von Informationen notwendig.

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[1] heise-online vom 27.07.2012
[2] Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht vom 28.03.2012, Kai Biermann, Ein Leistungsschutzrecht würde zu furchtbarer Rechtsunsicherheit führen
[3] Indiskretion Ehrensache vom 19.06.2012, Thomas Knüwer, Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke
[4] siehe Zahlungswilliger Leser sucht Online-Abo vom 24.06.2012
[5] zum Beispiel: taz vom 09.07.2012, Ins eigene Knie
[6] vgl. Unausgewogen
vom 14.07.2012